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Vorlage - A 50/035/2010  

 
 
Betreff: Bestellung einer/eines Behindertenbeauftragten bei der Stadt Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Senioren Vorberatung
11.05.2010 
1. Sitzung des Ausschusses für Senioren zurückgestellt   
Ausschuss für Umweltschutz und Soziales Vorberatung
12.05.2010 
1. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales an Verwaltung zurück verwiesen   
Hauptausschuss Vorberatung
19.05.2010 
5. Sitzung des Hauptausschusses an Verwaltung zurück verwiesen   
Hauptausschuss Vorberatung
23.06.2010 
6. Sitzung des Hauptausschusses an Verwaltung zurück verwiesen   
Hauptausschuss Vorberatung
22.09.2010 
7. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
30.06.2010 
6. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz zur Kenntnis genommen   
29.09.2010 
7. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage TOP A 6 Antrag SPD 11.05. und 01.09.2010.  

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Rat der Stadt Erkelenz fasste in seiner Sitzung am 24.03.2010 den Beschluss zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz. Durch diese Änderung wurde die Grundlage zur Wahrnehmung der Rechte der Behinderten durch eine(n) externe(n) Behindertenbeauftragte(n) in der Stadt Erkelenz geschaffen.

 

Die/der nunmehr zu bestellende Behindertenbeauftragte soll zielgerecht und Ziel führend in die kommunale Arbeit eingebunden werden, damit ihm die Möglichkeit geboten wird, die Interessen und Belange der Menschen mit Behinderung auf kommunaler Ebene in der Stadt Erkelenz einzubringen.

 

Hierzu soll die/der zu bestellende Behindertenbeauftragte mit folgenden Aufgaben ausgestattet werden:

 

-          Erhalt aller Einladungen zu den Rats- und Ausschusssitzungen (öffentlich und nichtöffentlich)                                                                                                      

 

-          Erhalt aller Beschlussvorlagen zu den Rats- und Ausschusssitzungen (öffentlich und nichtöffentlich)

 

-          Kenntnisnahme, Sichtung und ggfls. Stellungnahme zu den zur Beratung und Beschlussfassung anstehenden Entscheidungen und Mitteilung an das jeweilige Gremium

 

-          die Beteiligung der/des Behindertenbeauftragten erfolgt vorrangig in Angelegenheiten, die in kommunaler Zuständigkeit liegen.

 

Die Aufgaben zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung werden durch eine/n vom Rat zu bestellenden externe(n) Behindertenbeauftragte(n) wahrgenommen. Der/dem Behindertenbeauftragten ist als Ersatz für seine Aufwendungen eine Aufwandsentschädigung in Höhe des jeweils aktuellen Einfachsatzes der Aufwandsentschädigung bei Ratsmitgliedern in der Stadt Erkelenz zu gewähren. Derzeit sind dies 256,50 EUR/Monat. Mit der mtl. Aufwandsentschädigung werden alle Sachkosten abgegolten.

 

II. Rechtliche Würdigung:

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Ausschuss für Umweltschutz und Soziales, Hauptausschuss und Rat):

„Der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten/dem ehrenamtlichen   Behindertenbe-auftragten werden folgende Aufgaben übertragen:

-          Erhalt aller Einladungen zu den Rats- und Ausschusssitzungen (öffentlich und nichtöffentlich)

-          Erhalt aller Beschlussvorlagen zu den Rats- und Ausschusssitzungen (öffentlich und nichtöffentlich)

-          Kenntnisnahme, Sichtung und ggfls. Stellungnahme zu den zur Beratung und Beschlussfassung anstehenden Entscheidungen und Mitteilung an das jeweilige Gremium

-          Die Beteiligung der/des Behindertenbeauftragten erfolgt vorrangig in Angelegenheiten, die im kommunalen Zuständigkeitsbereich liegt.

 

Der/dem Behindertenbeauftragten ist als Ersatz für seine Aufwendungen eine Aufwands-entschädigung in Höhe des jeweils aktuellen Einfachsatzes der Aufwandsentschädigung bei Ratsmitgliedern in der Stadt Erkelenz zu gewähren. Derzeit sind dies 256,50 EUR/Monat.

Mit der mtl. Aufwandsentschädigung werden alle Sachkosten abgegolten.“

 

Abweichender Beschluss aus der 7. Sitzung des Hauptausschusses am 22.09.2010 (als Empfehlung an den Rat):

„I. Die/Der Behindertenbeauftragte ist Ansprechpartner/in für die Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen.

 

II. Sie/Er ist Vertreter/in der Interessen der Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung gegenüber Rat und Verwaltung.

 

III. Ihr/Ihm obliegt die Ermittlung der Bedürfnisse und Erwartungen behinderter Menschen in Erkelenz.

 

In Wahrnehmung dieser Funktionen kann sich die/der Behindertenbeauftragte unter anderem nachfolgenden Aufgaben widmen:

 

§         Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit,

§         Pflege von Kontakten zu Behinderten- und Wohlfahrtsverbänden sowie einzelnen Behinderten und Behindertengruppen,

§         die Unterstützung von Rat und Verwaltung bei der Umsetzung einer barrierefreien Stadt,

§         Unterstützung Ratsuchender,

§         Pflege von Kontakten zu Behindertenbeauftragten der Nachbarkommunen und des Kreises,

§         Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben bei behindertenrelevanten öffentlichen Terminen.

 

In Wahrnehmung ihrer/seiner Aufgaben hat die ehrenamtliche Behindertenbeauftragte/der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte das Recht, an allen Sitzungen des Rates sowie der Ausschüsse des Rates einschließlich der Bezirksausschüsse beratend als Teil der Verwaltung teilzunehmen.

 

Die/Der Behindertenbeauftragte wird durch die Bürgermeisterin/den Bürgermeister berufen und abberufen. Die regelmäßige Amtszeit der/des Behindertenbeauftragten beträgt fünf Jahre.

 

Der Behindertenbeauftragten/Dem Behindertenbeauftragten ist als Ersatz für ihre/seine Aufwendungen eine Aufwandsentschädigung in Höhe des jeweils aktuellen Einfachsatzes der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder in der Stadt Erkelenz zu gewähren. Derzeit sind dies 256,50 €/Monat. Mit der monatlichen Aufwandsentschädigung sind alle Sachkosten abgegolten.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Jährliche Kosten in Höhe von 3.078,00 EUR

 

Anlage:

Anlage:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage TOP A 6 Antrag SPD 11.05. und 01.09.2010. (291 KB)