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Vorlage - A 51/099/2010  

 
 
Betreff: Tageseinrichtungen für Kinder "Oerather Mühlenfeld" und "Immerath (neu)"
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
28.04.2010 
2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
19.05.2010 
5. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
30.06.2010 
6. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Bei verschiedenen Anlässen, zuletzt im Rahmen der Beschlussfassung zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahre in den städt. Tageseinrichtungen für Kinder, ist dem Jugendhilfeausschuss mitgeteilt worden, dass beabsichtigt ist,

 

1.

die integrative Tageseinrichtung in Immerath aufgrund des Umsiedlungsverfahrens nach Immerath (neu) zu verlegen und

 

2.

im Baugebiet „Oerather Mühlenfeld“ eine Tageseinrichtung für Kinder zur innerstädtischen Bedarfsdeckung, insbesondere auch für Kinder unter 3 Jahre, zu errichten.

 

Gemäß der bisherigen örtlichen Jugendhilfeplanung war beabsichtigt, die integrative Arbeit der heilpädagogischen Gruppe in Immerath nach der Umsiedlung an dem neuen Standort Immerath (neu) fortzusetzen. Um die Anzahl der Plätze für Kinder mit Handicaps zu erhöhen war deshalb geplant, in der neuen Einrichtung zwei integrative Gruppen mit jeweils 5 Plätzen für Kinder mit Handicaps zu führen.

 

Für das „Oerather Mühlenfeld“ war eine Einrichtung vorgesehen, die in 3 Gruppen u. a. insgesamt 20 Plätze für Kinder unter 3 Jahren vorhalten sollte.

 

Wie dem Ausschuss seinerzeit im Rahmen der Ausbauplanung von U-3 Plätzen mitgeteilt wurde, hatte die Verwaltung zur Errichtung der vorgenannten 20 U-3 Plätze einen Landeszuschuss beantragt, der auch in Höhe von 360.000,-- € bewilligt wurde.

 

Zwischenzeitlich ist jedoch in der Jugendhilfeplanung eine Änderung eingetreten.

 

Ein Investor plant im Baugebiet „Oerather Mühlenfeld“, auf dem großen Grundstück neben dem Mehrzweckplatz einen Gebäudekomplex, der aus insgesamt 3 Gebäuden besteht, zu errichten. Seine Konzeption sieht vor, im 1. Objekt ca. 25 alten- und behindertengerechte Wohnungen und im Erdgeschoss ca. 400 qm Gewerbeeinheiten unterzubringen. Im 2. Objekt sind neben Räumlichkeiten für Therapeuten und für eine Frühförderstelle, 2 Wohngruppen für betreutes Wohnen mit Behinderten vorgesehen.

 

Die in diesen beiden Gebäuden eingeplanten Wohnungen und Therapieräume werden durch die Lebenshilfe e. V. Heinsberg genutzt.

 

Die gewerblichen Räume im Erdgeschoss des 1. Gebäudes sollen an interessierte Einzelhändler vermietet werden.

 

Das in der Gesamtkonzeption vorgesehene 3. Gebäude soll einer Tageseinrichtung für Kinder vorbehalten werden. Diese Einrichtung soll in der Trägerschaft der Stadt Erkelenz geführt und deshalb angemietet werden.

 

Durch die unmittelbare Nähe zur Lebenshilfe e. V., insbesondere zur Frühförderstelle der Lebenshilfe, bietet es sich an, in dieser 3-Gruppen-Einrichtung ein umfangreiches Betreuungsangebot für Kinder mit Handicaps zur Verfügung zu stellen.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die ursprünglich für den Kindergarten Immerath (neu) vorgesehenen beiden integrativen Gruppen in die Einrichtung „Oerather Mühlenfeld“ zu verlagern. Komplettiert werden soll das Betreuungsangebot in dieser Einrichtung durch 1 Gruppe für Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren unter Schaffung von 6 Plätzen für Kinder unter 3 Jahre. Seit 2004 wird in der städt. Einrichtung Bauxhof im Hinblick auf die Realisierung der Einrichtung im Oerather Mühlenfeld mit Zustimmung des Landesjugendamtes eine so genannte „Vorläufergruppe“ betrieben. Diese Gruppe soll mit Fertigstellung des Gebäudes in die Einrichtung überführt werden.

 

In der Jugendhilfeplanung ist weiter vorgesehen, die ursprünglich für das in der Einrichtung Oerather Mühlenfeld geplanten 2 Gruppen für Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren nunmehr in der Einrichtung „Immerath (neu)“  in Betrieb zu nehmen. Damit könnten dann im Bereich Kückhoven 12 Plätze für Kinder unter 3 Jahre angeboten werden.

 

Aus der Sicht des Jugendamtes kommen die geänderten Betreuungsangebote den Erkelenzer Kindern in besonderer Weise zugute. Erstmals fänden Kinder mit Behinderungen zentral im Stadtgebiet ein umfassendes Betreuungsangebot. In Zusammenarbeit der Tageseinrichtung mit der Frühförderstelle der Lebenshilfe könnte zentral und wohnortnah auf die besonderen Belange dieser Kinder eingegangen werden.

 

Eine Verbesserung der Betreuungssituation ergäbe sich auch für Kückhoven. Auch hier entstünde dann wohnortnah ein bedarfgerechtes Angebot durch eine größere Zahl von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren.

 

Trotz der geschilderten Wechsel im Betreuungsangebot in den Einrichtungen geht der für die Einrichtung „Oerather Mühlenfeld“ bereits gewährte Zuschuss für den Ausbau von U-3 Plätzen nicht verloren.

 

Nachdem die geänderte Raumplanung und die neuen Betreuungsangebote in den beiden Einrichtungen mit dem Landesjugendamt abgestimmt waren, ist es der Verwaltung im persönlichen Gesprächen gelungen, vom Landesjugendamt die Zusage zu erhalten, den bereits gewährten Zuschuss für den Ausbau der U-3 Plätze in der Einrichtung „Immerath (neu)“ und für die Ersteinrichtung in der Einrichtung „Oerather Mühlenfeld“ verwenden zu können.

 

Zur Umsetzung dieser Konzeption schlägt die Verwaltung dem Ausschuss vor zu beschließen, dass die Einrichtung „Oerather Mühlenfeld“ in kommunaler Trägerschaft durch die Stadt Erkelenz geführt wird.

Beschlussentwurf (Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat):

Beschlussentwurf (Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat):

„Der Stadt Erkelenz wird die Trägerschaft über die Tageseinrichtung für Kinder „Oerather Mühlenfeld“ übertragen.“