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Vorlage - A 30/108/2010  

 
 
Betreff: Lärmmessungen im Randbereich der Autobahn A 46 - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.09.2010
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Soziales Vorberatung
27.10.2010 
2. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales zurückgezogen   
Hauptausschuss Vorberatung
03.11.2010 
8. Sitzung des Hauptausschusses zurückgezogen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage zu TOP A 6 Antrag Bd. 90 Grüne vom 08.09.2010  

Tatbestand:

Tatbestand:

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt mit Schreiben vom 08.09.2010 die Verwaltung zu beauftragen, Lärmmessungen an der A 46 durchführen zu lassen und zwar insbesondere an solchen Stellen, an denen die Wohnbebauung nahe an die Autobahn heranrücke, beziehungsweise diese in Hauptwindrichtung liegen.

Das Ergebnis solle dann dem entsprechenden Ausschuss zur Kenntnis gegeben werden.

Zur Begründung des Antrages führt die Fraktion an, dass es seit längerem Beschwerden aus der Bürgerschaft gebe, die eine starke Lärmbelästigung ausgehend von Verkehrsbewegungen auf der A 46 beklage. Besonders in den frühen Morgenstunden ab 04.30 Uhr werde die Ruhestörung als belastend erlebt. Bestimmte Wetterlagen würden zu einer Verstärkung des Problems führen.

Auf der Basis der Ergebnisse der beantragten Lärmmessungen könne die Stadt Erkelenz dann in Gesprächen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW darauf hinwirken, dass geeignete passive Maßnahmen, wie das Einführen von Geschwindigkeitsbeschränkungen oder aber Baumaßnahmen zum Lärmschutz durchgeführt würden.

 

Nur vereinzelt wurden in der Vergangenheit Beschwerden über eine unzumutbare Lärmbelästigung an die Verwaltung herangetragen.

Dies deckt sich auch mit den vorliegenden Daten einer landesweiten Lärmkartierung.

Im Zuge der 1. Stufe der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinien hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) eine landesweite Lärmkartierung über das Maß der Einwirkung der Immissionen, die von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kfz-Bewegungen/a ausgehen, durchgeführt.

Über das Ergebnis dieser Kartierung für den Bereich des Stadtgebietes Erkelenz hat die Verwaltung bereits am 01.12.2008 im Ausschuss für Umweltschutz und Soziales und über deren Aktualisierung auf den Stand vom 27.03.2009 dann noch einmal am 01.04.2009 im Rat berichtet.

Die Kartierung und die Auswertungen dazu sind im Internetportal des LANUV NRW unter www.umgebungslaerm.nrw.de für jedermann abrufbar.

Nach dieser Auswertung waren die Kriterien, die eine Lärmaktionsplanung durch die Kommune erfordern würden, im Stadtgebiet Erkelenz nicht gegeben.

Denn nach den Richtlinien sind überhaupt erst bei Werten oberhalb der mittleren Tag-Pegel ( LDEN ) von 70 dB(A) bzw. mittleren Nacht-Pegel ( LNIGHT  ) über alle Nachtstunden (22.00h - 06.00h) von 60 dB(A)  Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung zu ziehen oder einzuführen.

Der Auswertung zufolge sind von den vorgenannten Schwellenwerten lediglich 3 bzw. 4 Personen betroffen.

 

In der nächsten (2. Stufe) der Lärmkartierung (2012/2013) wird eine erneute Prüfung der Lärmsituation in NRW unter Einbeziehung der Hauptverkehrstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz-Bewegungen/a stattfinden.

 

Auch aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt vor, auf eigene kostenpflichtige Messungen hinsichtlich des Maßes der Lärmeinwirkung des Verkehrs auf der A 46 auf Wohnbebauungen in deren Randbereich zu verzichten und die erneute Prüfung infolge der 2. Stufe der Lärmkartierung abzuwarten.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 08.09.2010, die Verwaltung zu beauftragen, eigene Messungen hinsichtlich des Maßes der Lärmeinwirkung des Verkehrs auf der A 46 auf Wohnbebauungen in deren Randbereich durchführen zu lassen, wird abgelehnt.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Anlage:

Anlage:

Antrag der Partei Bündnis 90 / Die Grünen vom 08.09.2010

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu TOP A 6 Antrag Bd. 90 Grüne vom 08.09.2010 (361 KB)