Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 20/276/2013  

 
 
Betreff: 12. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz für den Städtischen Abwasserbetrieb
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Vorberatung
07.11.2013 
31. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
18.12.2013 
26. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
12. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung  

Tatbestand:

Gemäß § 24 (5) der Entwässerungssatzung - der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004 - in der Fassung vom 17.07.2013 ist bisher als Basis für die Veränderung der Einheitssätze nach § 24 (2) der Entwässerungssatzung ( Grundstücksanschlüsse  außerhalb und im  Bereich befestigter Oberflächen sowie Grundstücksanschlüsse im Trennsystem außerhalb und innerhalb befestigter Oberflächen, sofern die Anschlussleitungen in einem Graben verlegt werden) der Preisindex für den Neubau von Ortskanälen in konventioneller Bauart einschl. Umsatz(Mehrwert-)steuer auf der Basis 2005 = 100 zugrunde zu legen.

 

Seit August 2013 ist die Basis dieses Preisindexes turnusgemäß auf den Basiswert  2010 = 100 umgestellt worden. Damit einhergehend sind die bisherigen Basiswerte auf den neuen Basiswert umzurechnen. Infolgedessen ist zum Zeitpunkt der letztmaligen Erhöhung der Einheitssätze, nämlich im Februar 2011, der seinerzeitige Wert auf den neuen Basiswert umzurechnen. Betrug der Wert im Februar 2011 auf der Basis 2005 = 100 bisher 115,3, so beträgt der Wert auf der Basis 2010 = 100 nunmehr 100,9. Sobald dieser Wert sich um mindestens +/- 5 % verändert, sind die Einheitssätze entsprechend anzupassen.

 

Im August 2013 wurde der Index auf der Basis 2010 = 100 mit 106,9 festgestellt. Dieses entspricht gegenüber der Feststellung im Februar 2011 einer Erhöhung um 5,95 %. Entsprechend um diesen Prozentwert sind  die im § 24 Abs.2 der Entwässerungssatzung genannten Einheitssätze für Grundstücksanschlüsse  zu erhöhen. Die neuen Sätze ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht:

 

Lfd.Nr.

Bezeichnung

bisheriger Betrag

5,95%ige Erhöhung auf…

1.

bei Anschlüssen außerhalb befestigter

Oberflächen

 

257,25 €

 

272,56 €

2.

 

bei Anschlüssen im Bereich befestigter Oberflächen

 

364,11 €

 

385,77 €

3.

bei Anschlüssen im Trennsystem, außer

halb befestigter Oberflächen, sofern die

Anschlussleitungen in einem Graben ver-

legt werden

 

 

 

395,77 €

 

 

 

419,32 €

4.

 

bei Anschlüssen im Trennsystemen  im Bereich befestigter Oberflächen, sofern die Anschlusseitungen in einem Graben verlegt werden

 

 

 

558,82 €

 

 

 

592,07 €

 


Beschlussentwurf (als Empfehlung an  den Rat):

Die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte 12. Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz wird hiermit erlassen“.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlage:

12. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 12. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung (28 KB)