TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Bürgermeisters |
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Ö 2 |
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Informationen über Sitzungen (öffentlicher Teil) |
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Ö 3 |
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Angelegenheit/en aus der 2. Sitzung des Schulausschusses am 26.10.2010 |
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Ö 3.1 |
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Bildung eines Grundschulverbundes zwischen der Luise-Hensel-Schule und der Gemeinschaftsgrundschule Hetzerath |
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A 40/194/2010 |
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Ö 3.2 |
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Auflösung der A.-v.-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule der Stadt Erkelenz in Gerderath |
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A 40/195/2010 |
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Ö 3.3 |
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Begrenzung der Zügigkeit der Europaschule Erkelenz, Realschule der Stadt Erkelenz |
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A 40/196/2010 |
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Ö 3.4 |
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Begrenzung der Zügigkeit des Cusanus-Gymnasiums der Stadt Erkelenz |
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A 40/197/2010 |
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Ö 3.5 |
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Verlängerung des Vertrages zum Betrieb des Offenen Ganztages und sonstiger Betreuungsmaßnahmen an den Grundschulen und der Förderschule der Stadt Erkelenz |
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A 40/198/2010 |
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Ö 4 |
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Angelegenheit/en aus der 2. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales am 27. 10.2010 |
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Ö 4.1 |
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Zweite Änderung der Abfallsatzung |
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A 20/175/2010 |
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Ö 4.2 |
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Vierte Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz |
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A 20/176/2010 |
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Ö 4.3 |
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Einführung einer Ehrenamtskarte - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen |
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A 30/107/2010 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „In der Stadt Erkelenz wird eine Ehrenamtskarte unter folgenden Voraussetzungen eingeführt: 1. Der Umfang des bürgerschaftlichen Engagements, für das auf Antrag eine Ehrenamtskarte ausgestellt werden kann, soll wöchentlich mindestens fünf Stunden bzw. 250 Stunden pro Jahr betragen. Das Engagement muss in der Stadt Erkelenz von Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger erbracht worden sein. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird durch die Organisation, für die das Engagement erbracht wird, bestätigt. Eine Prüfung durch die Stadtverwaltung erfolgt nicht. 2. Die Ehrenamtskarte wird für drei Jahre ausgestellt. 3. Eine Beschränkung der Anzahl der auszugebenden Ehrenamtskarten erfolgt nicht. 4. Es sollen lokale Partner gewonnen werden, die Vergünstigungen für die Inhaber der Ehrenamtskarten anbieten. 5. Vergünstigungen in den städtischen Einrichtungen Schwimmbad, Bücherei und Stadthalle sollen ermöglicht werden. 6. Die notwendige Vereinbarung mit dem Land NRW soll vorbereitet werden. 7. Auf die Bestellung eines Ehrenamtsbeauftragten wird aus personellen Gründen verzichtet. 8. Die Ehrenamtskarte soll zum 01.04.2011 eingeführt werden.“ |
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27.10.2010 - Ausschuss für Umweltschutz und Soziales |
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Ö 5 - geändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „In der Stadt Erkelenz wird eine Ehrenamtskarte unter folgenden Voraussetzungen eingeführt: - Der Umfang des bürgerschaftlichen Engagements, für das auf Antrag eine Ehrenamtskarte ausgestellt werden kann, soll wöchentlich mindestens fünf Stunden bzw. 250 Stunden pro Jahr betragen. Das Engagement muss in der Stadt Erkelenz von Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger erbracht worden sein. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird durch die Organisation, für die das Engagement erbracht wird, bestätigt. Eine Prüfung durch die Stadtverwaltung erfolgt nicht.
- Die Ehrenamtskarte wird für drei Jahre ausgestellt.
- Eine Beschränkung der Anzahl der auszugebenden Ehrenamtskarten erfolgt nicht.
- Es sollen lokale Partner gewonnen werden, die Vergünstigungen für die Inhaber der Ehrenamtskarten anbieten.
- Vergünstigungen in den städtischen Einrichtungen Schwimmbad, Bücherei und Stadthalle sollen ermöglicht werden.
- Die notwendige Vereinbarung mit dem Land NRW soll vorbereitet werden.
- Auf die Bestellung eines Ehrenamtsbeauftragten wird aus personellen Gründen verzichtet.
