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Tatbestand: In seiner Sitzung am 19.02.2013 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Erkelenz die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 1200.1 „Tichelkamp“, Erkelenz-Schwanenberg, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie de Bezirksausschusses Erkelenz-Schwanenberg.
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 8 vom 26.04.2013 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 14.05.2013 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 03.05.2013 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.
3. Beteiligung des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss Erkelenz-Schwanenberg wurde mit Schreiben vom 03.05.2013 beteiligt.
Der Bezirksausschuss Schwanenberg fasste in seiner Sitzung am 14.03.2013 folgenden Beschluss:
Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung): „Der Bezirksausschuss Schwanenberg empfiehlt der Verwaltung, bei der Planung des Baugebietes „Tichelkamp“ zu berücksichtigen, dass die anzulegenden Wege und Straßen so breit ausgebaut werden, dass diese auch von großen landwirtschaftlichen Maschinen befahren werden können.“
Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 09.07.2013 und des Rates der Stadt Erkelenz vom 17.07.2013 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1200.1 „Tichelkamp“, Erkelenz-Schwanenberg, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 13 vom 19.07.2013 in der Zeit vom 29.07.2013 bis 30.08.2013 öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wurde eine abwägungsrelevante Stellungnahme der Öffentlichkeit vorgetragen. Diese Stellungnahme ist in der Anlage - Stellungnahme der Öffentlichkeit - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1200.1 „Tichelkamp“, Erkelenz-Schwanenberg, aufgelistet.
In dieser Sitzung soll über die vorgetragene Stellungnahme gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden.
Der Bebauungsplan Nr. 1200.1 „Tichelkamp“, Erkelenz-Schwanenberg, soll in dieser Sitzung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit vorgetragene Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1200.1 „Tichelkamp“, Erkelenz-Schwanenberg, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage - Stellungnahme der Öffentlichkeit - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahme der Öffentlichkeit – ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Bebauungsplan Nr. 1200.1 „Tichelkamp“, Erkelenz-Schwanenberg, wird unter Berücksichtigung dieses Beschlusses gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GmbH & Co.KG (GEE) sichergestellt. Anlagen: Anlage - Stellungnahme der Öffentlichkeit - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1200.1 „Tichelkamp“, Erkelenz-Schwanenberg
Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1200.1 „Tichelkamp“, Erkelenz-Schwanenberg
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