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Vorlage - A 20/170/2010  

 
 
Betreff: Zuleitung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2009 gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
23.06.2010 
6. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
30.06.2010 
6. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Tatbestand:

Tatbestand:                                     (Korrektur Schreibfehler)                              2009

Der Entwurf des Jahresabschlusses für das abgelaufene Haushaltsjahr 2008 wurde gemäß § 95 Abs. 3 GO NW am 11. Juni 2010 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Nach § 95 Abs. 3 GO NW leitet hiermit der Bürgermeister den von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses formgerecht dem Rat zur Feststellung zu. Aufgrund der noch immer sehr umfangreichen Arbeiten und der Komplexität des Gesamtthemas, konnte auch in diesem Jahr keine fristgerechte Zuleitung nach § 95 (3) Satz 2 GO NW erfolgen. Danach hätte die Zuleitung bis spätestens zum 31. März 2009 erfolgen müssen.  Wie bereits im Vorjahr, so soll auch an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass die im § 95 (3) Satz 2 GO NW verankerte Zuleitungsfrist aus den bekannten Gründen auf dem Prüfstand des Gesetzgebers ist und im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes nach hinten verschoben werden soll.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss nach § 101 GO NW zu prüfen; er bedient sich zur Durchführung der Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes. Der Rat wird deshalb den Entwurf des Jahresabschlusses dem Rechnungsprüfungsausschuss bzw. Rechnungsprüfungsamt zum Zwecke der Prüfung überweisen.

 

Zum Jahresabschluss ist auszuführen:

 

Die Gesamtergebnisplanung mit einem prognostizierten Jahresergebnis von – 2.955.000 € konnte in der Gesamtergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss von 1.647.983,20 € (Jahresüberschuss des Vorjahres: 2.748.703,34 €) abschließen. Dies bedeutete eine Verbesserung des Geschäftsverlaufes um 4.602.983,20 €.

 

Ursächlich hierfür war in erster Linie die deutliche Zunahme der ordentlichen Erträge um 5.569.929,92 €. Damit konnte die Steigerung der ordentlichen Aufwendungen von 1.426.122,90 € aufgefangen werden. Zusätzlich konnte beim Finanzergebnis noch eine Verbesserung von 459.176,18 €  erzielt werden.

 

Die Zunahme der ordentlichen Erträge erfolgte hauptsächlich bei der Gewerbesteuer mit 6,9 Mio. €, während der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um 1,5 Mio. € einbrach. Die Steigerung bei den Aufwendungen ergibt sich aus Mehraufwendungen bei den Versorgungsaufwendungen von ca. + 1,2 Mio €, den Abschreibungen von ca. + 0,5 Mio. €, den Transferaufwendungen von ca. + 1,6 Mio. € und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen von ca. + 1,7 Mio. €. Demgegenüber stehen Einsparungen bei den Personalaufwendungen von ca. – 1,5 Mio. € und  den Aufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen von ca. – 2,1 Mio. €.

 

In der Gesamtfinanzrechnung verbesserte sich der Bestand an eigenen Finanzmitteln gegenüber  der Planung um 13.923.680,15 €. Der Saldo aus der lfd. Verwaltungstätigkeit verbesserte sich um 11.534.311,59 €, der Saldo aus der Investitionstätigkeit um 8.119.756,94 €, während sich der Saldo aus Finanzierungstätigkeit um 5.730.388,38 € verschlechterte. Ohne Berücksichtigung der Mittelveränderungen beim Städt. Abwasserbetrieb ergeben sich durch diese durchweg positiven Entwicklungen liquide Mittel von 14.230.964,46 € zum 31.12.2009. Berücksichtigt man den Zahlungsfluss des Städtischen Abwasserbetriebes in 2009 mit, ergeben sich die in der Bilanz aufgeführten liquiden Mittel des städtischen Haushalts von 9.683.199,66 €.

Auf der Aktivseite der Bilanz ist das Vermögen der Stadt Erkelenz ausgewiesen, das sich zum 31.12.2009 auf 410.453.569,63 € beläuft. Es hat sich somit im Jahre 2009 um 8.572.563,18 € vermehrt. Die Passivseite umfasst das Eigenkapital einschl. der Sonderposten, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten und die Rechnungsabgrenzungsposten. Das Eigenkapital einschl. der Sonderposten hat sich um 9.859.824,28 € auf 334.896.028,39 €  erhöht. Die Rückstellungen stiegen um 3.186.614,29 € auf 41.118.030,60 € und die Rechnungsabgrenzungsposten erhöhten sich um 875.049,23 €  auf 6.428.864,75 €. Die Verbindlichkeiten verringerten sich erfreulicherweise um  5.348.924,62 € auf 28.010.645,89 €.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„ 1.       Der Entwurf des Jahresabschlusses 2009 ist vom Bürgermeister formgerecht zugeleitet worden.

 

2.       Zur Prüfung gemäß § 101 GO NW wird der Entwurf des Jahresabschlusses hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten des Rechnungsprüfungsamtes bedient (§ 101 (8) GO NW).“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine