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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Bürgermeisters |
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Ö 2 |
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Angelegenheit/en aus der 37. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 11.02.2020 |
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Ö 2.1 |
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Klassifizierung einer Stadtmarketing-Veranstaltung
hier: Neukonzeption Niederrheinischer Radwandertag mit Ergänzung eines Sommerfestes im Ziegelweiherpark |
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A 80/134/2020 |
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Ö 2.2 |
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Sachstandsbericht zur Umsetzung des Stadtmarketingkonzeptes |
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A 80/135/2020 |
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Ö 2.3 |
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Beschluss des Rates vom 10.07.2019 zur Erstellung eines tragfähigen Konzeptes für die Einrichtung eines festen Coworking-Space in Erkelenz
hier: Sachstandsbericht, Vorstellung einer Standortanalyse sowie eines Konzeptes durch die cowork_AG |
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A 80/136/2020 |
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Ö 2.4 |
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Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 18.09.2019
hier: Strukturkonzept Innenstadt, ruhender Verkehr, Ausgliederung Langzeitparkplätze |
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A 61/509/2020 |
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Ö 2.5 |
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Satzung gemäß § 142 BauGB zur förmlichen Festlegung eines städtebaulichen Sanierungsgebietes Innenstadt Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes Innenstadt Erkelenz-Mitte gemäß § 142 Abs. 1 BauGB als Satzung (Sanierungssatzung) gemäß § 142 Abs. 3 BauGB sowie Beschluss über die Frist zur Durchführung der Sanierung gemäß § 142 Abs. 3 Satz 2 BauGB |
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A 61/510/2020 |
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Ö 2.6 |
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29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Brunnenstraße/Oststraße), Erkelenz-Granterath
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB |
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A 61/513/2020 |
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Ö 2.7 |
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Bebauungsplan Nr. 500.1/2 "Brunnenstraße/Oststraße", Erkelenz-Granterath
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 500.1/2 "Brunnenstraße/Oststraße", Erkelenz-Granterath, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB |
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A 61/514/2020 |
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Ö 2.8 |
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34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte, und Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB |
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A 61/515/2020 |
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Ö 2.9 |
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Bebauungsplan Nr. IX/S "Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB |
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A 61/516/2020 |
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Ö 2.10 |
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33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Konzentrationszonen Windenergieanlagen - Höhe baulicher Anlagen)
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Konzentrationszonen Windenergieanlagen - Höhe baulicher Anlagen) sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB |
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A 61/517/2020 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat) : „1. Die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen), wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt einen Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen) zu erarbeiten. 3. Über den Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen) ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.“ |
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11.02.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe |
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Ö 5.9 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat) : „1. Die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen) wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt einen Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen) zu erarbeiten. 3. Über den Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen) ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung
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13.02.2020 - Hauptausschuss |
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Ö 2.10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1. Die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen), wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen) zu erarbeiten. 3. Über den Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen) ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung
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19.02.2020 - Rat der Stadt Erkelenz |
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Ö 3.9 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: „1. Die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen), wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen) zu erarbeiten. 3. Über den Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen) ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 3 Enthaltungen
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Ö 2.11 |
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Einführung eines Energiemanagementsystems im Hochbauamt
hier: Grundsatzbeschluss |
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A 63/325/2020 |
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Ö 3 |
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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 07.04.2019: Bürgerwald (Anmerk.: Aufgrund des Beschlusses des Hauptausschusses vom 05.12.2019 macht die Verwaltung Vorschläge für die Anpflanzung eines Bürgerwaldes und schlägt geeignete Flächen vor.) |
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A 60/127/2020 |
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Ö 4 |
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Antrag der Fraktion der Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz vom 13.01.2020: Aufzeichnung und Zugänglichmachung via Homepage der öffentlichen Teile der Rats- und Ausschusssitzungen der Stadt Erkelenz |
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A 10/947/2020 |
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Ö 5 |
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Antrag der Fraktion der Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz vom 20.01.2020: Änderung des § 8 der Geschäftsordnung des Stadtrates |
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A 10/948/2020 |
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Ö 6 |
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Verleihung des Heimat-Preises Erkelenz 2020 |
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A 10/949/2020 |
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Ö 7 |
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Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW über die Zulassung von terminierten verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2020 |
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A 30/224/2020 |
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Ö 8 |
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Haushaltswirtschaftliche Angelegenheiten |
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Ö 8.1 |
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Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW (Anmerk.: Soweit zustimmungsbedürftige Geschäftsvorfälle vorliegen, werden diese zusammen mit den Sitzungsvorlagen zugesandt.) |
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A 20/491/2020 |
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Ö 8.2 |
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Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in der Zeit vom 16.11.2019 bis 25.01.2020 |
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A 20/492/2020 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 3 |
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(nichtöffentlich) |
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N 3.1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 4 |
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(nichtöffentlich) |
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N 4.1 |
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(nichtöffentlich) |
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