Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW hat eine „Ehrenamtskarte“ entwickelt, die seitens der Städte ehrenamtlich tätigen Personen ausgehändigt werden kann. Die Ehrenamtskarte soll als Plastikkarte attraktive Vergünstigungen in öffentlichen oder privaten Einrichtungen gewähren. Die Ehrenamtskarte soll bei der örtlichen Gemeinde, die an dem Ehrenamtskartenverfahren teilnimmt, ausgestellt werden. Die entsprechende Gemeinde nennt dann auf der Internetseite „www.ehrensache.nrw.de“ die Einrichtungen, die aufgrund der Vorlage der Ehrenamtskarte Vergünstigungen gewähren. Die Ehrenamtskarte soll landesweit in allen am Projekt teilnehmenden Kommunen und in allen gekennzeichneten Einrichtungen auch außerhalb des Wohnortes gelten. Die Karte hat eine begrenzte Laufzeit, meist zwei oder drei Jahre, was die Kommunen unterschiedlich regeln können. Nach Ablauf der Zeit kann eine neue Ehrenamtskarte beantragt werden. Grundlegende Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte ist ein ehrenamtliches oder bürgerschaftliches Engagement von durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr, z. B. in einem Verein, in einer sozialen Einrichtung oder freien Vereinigungen. Die Ehrenamtskarte soll insbesondere denjenigen Dank und Anerkennung aussprechen, die für ihr Engagement keine finanziellen Zuwendungen in Form von pauschalen Aufwandsentschädigungen erhalten. Andere Voraussetzungen, z. B. die Dauer des bisherigen Engagements, werden von den Kommunen festgelegt. An der Aktion nehmen zurzeit in Nordrhein - Westfalen 33 Gemeinden und drei Kreise teil. Zur Einführung der Ehrenamtskarte in NRW ist eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Land Nordrhein – Westfalen, vertreten durch den Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration, erforderlich. Mit Beschluss des Kreistages des Kreises Heinsberg vom 18.12.2008 war von einer Beschlussfassung über die Einführung eines so genannten „Ehrenamtspasses“ für den Kreis Heinsberg abgesehen worden, da seitens des Kreises lediglich Vergünstigungen im Bereich der Anton-Heinen-Volksschule und der Kreismusikschule gewährt werden könnten. Man war der Auffassung, dass die Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeiten der gemeindlichen Ebene vorbehalten bleiben solle. Mit Schreiben vom 05.01.2010 beantragt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, dass der Rat der Stadt Erkelenz die Einführung der Ehrenamtskarte wie folgt beschließen soll: „Die Ehrenamtskarte für ehrenamtlich tätige Personen soll gemäß den Kriterien der Ehrensamtskarte des Ministeriums für Generationen, Familien, Frauen und Integration des Landes NRW in der Stadt Erkelenz eingeführt werden. Der Bürgermeister der Stadt Erkelenz ernennt innerhalb der Verwaltung eine(n) beschäftigte(n) zur / zum Ehrenamtsbeauftragten. Der / die Ehrenamtsbeauftragte bereitet die Einführung der Ehrenamtskarte bis zum Herbst 2010 gemäß den Richtlinien der Landesregierung vor.“ Es wird vorgeschlagen, zur Einführung der Ehrenamtskarte zunächst innerhalb der Verwaltung das Nähere auszuformulieren und einen entsprechenden Vorschlag zu erarbeiten. Dies kann bis zum Herbst 2010 geschehen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „Die Verwaltung wird beauftragt, zur Einführung einer Ehrenamtskarte das Nähere auszuformulieren und bis zum Herbst 2010 einen Vorschlag zu unterbreiten.“
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