Beschluss:
„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:
- Der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städt.
Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2014 wie folgt festgestellt:
1. | Erfolgsplan | |
| a) die Aufwendungen auf | 8.256.727 EUR |
| b) die Erträge auf | 10.648.488 EUR |
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2. | Vermögensplan | |
| a) die Einzahlungen auf | 4.107.740 EUR |
| b) die Auszahlungen auf | 7.252.000 EUR |
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3. | Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2014 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 3.795.740 Euro festgesetzt. |
4. | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 3.610.000 Euro festgesetzt. |
5. | Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt. |
II. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms, für die Jahre 2013 - 2017 beschlossen.“