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Auszug - Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014  

 
 
26. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 18.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 20/283/2013 Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Jansen nimmt Bezug auf die mitgeteilte und von den Fraktionen akzeptierte Reihenfolge der Haushaltsreden und ergreift als erster Redner das Wort. Seine Rede ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

In der Folge sprechen für die Fraktion Freie Wähler – UWG Erkelenz stv. Fraktionsvorsitzender Moll, für die Fraktion Bürgerpartei e. V. Ratsherr Kowalzik, für die FDP-Fraktion Fraktionsvorsitzender Krahe, für die SPD-Fraktion Fraktionsvorsitzender Rogowsky, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen und für die CDU-Fraktion Fraktionsvorsitzender Merkens. Alle Reden sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Nach Abschluss der Redebeiträge kommt es zu einer Debatte, in deren Verlauf die Inhalte der verschiedenen Haushaltsreden der anderen Fraktionen aufgegriffen und kommentiert werden.

 

Auf die Einlassung der Bürgerpartei, dass die Sitzungsleitung in einer vorangegangenen Sitzung einen von Ratsherrn Diart gestellten Geschäftsordnungsantrag nicht zugelassen habe und der Kreis dies als nicht geschäftsordnungskonform gewertet habe, entschuldigt sich Bürgermeister Jansen bei Ratsherrn Diart und dankt ihm für seine konstruktive Mitarbeit. Der Kreis habe aber auch darauf hingewiesen, dass ein solches Vorkommnis rechtlich keine Bedeutung habe. 

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, lässt Bürgermeister Jansen über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.


Beschluss:

„1. Es werden zusätzlich zum bisherigen Haushaltsentwurf 2014 Mittel von 50.000 € für eine Analyse aufgenommen, die zum einen die Grundannahmen der Energiepolitik aus dem Jahr 1994 aufschlüsselt und zum anderen diesen Annahmen den derzeitigen Ist-Stand sowie aktuellen Prognosen gegenüberstellt. Diese Mittel sind zusätzlich beim

Produkt 09 02 00 – Räumliche Entwicklung – und dort beim Konto 542940 – Planungs- und Gutachterkosten – zu veranschlagen. Die Auswirkungen sind im aktuellen Haushaltssatzungsentwurf 2014 einzuarbeiten.

 

2. Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW  S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraus­­sichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

Gesamtbetrag der Erträge auf

89.620.519 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

91.800.519 EUR

im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

83.712.474 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

82.653.385 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

7.996.775 EUR

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

9.409.700 EUR

festgesetzt.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

 

1.380.000 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

13.259.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf

2.180.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

240 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

420 v.H.

 

2.

Gewerbesteuer auf

420 v.H.

 

 

 

§ 7

Entfällt.

 

 

§ 8

 

Bildung von Budgets

 

Gemäß  § 21  Abs. 1  GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet:

HV

1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen

2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser)

4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen

5.1              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche

              mit Ausnahme:

              -               der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;

              -              der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;

              -              solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungs­­­­­­-

                            vermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird;

              -              durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.

              Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich

              zuge­ordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf

              einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen

              werden.

5.2              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.

5.3              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.

6.              Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen               und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen.  

7.              Alle internen Leistungsbeziehungen.

8.               Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der  Wert­              grenze  von 10.000 €. Entsprechende  Mittelübertragungen   bedürfen  der  Zustimmung  des                 Stadtkämmerers.             

9.         Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt

            8 auf­geführten Auszahlungen  sowie solcher  Auszahlungen für die innerhalb der Produkte

            ein ent­sprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Ge-

            brauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Aus-

            zahlungen dürfen zur Verstär­kung des Budgets herangezogen werden. Entsprechen-

            de Mittelübertragungen bedürfen der Zu­stimmung des Stadtkämmerers.

 

 

§ 9

 

Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen

 

Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für ge­genseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

 

 

Bezeichnung

 

 

G01130001

 

Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

 

B01180055

 

Kastenwagen/Werkstattwagen (Ersatz für HS-2471)

B01180059

 

Kehrmaschine (Ersatz für HS-2013)

B01180060

 

Schwerlast-LKW mit Kran (Ersatz für HS-2467)

B02157016

 

Drehleiter DLK 23/12 Erkelenz-Mitte

E12010024

 

Umgestaltung/Sanierung Südpromenade

E12010026

 

Straßenerneuerung Brückstraße

E12015006

 

Straßenbau Katzem, Am Dreieck (In Katzem bis Ortsende)

E12016004

 

Straßenbau Kückhoven, Servatiusstraße (Kleinend bis Stülpend)

E12016011

 

Straßenbau Kückhoven, Baugebiet „An der Malter“

T12010014

Unterführung Erkelenz, Anton-Raky-Allee (Tunnel)

T12010201

Park-and-Ride-Anlage, Neußer Straße

E12020026

Umgestaltung/ Sanierung Südpromenade – Öffentliche Straßenbeleuchtung

E12025009

Straßenbau Katzem, Am Dreieck (In Katzem bis Ortsende) – Öffentliche Straßenbeleuchtung

 

E12026002

Straßenbau Kückhoven, Servatiusstraße (Kleinend bis Stülpend) – Öffentliche Straßenbeleuchtung

 

E12026004

Straßenbau Kückhoven, Baugebiet „An der Malter“ – Öffentliche Straßenbeleuchtung.“

 


Abstimmungsergebnis: 37 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rede Haushalt 2014 BGM (3027 KB)      
Anlage 2 2 Rede Haushalt 2014 Freie Wähler UWG Erkelenz (1693 KB)      
Anlage 3 3 Rede Haushalt 2014 Bürgerpartei (1222 KB)      
Anlage 4 4 Rede Haushalt 2014 FDP (1974 KB)      
Anlage 5 5 Rede Haushalt 2014 SPD (1523 KB)      
Anlage 6 6 Rede Haushalt 2014 Bündnis 90 Die Grünen (1513 KB)      
Anlage 7 7 Rede Haushalt 2014 CDU (2105 KB)