„1.Der Jahresabschluss des Städt.
Abwasserbetriebes Erkelenz per 31. Dezember 2009, abschließend in Aktiva und
Passiva mit 87.297.560,82 Euro, wird hiermit festgestellt.
2.Die Gewinn- und Verlustrechnung für die
Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009, abschließend mit einem
Jahresüberschuss in Höhe von 1.995.948,91 Euro, wird festgestellt. Der Jahresüberschuss
ist an die Stadt Erkelenz auszuzahlen.
3.Der Werkleitung wird aufgrund der
Prüfungsbescheinigung der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Schleicher & Dr. jur. Robertz, Aachen, vom 17. Mai 2010 hiermit
vorbehaltlos Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
sowie Lagebericht ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage
beigefügt.“
24.06.2010 - Bau- und Betriebsausschuss
Ö 5.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
Beschluss(als Empfehlung an den Rat):
„1.Der Jahresabschluss des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz per 31. Dezember 2009, abschließend in Aktiva und Passiva mit 87.297.560,82 Euro, wird hiermit festgestellt.
2.Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009, abschließend mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.995.948,91 Euro, wird festgestellt. Der Jahresüberschuss ist an die Stadt Erkelenz auszuzahlen.
3.Der Werkleitung wird aufgrund der Prüfungsbescheinigung der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz, Aachen, vom 17. Mai 2010 hiermit vorbehaltlos Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“
„1.Der Jahresabschluss des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz per 31. Dezember 2009, abschließend in Aktiva und Passiva mit 87.297.560,82 Euro, wird hiermit festgestellt.
2.Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009, abschließend mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.995.948,91 Euro, wird festgestellt. Der Jahresüberschuss ist an die Stadt Erkelenz auszuzahlen.
3.Der Werkleitung wird aufgrund der Prüfungsbescheinigung der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz, Aachen, vom 17. Mai 2010 hiermit vorbehaltlos Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“