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Tatbestand: Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Jahr 2014 wurde am 06.11.2013 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tage vom Bürgermeister ohne Änderung bestätigt. Dem Rat der Stadt wurde der Entwurf mit Schreiben vom 15.11.2013 am gleichen Tag zugeleitet. Alle Ratsmitglieder haben Ausfertigungen des Etatentwurfes erhalten.
Weiterhin erhielten Ausfertigungen des Entwurfes oder eine entsprechende Mitteilung: a) die Industrie- und Handelskammer, b) die Handwerkskammer, c) die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Heinsberg, d) der Landesbetrieb Wald und Holz NRW -Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde-, e) die örtliche Presse und der Lokalfunk.
Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2014 erfolgte im Amtsblatt Nr. 21/2013 am 15.11.2013. Hiernach wurde der Entwurf der Haushaltssatzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, verfügbar gehalten. Gemäß § 80 (3) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen konnten Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Erkelenz in der Zeit vom 18. November 2013 - 02. Dezember 2013 während der Besuchszeiten im Rathaus Erkelenz, Johannismarkt 17, Zimmer 249, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das Zustandekommen der Haushaltssatzung 2014 nebst Anlagen vorliegen bzw. beachtet worden sind.
Erläuterungen zum Entwurf:
Die Steuersätze wurden wie folgt festgesetzt:
Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht beigefügt:
Anlagen
8 - Entwurf der Bilanz zum 31.12.2012
Die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Haushaltsplan einbezogen worden. Auch in den Jahren 2015 und 2016 kann der Ergebnisplan nur durch eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden. Für das Jahr 2017 weist der Ergebnisplan ein positives Ergebnis in Höhe von 550.500 € aus. Beschlussentwurf: Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen:
Finanzielle Auswirkungen: Keine
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