Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Durch die Neueinteilung der Kommunalwahlbezirke durch den Wahlausschuss im Juli 2013 ergibt sich die Notwendigkeit, die Stadtbezirke 01 (Erkelenz-Mitte) und 08 (Keyenberg und Venrath) anzupassen. Im Rahmen der Wahlbezirksneueinteilung wurden Borschemich bzw. Borschemich (neu) dem Kommunalwahlbezirk 21 (Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich und Berverath) zugeordnet. Borschemich bzw. Borschemich (neu), die bislang u. a. den Wahlbezirk 20 bilden und dem Stadtbezirk Erkelenz-Mitte angehören, müssen nun dem Stadtbezirk Keyenberg/Venrath zugeordnet werden.
Diese geplante Änderung wurde bereits in der INFO-Runde am 09.10.2013 mit den beteiligten Fraktionen abgestimmt. Diese Änderung der Stadtbezirke soll ab dem Beginn der neuen Wahlperiode des Rates, also ab dem 01.06.2014, in Kraft treten.
§ 4 Abs. 1 der Hauptsatzung ist deshalb wie folgt anzupassen:
Die Hauptsatzung und ihre Änderung kann der Rat nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen (§ 7 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW). Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die der Niederschrift beigefügte 6. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz wird hiermit erlassen.“
Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: 6. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||