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Auszug - Gewährung eines Zuschusses an den Bürgerbeirat Borschemich und den Bürgerbeirat Immerath-Pesch-Lützerath  

 
 
6. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 11.1
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 30.06.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 10/320/2010 Gewährung eines Zuschusses an den Bürgerbeirat Borschemich und den Bürgerbeirat Immerath-Pesch-Lützerath
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Stv

Stv. Fraktionsvorsitzender Dederichs teilt mit, dass der Bürgerbeirat Manheim von der Stadt Kerpen 5000 € erhalte. Die Bürgerbeiräte der Stadt Erkelenz seien in dieser Hinsicht sparsam ausgestattet worden, obwohl die zur Verfügung gestellten Mittel von RWE Power bereitgestellt würden. Der Bürgerbeirat Manheim arbeite ehrenamtlich und stelle dem Ort die überzähligen Mittel zur Verfügung. Er bittet, bis nächstes Jahr abzuklären, ob bei der Stadt Erkelenz eine solche Möglichkeit in Frage komme.

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erklärt, was heute zur Beschlussfassung zur Tagesordnung stehe, sei so mit den hiesigen Bürgerbeiräten vereinbart worden.  Die Stadtverwaltung Erkelenz übernehme zusätzliche Aufgaben, wie z. B. Kopien. Bisher sei festzustellen gewesen, dass die Bürgerbeiräte keine Probleme in finanzieller Hinsicht hätten. Eine Neujustierung sei aber sicherlich möglich.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

„Dem Bürgerbeirat Borschemich wird ein Zuschuss für das Jahr 2010 in Höhe von 600,00 EURO für anfallende Sachmittel wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt. Die Gewährung erfolgt gegen Verwendungsnachweis.

 

Dem Bürgerbeirat Immerath-Pesch-Lützerath wird ein Zuschuss für das Jahr 2010 in Höhe von 900,00 EURO für anfallende Sachmittel wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt. Die Gewährung erfolgt gegen Verwendungsnachweis.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig