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Tatbestand: In der Sitzung des Runden Tisches am 08.03.2010 wurde ein Antrag der Senioreninitiative Erkelenz entgegengenommen, in welchem beantragt wird, dass pflegebedürftigen Menschen, die unter Inkontinenz leiden, auf Antrag Windelsäcke, analog der Windelsackregelung für Kleinkinder, gebührenfrei zur Verfügung gestellt werden sollen. In einer Mitteilung vom 19.04.2006 weist der Städte- und Gemeindebund NRW daraufhin, dass es generell unzulässig sei, Kosten für Windelsäcke über die Abfallgebühr zu finanzieren, da eine solche Regelung der Verpflichtung, Anreize zur Abfallvermeidung zu schaffen, widerspricht. Es wird begründet dargelegt, dass sowohl nach Landesabfallgesetz als auch nach dem Kommunalabgabengesetz die Kosten für den Windelsack nur aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden darf, so wie es bei den Windelsäcken für Kleinkindern der Fall ist. Nach aktuellen Schätzungen geht man davon aus, dass bis zu 10 % der Bevölkerung von Inkontinenz betroffen sind, wobei es sich hierbei nicht nur um pflegebedürftige Menschen handelt. Bei einer Annahme von 5 % für das Stadtgebiet Erkelenz wären es ca. 2.000 Personen. Bei einer analogen Anwendung der Windelsackregelung (pro Person 26 Säcke pro Jahr) würden im Jahr 52.000 Windelsäcke ausgegeben werden. Die Kosten (Gestellung, Abholung und Verwertung) betragen zurzeit 7,50 € pro Sack. Somit würde ein jährlicher Gesamtaufwand von rd. 400.000,00 € entstehen der aus dem allgemeinen Haushalt gedeckt werden muss. Da für das Haushaltsjahr 2010 der Gesamtbetrag der Einnahmen bereits mit rd. 6,5 Mio. unter dem Gesamtbetrag der Aufwendungen liegt, kann eine Deckung nicht aus den allgemeinen Haushaltsmitteln erfolgen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Ausschuss für Umweltschutz u. Soziales, Hauptausschuss und Rat): „Der Antrag über gebührenfreie Entsorgung von Behältnissen bei Pflegebedürftigkeit (Inkontinenz) wird abgelehnt.“ Finanzielle Auswirkungen: siehe Tatbestand |
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