Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Der Rat der Stadt Erkelenz
fasste in seiner Sitzung am 24.03.2010 den Beschluss zur Änderung der
Hauptsatzung der Stadt Erkelenz. Durch diese Änderung wurde die Grundlage zur
Wahrnehmung der Rechte der Behinderten durch eine(n) externe(n)
Behindertenbeauftragte(n) in der Stadt Erkelenz geschaffen. Die/der nunmehr zu bestellende
Behindertenbeauftragte soll zielgerecht und Ziel führend in die kommunale
Arbeit eingebunden werden, damit ihm die Möglichkeit geboten wird, die
Interessen und Belange der Menschen mit Behinderung auf kommunaler Ebene in der
Stadt Erkelenz einzubringen. Hierzu soll die/der zu
bestellende Behindertenbeauftragte mit folgenden Aufgaben ausgestattet werden: -
Erhalt aller
Einladungen zu den Rats- und Ausschusssitzungen (öffentlich und nichtöffentlich)
-
Erhalt aller Beschlussvorlagen
zu den Rats- und Ausschusssitzungen (öffentlich und nichtöffentlich) -
Kenntnisnahme,
Sichtung und ggfls. Stellungnahme zu den zur Beratung und Beschlussfassung
anstehenden Entscheidungen und Mitteilung an das jeweilige Gremium -
die Beteiligung
der/des Behindertenbeauftragten erfolgt vorrangig in Angelegenheiten, die in
kommunaler Zuständigkeit liegen. Die Aufgaben zur Gleichstellung
von Menschen mit Behinderung werden durch eine/n vom Rat zu bestellenden
externe(n) Behindertenbeauftragte(n) wahrgenommen. Der/dem
Behindertenbeauftragten ist als Ersatz für seine Aufwendungen eine
Aufwandsentschädigung in Höhe des jeweils aktuellen Einfachsatzes der
Aufwandsentschädigung bei Ratsmitgliedern in der Stadt Erkelenz zu gewähren.
Derzeit sind dies 256,50 EUR/Monat. Mit der mtl. Aufwandsentschädigung werden
alle Sachkosten abgegolten. II. Rechtliche Würdigung: Zuständig für die
Beschlussfassung ist der Rat. Beschlussentwurf
(als
Empfehlung an den Ausschuss für Umweltschutz und Soziales, Hauptausschuss und
Rat): „Der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten/dem
ehrenamtlichen Behindertenbe-auftragten
werden folgende Aufgaben übertragen: -
Erhalt
aller Einladungen zu den Rats- und Ausschusssitzungen (öffentlich und
nichtöffentlich) -
Erhalt
aller Beschlussvorlagen zu den Rats- und Ausschusssitzungen (öffentlich und
nichtöffentlich) -
Kenntnisnahme,
Sichtung und ggfls. Stellungnahme zu den zur Beratung und Beschlussfassung
anstehenden Entscheidungen und Mitteilung an das jeweilige Gremium -
Die
Beteiligung der/des Behindertenbeauftragten erfolgt vorrangig in
Angelegenheiten, die im kommunalen Zuständigkeitsbereich liegt. Der/dem Behindertenbeauftragten ist als Ersatz für seine
Aufwendungen eine Aufwands-entschädigung in Höhe des jeweils aktuellen
Einfachsatzes der Aufwandsentschädigung bei Ratsmitgliedern in der Stadt
Erkelenz zu gewähren. Derzeit sind dies 256,50 EUR/Monat. Mit der mtl. Aufwandsentschädigung werden alle Sachkosten
abgegolten.“ Abweichender Beschluss aus der 7. Sitzung des Hauptausschusses am 22.09.2010 (als Empfehlung an den Rat): „I. Die/Der Behindertenbeauftragte ist Ansprechpartner/in für die Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen. II. Sie/Er ist Vertreter/in der Interessen der Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung gegenüber Rat und Verwaltung. III. Ihr/Ihm obliegt die Ermittlung der Bedürfnisse und Erwartungen behinderter Menschen in Erkelenz. In Wahrnehmung dieser Funktionen kann sich die/der Behindertenbeauftragte unter anderem nachfolgenden Aufgaben widmen: § Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit, § Pflege von Kontakten zu Behinderten- und Wohlfahrtsverbänden sowie einzelnen Behinderten und Behindertengruppen, § die Unterstützung von Rat und Verwaltung bei der Umsetzung einer barrierefreien Stadt, § Unterstützung Ratsuchender, § Pflege von Kontakten zu Behindertenbeauftragten der Nachbarkommunen und des Kreises, § Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben bei behindertenrelevanten öffentlichen Terminen. In Wahrnehmung ihrer/seiner Aufgaben hat die ehrenamtliche Behindertenbeauftragte/der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte das Recht, an allen Sitzungen des Rates sowie der Ausschüsse des Rates einschließlich der Bezirksausschüsse beratend als Teil der Verwaltung teilzunehmen. Die/Der Behindertenbeauftragte wird durch die Bürgermeisterin/den Bürgermeister berufen und abberufen. Die regelmäßige Amtszeit der/des Behindertenbeauftragten beträgt fünf Jahre. Der Behindertenbeauftragten/Dem Behindertenbeauftragten ist als Ersatz für ihre/seine Aufwendungen eine Aufwandsentschädigung in Höhe des jeweils aktuellen Einfachsatzes der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder in der Stadt Erkelenz zu gewähren. Derzeit sind dies 256,50 €/Monat. Mit der monatlichen Aufwandsentschädigung sind alle Sachkosten abgegolten.“ Finanzielle Auswirkungen: Jährliche
Kosten in Höhe von 3.078,00 EUR Anlage:
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