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Tagesordnung - 8. Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 8. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 03.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2  
Informationen über Sitzungen (öffentlicher Teil)      
Ö 3  
Angelegenheit/en aus der 2. Sitzung des Schulausschusses am 26.10.2010      
Ö 3.1  
Bildung eines Grundschulverbundes zwischen der Luise-Hensel-Schule und der Gemeinschaftsgrundschule Hetzerath  
A 40/194/2010  
Ö 3.2  
Auflösung der A.-v.-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule der Stadt Erkelenz in Gerderath
A 40/195/2010  
Ö 3.3  
Begrenzung der Zügigkeit der Europaschule Erkelenz, Realschule der Stadt Erkelenz  
A 40/196/2010  
Ö 3.4  
Begrenzung der Zügigkeit des Cusanus-Gymnasiums der Stadt Erkelenz  
A 40/197/2010  
Ö 3.5  
Verlängerung des Vertrages zum Betrieb des Offenen Ganztages und sonstiger Betreuungsmaßnahmen an den Grundschulen und der Förderschule der Stadt Erkelenz  
A 40/198/2010  
Ö 4  
Angelegenheit/en aus der 2. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales am 27. 10.2010      
Ö 4.1  
Enthält Anlagen
Zweite Änderung der Abfallsatzung  
Enthält Anlagen
A 20/175/2010  
Ö 4.2  
Enthält Anlagen
Vierte Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 20/176/2010  
Ö 4.3  
Enthält Anlagen
Einführung einer Ehrenamtskarte - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Enthält Anlagen
A 30/107/2010  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„In der Stadt Erkelenz wird eine Ehrenamtskarte unter folgenden Voraussetzungen eingeführt:

 

1.      Der Umfang des bürgerschaftlichen Engagements, für das auf Antrag eine Ehrenamtskarte ausgestellt werden kann, soll wöchentlich mindestens fünf Stunden bzw. 250 Stunden pro Jahr betragen. Das Engagement muss in der Stadt Erkelenz von Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger erbracht worden sein. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird durch die Organisation, für die das Engagement erbracht wird, bestätigt. Eine Prüfung durch die Stadtverwaltung erfolgt nicht.

2.      Die Ehrenamtskarte wird für drei Jahre ausgestellt.

3.      Eine Beschränkung der Anzahl der auszugebenden Ehrenamtskarten erfolgt nicht.

4.      Es sollen lokale Partner gewonnen werden, die Vergünstigungen für die Inhaber der Ehrenamtskarten anbieten.

5.      Vergünstigungen in den städtischen Einrichtungen Schwimmbad, Bücherei und Stadthalle sollen ermöglicht werden.

6.      Die notwendige Vereinbarung mit dem Land NRW soll vorbereitet werden.

7.      Auf die Bestellung eines Ehrenamtsbeauftragten wird aus personellen Gründen verzichtet.

8.      Die Ehrenamtskarte soll zum 01.04.2011 eingeführt werden.“

   
    27.10.2010 - Ausschuss für Umweltschutz und Soziales
    Ö 5 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„In der Stadt Erkelenz wird eine Ehrenamtskarte unter folgenden Voraussetzungen eingeführt:

 

  1. Der Umfang des bürgerschaftlichen Engagements, für das auf Antrag eine Ehrenamtskarte ausgestellt werden kann, soll wöchentlich mindestens fünf Stunden bzw. 250 Stunden pro Jahr betragen. Das Engagement muss in der Stadt Erkelenz von Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger erbracht worden sein. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird durch die Organisation, für die das Engagement erbracht wird, bestätigt. Eine Prüfung durch die Stadtverwaltung erfolgt nicht.
  2. Die Ehrenamtskarte wird für drei Jahre ausgestellt.
  3. Eine Beschränkung der Anzahl der auszugebenden Ehrenamtskarten erfolgt nicht.
  4. Es sollen lokale Partner gewonnen werden, die Vergünstigungen für die Inhaber der Ehrenamtskarten anbieten.
  5. Vergünstigungen in den städtischen Einrichtungen Schwimmbad, Bücherei und Stadthalle sollen ermöglicht werden.
  6. Die notwendige Vereinbarung mit dem Land NRW soll vorbereitet werden.
  7. Auf die Bestellung eines Ehrenamtsbeauftragten wird aus personellen Gründen verzichtet.
  8. Die Ehrenamtskarte soll zum 01.04.2011 eingeführt werden.“

 

Erweiterter Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales:

9.              Nach Ablauf eines Jahres nach Einführung der Ehrenamtskarte soll die Verwaltung die Kosten, die sich hieraus ergeben, prüfen und dem Ausschuss vorlegen.

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung.

   
    03.11.2010 - Hauptausschuss
    Ö 4.3 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„In der Stadt Erkelenz wird eine Ehrenamtskarte unter folgenden Voraussetzungen eingeführt:

 

  1. Der Umfang des bürgerschaftlichen Engagements, für das auf Antrag eine Ehrenamtskarte ausgestellt werden kann, soll wöchentlich mindestens fünf Stunden bzw. 250 Stunden pro Jahr betragen. Das Engagement muss in der Stadt Erkelenz von Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger erbracht worden sein. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird durch die Organisation, für die das Engagement erbracht wird, bestätigt. Eine Prüfung durch die Stadtverwaltung erfolgt nicht.
  2. Die Ehrenamtskarte wird für drei Jahre ausgestellt.
  3. Eine Beschränkung der Anzahl der auszugebenden Ehrenamtskarten erfolgt nicht.
  4. Es sollen lokale Partner gewonnen werden, die Vergünstigungen für die Inhaber der Ehrenamtskarten anbieten.
  5. Vergünstigungen in den städtischen Einrichtungen Schwimmbad, Bücherei und Stadthalle sollen ermöglicht werden.
  6. Die notwendige Vereinbarung mit dem Land NRW soll vorbereitet werden.
  7. Auf die Bestellung eines Ehrenamtsbeauftragten wird aus personellen Gründen verzichtet.
  8. Die Ehrenamtskarte soll zum 01.04.2011 eingeführt werden.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ehrenamtskarte Anlage 2 Leitfaden Ministerium (5482 KB)      
   
    15.12.2010 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 8.3 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

„In der Stadt Erkelenz wird eine Ehrenamtskarte unter folgenden Voraussetzungen eingeführt:

 

  1. Der Umfang des bürgerschaftlichen Engagements, für das auf Antrag eine Ehrenamtskarte ausgestellt werden kann, soll wöchentlich mindestens fünf Stunden bzw. 250 Stunden pro Jahr betragen. Das Engagement muss in der Stadt Erkelenz von Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger erbracht worden sein. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird durch die Organisation, für die das Engagement erbracht wird, bestätigt. Eine Prüfung durch die Stadtverwaltung erfolgt nicht.
  2. Die Ehrenamtskarte wird für drei Jahre ausgestellt.
  3. Eine Beschränkung der Anzahl der auszugebenden Ehrenamtskarten erfolgt nicht.
  4. Es sollen lokale Partner gewonnen werden, die Vergünstigungen für die Inhaber der Ehrenamtskarten anbieten.
  5. Vergünstigungen in den städtischen Einrichtungen Schwimmbad, Bücherei und Stadthalle sollen ermöglicht werden.
  6. Die notwendige Vereinbarung mit dem Land NRW soll vorbereitet werden.
  7. Auf die Bestellung eines Ehrenamtsbeauftragten wird aus personellen Gründen verzichtet.
  8. Die Ehrenamtskarte soll zum 01.04.2011 eingeführt werden.“
Abstimmungsergebnis: 43 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: 43 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen

Ö 4.4  
Lärmmessungen im Randbereich der Autobahn A 46 - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.09.2010  
Enthält Anlagen
A 30/108/2010  
Ö 4.5  
Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes
Enthält Anlagen
A 30/109/2010  
Ö 5  
Vergabe von öffentlichen Aufträgen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  
Enthält Anlagen
A 10/361/2010  
Ö 6  
Änderung des zugeleiteten Entwurfes "Jahresabschluss 2009"  
A 20/180/2010  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Umsetzung der Ergebnisse aus den Sitzungen der Arbeitsgruppe "Sparen" hier: Produktbereich 12  
Enthält Anlagen
A 20/177/2010  
Ö 8  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 07.09.2010 - 18.10.2010  
Enthält Anlagen
A 20/178/2010  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 4.1     (nichtöffentlich)      
N 5     (nichtöffentlich)      
N 5.1     (nichtöffentlich)      
N 6     (nichtöffentlich)      
N 7     (nichtöffentlich)      
N 7.1     (nichtöffentlich)      
N 7.2     (nichtöffentlich)      
N 8     (nichtöffentlich)