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Tagesordnung - 6. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz  

 
 
Bezeichnung: 6. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz
Datum: Mi, 30.06.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2  
Mitteilung zum Sachstand des Verwaltungsrechtsstreites Vorstand der Wählergruppe DIHS ./. Rat der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 10/321/2010  
Ö 3  
Enthält Anlagen
Information über die 4. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz am 24.03. 2010 (öffentlicher Teil)      
Ö 4  
Information über die 5. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz am 10.05.2010      
Ö 5     Angelegenheit/en aus der 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.04.2010      
Ö 5.1  
Tageseinrichtungen für Kinder "Oerather Mühlenfeld" und "Immerath (neu)"  
A 51/099/2010  
Ö 6     Angelegenheit/en aus der 1. Sitzung des Ausschusses für Senioren am 11.05.2010      
Ö 6.1  
Gebührenfreie Entsorgung von Behältnissen bei Pflegebedürftigkeit (Inkontinenz)  
A 20/160/2010  
Ö 6.2  
Bestellung einer/eines Behindertenbeauftragten bei der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 50/035/2010  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Ausschuss für Umweltschutz und Soziales, Hauptausschuss und Rat):

„Der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten/dem ehrenamtlichen   Behindertenbe-auftragten werden folgende Aufgaben übertragen:

-          Erhalt aller Einladungen zu den Rats- und Ausschusssitzungen (öffentlich und nichtöffentlich)

-          Erhalt aller Beschlussvorlagen zu den Rats- und Ausschusssitzungen (öffentlich und nichtöffentlich)

-          Kenntnisnahme, Sichtung und ggfls. Stellungnahme zu den zur Beratung und Beschlussfassung anstehenden Entscheidungen und Mitteilung an das jeweilige Gremium

-          Die Beteiligung der/des Behindertenbeauftragten erfolgt vorrangig in Angelegenheiten, die im kommunalen Zuständigkeitsbereich liegt.

 

Der/dem Behindertenbeauftragten ist als Ersatz für seine Aufwendungen eine Aufwands-entschädigung in Höhe des jeweils aktuellen Einfachsatzes der Aufwandsentschädigung bei Ratsmitgliedern in der Stadt Erkelenz zu gewähren. Derzeit sind dies 256,50 EUR/Monat.

Mit der mtl. Aufwandsentschädigung werden alle Sachkosten abgegolten.“

 

Abweichender Beschluss aus der 7. Sitzung des Hauptausschusses am 22.09.2010 (als Empfehlung an den Rat):

„I. Die/Der Behindertenbeauftragte ist Ansprechpartner/in für die Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen.

 

II. Sie/Er ist Vertreter/in der Interessen der Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung gegenüber Rat und Verwaltung.

 

III. Ihr/Ihm obliegt die Ermittlung der Bedürfnisse und Erwartungen behinderter Menschen in Erkelenz.

 

In Wahrnehmung dieser Funktionen kann sich die/der Behindertenbeauftragte unter anderem nachfolgenden Aufgaben widmen:

 

§         Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit,

§         Pflege von Kontakten zu Behinderten- und Wohlfahrtsverbänden sowie einzelnen Behinderten und Behindertengruppen,

§         die Unterstützung von Rat und Verwaltung bei der Umsetzung einer barrierefreien Stadt,

§         Unterstützung Ratsuchender,

§         Pflege von Kontakten zu Behindertenbeauftragten der Nachbarkommunen und des Kreises,

§         Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben bei behindertenrelevanten öffentlichen Terminen.

 

In Wahrnehmung ihrer/seiner Aufgaben hat die ehrenamtliche Behindertenbeauftragte/der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte das Recht, an allen Sitzungen des Rates sowie der Ausschüsse des Rates einschließlich der Bezirksausschüsse beratend als Teil der Verwaltung teilzunehmen.

 

Die/Der Behindertenbeauftragte wird durch die Bürgermeisterin/den Bürgermeister berufen und abberufen. Die regelmäßige Amtszeit der/des Behindertenbeauftragten beträgt fünf Jahre.

