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Auszug - Satzung gemäß § 142 BauGB zur förmlichen Festlegung eines städtebaulichen Sanierungsgebietes Innenstadt Erkelenz-Mitte hier: Beschluss zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes Innenstadt Erkelenz-Mitte gemäß § 142 Abs. 1 BauGB als Satzung (Sanierungssatzung) gemäß § 142 Abs. 3 BauGB sowie Beschluss über die Frist zur Durchführung der Sanierung gemäß § 142 Abs. 3 Satz 2 BauGB  

 
 
36. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 2.5
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 13.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/510/2020 Satzung gemäß § 142 BauGB zur förmlichen Festlegung eines städtebaulichen Sanierungsgebietes Innenstadt Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes Innenstadt Erkelenz-Mitte gemäß § 142 Abs. 1 BauGB als Satzung (Sanierungssatzung) gemäß § 142 Abs. 3 BauGB sowie Beschluss über die Frist zur Durchführung der Sanierung gemäß § 142 Abs. 3 Satz 2 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„1. Die Satzung gemäß § 142 BauGB zur förmlichen Festlegung eines städtebaulichen Sanierungsgebietes Innenstadt Erkelenz-Mitte wird gemäß

§ 142 Abs. 3 BauGB als Satzung (Sanierungssatzung) beschlossen.

 2. Zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen wird eine Frist von 15 Jahren beschlossen.

 3. Die Satzung gemäß § 142 BauGB zur förmlichen Festlegung des städtebaulichen Sanierungsgebietes Innenstadt Erkelenz-Mitte sowie die Frist zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen ist gemäß § 143 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.“


Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme