Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Die Stadt Erkelenz hat auf dem Teileigentumsgrundstück in der Hermann-Josef-Gormanns-Straße eine Tiefgarage errichten lassen und betreibt diese seit April 1997. Der Betrieb einer öffentlichen Tiefgarage ist als wirtschaftlich selbständige Tätigkeit anzusehen, die nach dem Körperschaftsteuergesetz und den Körperschaft-steuerrichtlinien einen Betrieb gewerblicher Art bildet. Für diesen Betrieb gewerblicher Art ist eine Gewinnermittlung mittels Bestandsvergleich (§ 5 EstG) durchzuführen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz hat nunmehr den Jahresabschluss des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2009 aufgestellt. Die Prüfungsgesellschaft hat unter dem 23. April 2010 nachstehend genannte Prüfungsbescheinigung erteilt: „Vorstehender Jahresabschluss wurde von uns auf der Grundlage der von uns geführten Bücher des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz sowie unter Mitwirkung bei der Anfertigung des Inventars unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften sowie der erteilten Auskünfte erstellt. Die uns vorgelegten Belege haben wir auf ihre Plausibilität beurteilt.“ Allen Ratsherren ist eine Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2009 als PDF-Datei zur Verfügung gestellt worden. Nachstehend sind die Bilanzposten in ihrer Entwicklung vom 31. Dezember 2008 zum 31. Dezember 2009 dargestellt.
Der Jahresfehlbetrag 2009 beträgt 13.438,58 Euro. Die Verwaltung schlägt vor, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 festzustellen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„a) Die Bilanz des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz per 31. Dezember 2009, abschließend in Aktiva und Passiva mit 360.563,35 Euro wird festgestellt. b) Die Gewinn- und Verlustrechnung des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz per 31. Dezember 2009, abschließend mit einem Jahresfehlbetrag von 13.438,58 Euro (Erträge 28.408,26 Euro, Aufwendungen 41.846,84 Euro), wird festgestellt. c) Dem Bürgermeister wird aufgrund der Prüfungsbescheinigung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz, Aachen, vom 23. April 2010 für das Jahr 2009 Entlastung erteilt. Der Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 einschließlich Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Verkehrsbetrieb – Jahresabschluss 2009
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