 

Der Behindertenbeauftragten/Dem Behindertenbeauftragten ist als Ersatz für ihre/seine Aufwendungen eine Aufwandsentschädigung in Höhe des jeweils aktuellen Einfachsatzes der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder in der Stadt Erkelenz zu gewähren. Derzeit sind dies 256,50 €/Monat. Mit der monatlichen Aufwandsentschädigung sind alle Sachkosten abgegolten.“

 

   
    11.05.2010 - Ausschuss für Senioren
    Ö 12 - zurückgestellt
   

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 02 Modifizierter Antrag der SPD (18 KB)      
   
    12.05.2010 - Ausschuss für Umweltschutz und Soziales
    Ö 9 - an Verwaltung zurück verwiesen
   

 

 

   
    19.05.2010 - Hauptausschuss
    Ö 6.2 - an Verwaltung zurück verwiesen
   

 

 

   
    23.06.2010 - Hauptausschuss
    Ö 12 - an Verwaltung zurück verwiesen
    Der Tagesordnungspunkt ist zu Sitzungsbeginn einstimmig abgesetzt worden

Der Tagesordnungspunkt ist zu Sitzungsbeginn einstimmig abgesetzt worden..

 

   
    30.06.2010 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 6.2 - zur Kenntnis genommen
   

 

   
    22.09.2010 - Hauptausschuss
    Ö 6 - geändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an den Ausschuss für Umweltschutz und Soziales, Hauptausschuss und Rat):

Abweichender Beschluss aus der 7. Sitzung des Hauptausschusses am 22.09.2010 (als Empfehlung an den Rat):

„I. Die/Der Behindertenbeauftragte ist Ansprechpartner/in für die Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen.

 

II. Sie/Er ist Vertreter/in der Interessen der Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung gegenüber Rat und Verwaltung.

 

III. Ihr/Ihm obliegt die Ermittlung der Bedürfnisse und Erwartungen behinderter Menschen in Erkelenz.

 

In Wahrnehmung dieser Funktionen kann sich die/der Behindertenbeauftragte unter anderem nachfolgenden Aufgaben widmen:

 

  • Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Pflege von Kontakten zu Behinderten- und Wohlfahrtsverbänden sowie einzelnen Behinderten und Behindertengruppen,
  • die Unterstützung von Rat und Verwaltung bei der Umsetzung einer barrierefreien Stadt,
  • Unterstützung Ratsuchender,
  • Pflege von Kontakten zu Behindertenbeauftragten der Nachbarkommunen und des Kreises,
  • Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben bei behindertenrelevanten öffentlichen Terminen.

 

In Wahrnehmung ihrer/seiner Aufgaben hat die ehrenamtliche Behindertenbeauftragte/der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte das Recht, an allen Sitzungen des Rates sowie der Ausschüsse des Rates einschließlich der Bezirksausschüsse beratend als Teil der Verwaltung teilzunehmen.

 

Die/Der Behindertenbeauftragte wird durch die Bürgermeisterin/den Bürgermeister berufen und abberufen. Die regelmäßige Amtszeit der/des Behindertenbeauftragten beträgt fünf Jahre.

 

Der Behindertenbeauftragten/Dem Behindertenbeauftragten ist als Ersatz für ihre/seine Aufwendungen eine Aufwandsentschädigung in Höhe des jeweils aktuellen Einfachsatzes der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder in der Stadt Erkelenz zu gewähren. Derzeit sind dies 256,50 €/Monat. Mit der monatlichen Aufwandsentschädigung sind alle Sachkosten abgegolten.“

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung

   
    29.09.2010 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Abweichender Beschluss aus der 7. Sitzung des Hauptausschusses am 22.09.2010:

„I. Die/Der Behindertenbeauftragte ist Ansprechpartner/in für die Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen.

 

II. Sie/Er ist Vertreter/in der Interessen der Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung gegenüber Rat und Verwaltung.

 

III. Ihr/Ihm obliegt die Ermittlung der Bedürfnisse und Erwartungen behinderter Menschen in Erkelenz.

 

In Wahrnehmung dieser Funktionen kann sich die/der Behindertenbeauftragte unter anderem nachfolgenden Aufgaben widmen:

 

  • Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Pflege von Kontakten zu Behinderten- und Wohlfahrtsverbänden sowie einzelnen Behinderten und Behindertengruppen,
  • die Unterstützung von Rat und Verwaltung bei der Umsetzung einer barrierefreien Stadt,
  • Unterstützung Ratsuchender,
  • Pflege von Kontakten zu Behindertenbeauftragten der Nachbarkommunen und des Kreises,
  • Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben bei behindertenrelevanten öffentlichen Terminen.

