Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Wie bereits in den letzten drei Jahren, so kann auch für 2014 bei der Gebührenkalkulation im Bereich Restmüll für das Jahr 2014 eine Gebührenreduzierung vorgeschlagen werden. Hierbei handelt es sich um eine durchschnittliche Gebührenreduzierung von 9,3 % - 10,4 % gegenüber dem Vorjahr.
Gebührenminderung wirkt sich aus, dass die Kreisgebühr für die thermische Verbrennung des Rest- und Sperrmülls für das Jahr 2014 von 175 € auf 132 € pro Gewichtstonne gesenkt wird, obwohl im Gegenzug die Grundgebühr von 5,00 € auf 5,89 € je Einwohner angehoben wird.
Gebührenausgleichsrücklage
Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Nach der für das Jahr 2013 geplanten Teilentnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage verbleiben noch 547.416,17 € in der Gebührenausgleichsrücklage. Um den Vorschriften des § 6 KAG NRW gerecht zu werden, wird für 2014 ein Betrag in 200.000 € als Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage vorgenommen. Die alsdann verbleibende Summe wird zum Gebührenausgleich in den Jahren 2015 und 2016 vorgesehen. Der dann noch verbleibende Betrag im Rücklagenbestand ist zum Ausgleich für nicht kalkulierbare bzw. ungeplante Mehraufwendungen vorgesehen und soll zur Gebührenstabilität beitragen.
Die Verwaltung schlägt vor, der Siebten Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz, die dem Original der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt wird, zuzustimmen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die dem Original der Niederschrift als Anlage 1 beigefügte Siebte Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz wird beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlagen: Entwurf Siebte Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung Kalkulationsübersicht Gegenüberstellung der Gebühren 2009 - 2014
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