- Die Ehrenamtskarte soll zum 01.04.2011 eingeführt werden.“
Erweiterter Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales: 9. Nach Ablauf eines Jahres nach Einführung der Ehrenamtskarte soll die Verwaltung die Kosten, die sich hieraus ergeben, prüfen und dem Ausschuss vorlegen.
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 1 EnthaltungAbstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung.
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03.11.2010 - Hauptausschuss |
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Ö 4.3 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat):Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „In der Stadt Erkelenz wird eine Ehrenamtskarte unter folgenden Voraussetzungen eingeführt: - Der Umfang des bürgerschaftlichen Engagements, für das auf Antrag eine Ehrenamtskarte ausgestellt werden kann, soll wöchentlich mindestens fünf Stunden bzw. 250 Stunden pro Jahr betragen. Das Engagement muss in der Stadt Erkelenz von Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger erbracht worden sein. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird durch die Organisation, für die das Engagement erbracht wird, bestätigt. Eine Prüfung durch die Stadtverwaltung erfolgt nicht.
- Die Ehrenamtskarte wird für drei Jahre ausgestellt.
- Eine Beschränkung der Anzahl der auszugebenden Ehrenamtskarten erfolgt nicht.
- Es sollen lokale Partner gewonnen werden, die Vergünstigungen für die Inhaber der Ehrenamtskarten anbieten.
- Vergünstigungen in den städtischen Einrichtungen Schwimmbad, Bücherei und Stadthalle sollen ermöglicht werden.
- Die notwendige Vereinbarung mit dem Land NRW soll vorbereitet werden.
- Auf die Bestellung eines Ehrenamtsbeauftragten wird aus personellen Gründen verzichtet.
- Die Ehrenamtskarte soll zum 01.04.2011 eingeführt werden.“
Abstimmungsergebnis: einstimmigAbstimmungsergebnis: einstimmig
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15.12.2010 - Rat der Stadt Erkelenz |
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Ö 8.3 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: „In der Stadt Erkelenz wird eine Ehrenamtskarte unter folgenden Voraussetzungen eingeführt: - Der Umfang des bürgerschaftlichen Engagements, für das auf Antrag eine Ehrenamtskarte ausgestellt werden kann, soll wöchentlich mindestens fünf Stunden bzw. 250 Stunden pro Jahr betragen. Das Engagement muss in der Stadt Erkelenz von Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger erbracht worden sein. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird durch die Organisation, für die das Engagement erbracht wird, bestätigt. Eine Prüfung durch die Stadtverwaltung erfolgt nicht.
- Die Ehrenamtskarte wird für drei Jahre ausgestellt.
- Eine Beschränkung der Anzahl der auszugebenden Ehrenamtskarten erfolgt nicht.
- Es sollen lokale Partner gewonnen werden, die Vergünstigungen für die Inhaber der Ehrenamtskarten anbieten.
- Vergünstigungen in den städtischen Einrichtungen Schwimmbad, Bücherei und Stadthalle sollen ermöglicht werden.
- Die notwendige Vereinbarung mit dem Land NRW soll vorbereitet werden.
- Auf die Bestellung eines Ehrenamtsbeauftragten wird aus personellen Gründen verzichtet.
- Die Ehrenamtskarte soll zum 01.04.2011 eingeführt werden.“
Abstimmungsergebnis: 43 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 5 EnthaltungenAbstimmungsergebnis: 43 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen
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Ö 4.4 |
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Lärmmessungen im Randbereich der Autobahn A 46 - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.09.2010 |
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A 30/108/2010 |
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Ö 4.5 |
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Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes |
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A 30/109/2010 |
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Ö 5 |
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Vergabe von öffentlichen Aufträgen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen |
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A 10/361/2010 |
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Ö 6 |
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Änderung des zugeleiteten Entwurfes "Jahresabschluss 2009" |
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A 20/180/2010 |
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Ö 7 |
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Umsetzung der Ergebnisse aus den Sitzungen der Arbeitsgruppe "Sparen"
hier: Produktbereich 12 |
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A 20/177/2010 |
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Ö 8 |
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Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 07.09.2010 - 18.10.2010 |
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A 20/178/2010 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 3 |
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(nichtöffentlich) |
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N 4 |
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(nichtöffentlich) |
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N 4.1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 5 |
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(nichtöffentlich) |
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N 5.1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 6 |
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(nichtöffentlich) |
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N 7 |
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(nichtöffentlich) |
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N 7.1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 7.2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 8 |
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(nichtöffentlich) |
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