 

In Wahrnehmung ihrer/seiner Aufgaben hat die ehrenamtliche Behindertenbeauftragte/der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte das Recht, an allen Sitzungen des Rates sowie der Ausschüsse des Rates einschließlich der Bezirksausschüsse beratend als Teil der Verwaltung teilzunehmen.

 

Die/Der Behindertenbeauftragte wird durch die Bürgermeisterin/den Bürgermeister berufen und abberufen. Die regelmäßige Amtszeit der/des Behindertenbeauftragten beträgt fünf Jahre.

 

Der Behindertenbeauftragten/Dem Behindertenbeauftragten ist als Ersatz für ihre/seine Aufwendungen eine Aufwandsentschädigung in Höhe des jeweils aktuellen Einfachsatzes der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder in der Stadt Erkelenz zu gewähren. Derzeit sind dies 256,50 €/Monat. Mit der monatlichen Aufwandsentschädigung sind alle Sachkosten abgegolten.“

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 4 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 4 Enthaltungen

Ö 6.3  
Einführung einer Ehrenamtskarte - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -  
Enthält Anlagen
A 30/094/2010  
Ö 7     Angelegenheit/en aus der 1. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales am 12.05.2010      
Ö 7.1  
Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Verbot der Verwendung von Streusalz durch die privaten Grundstückseigentümer im Winterdienst  
Enthält Anlagen
A 30/096/2010  
Ö 8     Angelegenheit/en aus der 1. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 25.05.2010      
Ö 8.1     (nichtöffentlich)      
Ö 8.2     (nichtöffentlich)      
Ö 8.3     (nichtöffentlich)      
Ö 9     Angelegenheit/en aus der 5. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 22.06.2010      
Ö 9.1  
1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 0600.3 "In der Hütte", Erkelenz-Hetzerath hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
A 61/168/2010  
Ö 9.2  
Bebauungsplan Nr. III/1A "Peter-Gehlen-Straße/Schwarzer Weg", Erkelenz-Matzerath hier: Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf und Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/169/2010  
Ö 10     Angelegenheit/en aus der 6. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses am 24.06.2010      
Ö 10.1  
Enthält Anlagen
Änderung der Entwässerungssatzung  
Enthält Anlagen
A 66/221/2010  
Ö 10.2  
Abwasserbetrieb Erkelenz - Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2009 einschl. eines Lageberichtes  
Enthält Anlagen
A 20/165/2010  
Ö 11     Angelegenheit/en aus der 1. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 29.06.2010      
Ö 11.1  
Gewährung eines Zuschusses an den Bürgerbeirat Borschemich und den Bürgerbeirat Immerath-Pesch-Lützerath  
A 10/320/2010  
Ö 12  
Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 20/40 für die Freiwillige Feuerwehr Erkelenz  
A 30/097/2010  
Ö 13  
Namensgebung für die Franziskus-Schule, Katholische Grundschule der Stadt Erkelenz mit Schulkindergarten, Zehnthofweg 17  
A 40/192/2010  
Ö 14  
Namensgebung für das ehemalige Pfarrzentrum Gerderath  
A 40/193/2010  
Ö 15  
Feststellung des Jahresabschlusses 2009 des Bäderbetriebes der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 20/167/2010  
Ö 16  
Feststellung des Jahresabschlusses 2009 des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 20/168/2010  
Ö 17  
Feststellung des Jahresabschlusses 2009 des Betriebes gewerblicher Art - Anteile an Personengesellschaften - der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 20/169/2010  
Ö 18  
Zuleitung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2009 gem. § 95 Abs. 3 GO NRW  
A 20/170/2010  
Ö 19  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 04.03.2010 bis 05.05.2010  
Enthält Anlagen
A 20/162/2010  
Ö 20  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 06.05.2010 bis 09.06.2010  
A 20/166/2010  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 3.1     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 4.1     (nichtöffentlich)