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Vorlage - A 20/283/2013  

 
 
Betreff: Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
18.12.2013 
26. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Jahr 2014 wurde am  06.11.2013 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tage vom Bürgermeister ohne Änderung bestätigt. Dem Rat der Stadt wurde der Entwurf mit Schreiben vom  15.11.2013 am gleichen Tag zugeleitet. Alle Ratsmitglieder haben Ausfertigungen des Etatentwurfes erhalten.

 

Weiterhin erhielten Ausfertigungen des Entwurfes oder eine entsprechende Mitteilung:

a)              die Industrie- und Handelskammer,

b)              die Handwerkskammer,

c)              die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Heinsberg,

d)              der Landesbetrieb Wald und Holz NRW -Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde-,

e)              die örtliche Presse und der Lokalfunk.

 

Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2014 erfolgte im Amtsblatt Nr. 21/2013 am 15.11.2013. Hiernach wurde der Entwurf der Haushaltssatzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, verfügbar gehalten. Gemäß § 80 (3) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen konnten Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Erkelenz in der Zeit vom 18. November 2013  -  02. Dezember 2013 während der Besuchszeiten im Rathaus Erkelenz, Johannismarkt 17, Zimmer 249, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben. Einwendungen wurden nicht erhoben.

 

Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das Zustandekommen der Haushaltssatzung 2014 nebst Anlagen vorliegen bzw. beachtet worden sind.

 

Erläuterungen zum Entwurf:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2014 schließt im Ergebnisplan mit einem Jahresergebnis von                                                            

ab.

 

 

-2.130.000 €  

Zum Ausgleich wird die Ausgleichsrücklage in dieser Höhe verringert.

 

Der Finanzplan 2014 führt zu einer Änderung des Bestandes der liquiden Mittel von

 

-303.836 €.

 

Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Kredite für Investitionen beträgt

 

 

1.380.000 €.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt

13.259.000 €.

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung soll 12.000.000 € betragen.

 

Die Steuersätze wurden wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer A    240 v.H.

 

 

Grundsteuer B    420 v.H.

 

 

Gewerbesteuer   420 v.H.

 

 

Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht beigefügt:

 

Anlagen

1

-

Stellenplan

 

 

 

2

-

Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen

 

3

-

Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und einzelne Ratsmitglieder

 

4

-

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten

 

5

-

Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals bei Inanspruchnahme der Aus­gleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 7 GemHVO

 

6

-

Wirtschaftsplan 2014 (Erfolgs- und Vermögensplan), Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Wirtschafts­­­jahre 2013 - 2017 sowie Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlust­­rechnung) und Lagebericht des Städt. Abwasserbetriebes - Wirtschafts­jahr 2012 -

 

7

-

a)

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht incl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zweck­setzung) der Grund­stücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG - Geschäftsjahr 2012 -

 

 

 

b)

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht incl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zweck­setzung) der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH - Geschäftsjahr 2012 -

 

 

 

c)

 

Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) des Bäder­betriebes der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2012 -

 

 

 

d)

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechung und Anlagenspiegel) des Verkehrsbetriebes - Betrieb gewerblicher Art - Geschäftsjahr 2012 -

 

 

 

e)

Jahresabschluss Stadt Erkelenz „BgA Anteile an Personen-gesellschaften“, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) - Geschäftsjahr 2012 -

 

 

 

f)

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht incl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2012 -

 

8    -     Entwurf der Bilanz zum 31.12.2012

 

Die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Haushaltsplan einbezogen worden. Auch in den Jahren 2015 und 2016 kann der Ergebnisplan nur durch eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden. Für das Jahr 2017 weist der Ergebnisplan ein positives Ergebnis in Höhe von 550.500 € aus.


Beschlussentwurf:

Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW  S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen:

 

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraus­­sichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

Gesamtbetrag der Erträge auf

89.620.519 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

91.750.519 EUR

im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

83.712.474 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

82.603.385 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

7.996.775 EUR

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

9.409.700 EUR

festgesetzt.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

 

1.380.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

13.259.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf

2.130.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

240 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

420 v.H.

 

2.

Gewerbesteuer auf

420 v.H.

 

 

§ 7

Entfällt.

 

 

§ 8

 

Bildung von Budgets

 

Gemäß  § 21  Abs. 1  GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet:

HV

1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen

2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser)

4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen

5.1              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche

              mit Ausnahme:

              -               der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;

              -              der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;

              -           solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein

                        entsprechender Verstärkungs­­­­­­vermerk angebracht worden ist, soweit von

                        diesem Gebrauch gemacht wird;

              -              durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.

              Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich

              zuge­ordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf

              einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen

              werden.

5.2              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.

5.3              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.

 

6.              Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne

            interne Leistungsbeziehungen               und mit Ausnahme der Konten bei den

            kostenrechnenden Einrichtungen.  

7.              Alle internen Leistungsbeziehungen.

8.               Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der  Wert­              grenze  von 10.000 €. Entsprechende  Mittelübertragungen   bedürfen  der  Zustimmung  des                 Stadtkämmerers.             

9.              Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt

            8 auf­geführten Auszahlungen  sowie solcher  Auszahlungen für die innerhalb der Produkte

            ein ent­sprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem

            Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen

            gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstär­kung des Budgets herangezogen

            werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zu­stimmung des Stadtkämmerers.

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 9

 

Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen

 

Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für ge­genseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

 

 

Bezeichnung

 

 

G01130001

 

Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

 

B01180055

 

Kastenwagen/Werkstattwagen (Ersatz für HS-2471)

B01180059

 

Kehrmaschine (Ersatz für HS-2013)

B01180060

 

Schwerlast-LKW mit Kran (Ersatz für HS-2467)

B02157016

 

Drehleiter DLK 23/12 Erkelenz-Mitte

E12010024

 

Umgestaltung/Sanierung Südpromenade

E12010026

 

Straßenerneuerung Brückstraße

E12015006

 

Straßenbau Katzem, Am Dreieck (In Katzem bis Ortsende)

E12016004

 

Straßenbau Kückhoven, Servatiusstraße (Kleinend bis Stülpend)

E12016011

 

Straßenbau Kückhoven, Baugebiet „An der Malter“

T12010014

Unterführung Erkelenz, Anton-Raky-Allee (Tunnel)

T12010201

Park-and-Ride-Anlage, Neußer Straße

E12020026

Umgestaltung/ Sanierung Südpromenade – Öffentliche Straßenbeleuchtung

E12025009

Straßenbau Katzem, Am Dreieck (In Katzem bis Ortsende) – Öffentliche Straßenbeleuchtung

 

E12026002

Straßenbau Kückhoven, Servatiusstraße (Kleinend bis Stülpend) – Öffentliche Straßenbeleuchtung

 

E12026004

Straßenbau Kückhoven, Baugebiet „An der Malter“ – Öffentliche Straßenbeleuchtung

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine