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Vorlage - A 10/971/2013  

 
 
Betreff: Änderung der Hauptsatzung
hier: Anpassung der Stadtbezirke
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
11.12.2013 
29. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
18.12.2013 
26. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
6. Änderungssatzung - Hauptsatzung  

Tatbestand:

Durch die Neueinteilung der Kommunalwahlbezirke durch den Wahlausschuss im Juli 2013 ergibt sich die Notwendigkeit, die Stadtbezirke 01 (Erkelenz-Mitte) und 08 (Keyenberg und Venrath) anzupassen.

Im Rahmen der Wahlbezirksneueinteilung wurden Borschemich bzw. Borschemich (neu) dem Kommunalwahlbezirk 21 (Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich und Berverath) zugeordnet. Borschemich bzw. Borschemich (neu), die bislang u. a. den Wahlbezirk 20 bilden und dem Stadtbezirk Erkelenz-Mitte angehören, müssen nun dem Stadtbezirk Keyenberg/Venrath zugeordnet werden.

 

Diese geplante Änderung wurde bereits in der INFO-Runde am 09.10.2013 mit den beteiligten Fraktionen abgestimmt.  Diese Änderung der Stadtbezirke soll ab dem Beginn der neuen Wahlperiode des Rates, also ab dem 01.06.2014, in Kraft treten.

 

§ 4 Abs. 1 der Hauptsatzung ist deshalb wie folgt anzupassen:

 

Stadtbezirk

Gemeindeteile (Orte)

01

Erkelenz mit Bellinghoven, Oerath

02

Gerderath mit Fronderath, Gerderhahn, Moorheide, Vossem

03

Schwanenberg mit Geneiken, Genfeld,

Genhof, Grambusch, Lentholt

04

Golkrath mit Houverath, Houverather Heide, Hoven, Matzerath

05

Granterath und Hetzerath mit Commerden, Genehen, Scheidt, Tenholt

06

Lövenich mit Katzem, Kleinbouslar

07

Kückhoven

08

Keyenberg und Venrath mit Borschemich, Borschemich (neu), Berverath, Etgenbusch, Kaulhausen, Kuckum, Mennekrath, Neuhaus, Oberwestrich, Terheeg, Unterwestrich, Wockerath

09

Holzweiler, Immerath (neu) und Immerath mit Lützerath und Pesch

 

Die Hauptsatzung und ihre Änderung kann der Rat nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen (§ 7 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW).


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die der Niederschrift beigefügte 6. Änderungssatzung zur Änderung der           Hauptsatzung der Stadt Erkelenz wird hiermit erlassen.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlage:

6. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 6. Änderungssatzung - Hauptsatzung (259 KB)