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Bürgermeister Jansen nimmt Bezug auf die mitgeteilte und von den Fraktionen akzeptierte Reihenfolge der Haushaltsreden und ergreift als erster Redner das Wort. Seine Rede ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. In der Folge sprechen für die Fraktion Freie Wähler – UWG Erkelenz stv. Fraktionsvorsitzender Moll, für die Fraktion Bürgerpartei e. V. Ratsherr Kowalzik, für die FDP-Fraktion Fraktionsvorsitzender Krahe, für die SPD-Fraktion Fraktionsvorsitzender Rogowsky, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen und für die CDU-Fraktion Fraktionsvorsitzender Merkens. Alle Reden sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. Nach Abschluss der Redebeiträge kommt es zu einer Debatte, in deren Verlauf die Inhalte der verschiedenen Haushaltsreden der anderen Fraktionen aufgegriffen und kommentiert werden. Auf die Einlassung der Bürgerpartei, dass die Sitzungsleitung in einer vorangegangenen Sitzung einen von Ratsherrn Diart gestellten Geschäftsordnungsantrag nicht zugelassen habe und der Kreis dies als nicht geschäftsordnungskonform gewertet habe, entschuldigt sich Bürgermeister Jansen bei Ratsherrn Diart und dankt ihm für seine konstruktive Mitarbeit. Der Kreis habe aber auch darauf hingewiesen, dass ein solches Vorkommnis rechtlich keine Bedeutung habe. Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, lässt Bürgermeister Jansen über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss: „1. Es werden zusätzlich zum bisherigen Haushaltsentwurf 2014 Mittel von 50.000 € für eine Analyse aufgenommen, die zum einen die Grundannahmen der Energiepolitik aus dem Jahr 1994 aufschlüsselt und zum anderen diesen Annahmen den derzeitigen Ist-Stand sowie aktuellen Prognosen gegenüberstellt. Diese Mittel sind zusätzlich beim Produkt 09 02 00 – Räumliche Entwicklung – und dort beim Konto 542940 – Planungs- und Gutachterkosten – zu veranschlagen. Die Auswirkungen sind im aktuellen Haushaltssatzungsentwurf 2014 einzuarbeiten. 2. Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen: § 1 | Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird | im Ergebnisplan mit | Gesamtbetrag der Erträge auf | 89.620.519 EUR | Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 91.800.519 EUR | im Finanzplan mit | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 83.712.474 EUR | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 82.653.385 EUR | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 7.996.775 EUR | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 9.409.700 EUR | festgesetzt. | | § 2 | Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf | 1.380.000 EUR | festgesetzt. | | § 3 | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf | 13.259.000 EUR | festgesetzt. | | § 4 | Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf | 2.180.000 EUR | festgesetzt. |
§ 5 | Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf | 12.000.000 EUR | festgesetzt. | | | § 6 | Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt: | | 1. | Grundsteuer | | 1.1 | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 240 v.H. | 1.2 | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 420 v.H. | | 2. | Gewerbesteuer auf | 420 v.H. | | | § 7 | Entfällt. | | | § 8 | Bildung von Budgets | Gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet: HV | 1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen | 2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen | 3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser) | 4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen | 5.1 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche mit Ausnahme: - der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen; - der Produkte 11 01 00 und 13 05 00; - solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungs- vermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird; - durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen. Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich zugeordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen werden. 5.2 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00. 5.3 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00. | 6. Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen. | 7. Alle internen Leistungsbeziehungen. | 8. Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wert grenze von 10.000 €. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers. | 9. Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8 aufgeführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Ge- brauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Aus- zahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets herangezogen werden. Entsprechen- de Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers. |
§ 9 | Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen | Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt: | | Bezeichnung | G01130001 | Erwerb von Grundstücken und Gebäuden | B01180055 | Kastenwagen/Werkstattwagen (Ersatz für HS-2471) | B01180059 | Kehrmaschine (Ersatz für HS-2013) | B01180060 | Schwerlast-LKW mit Kran (Ersatz für HS-2467) | B02157016 | Drehleiter DLK 23/12 Erkelenz-Mitte | E12010024 | Umgestaltung/Sanierung Südpromenade | E12010026 | Straßenerneuerung Brückstraße | E12015006 | Straßenbau Katzem, Am Dreieck (In Katzem bis Ortsende) | E12016004 | Straßenbau Kückhoven, Servatiusstraße (Kleinend bis Stülpend) | E12016011 | Straßenbau Kückhoven, Baugebiet „An der Malter“ | T12010014 | Unterführung Erkelenz, Anton-Raky-Allee (Tunnel) | T12010201 | Park-and-Ride-Anlage, Neußer Straße | E12020026 | Umgestaltung/ Sanierung Südpromenade – Öffentliche Straßenbeleuchtung | E12025009 | Straßenbau Katzem, Am Dreieck (In Katzem bis Ortsende) – Öffentliche Straßenbeleuchtung | E12026002 | Straßenbau Kückhoven, Servatiusstraße (Kleinend bis Stülpend) – Öffentliche Straßenbeleuchtung | E12026004 | Straßenbau Kückhoven, Baugebiet „An der Malter“ – Öffentliche Straßenbeleuchtung.“ |
Abstimmungsergebnis: 37 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen
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