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Auszug - Bebauungsplan Nr. 500.1/2 "Brunnenstraße/Oststraße", Erkelenz-Granterath hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 500.1/2 "Brunnenstraße/Oststraße", Erkelenz-Granterath, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  

 
 
36. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 2.7
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 13.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/514/2020 Bebauungsplan Nr. 500.1/2 "Brunnenstraße/Oststraße", Erkelenz-Granterath
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 500.1/2 "Brunnenstraße/Oststraße", Erkelenz-Granterath, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0500.1/2 „Brunnenstraße/Oststraße“, Erkelenz-Granterath, wird beschlossen.

 2.  Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. 0500.1/2 „Brunnenstraße/Oststraße“, Erkelenz-Granterath, zu erarbeiten.

 3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0500.1/2 „Brunnenstraße/Oststraße“, Erkelenz-Granterath, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath ist zu beteiligen.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Uebersicht Geltungsbereich BBP 0500.1-2 Brunnenstraße-Oststraße (307 KB)