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Vorlage - A 63/325/2020  

 
 
Betreff: Einführung eines Energiemanagementsystems im Hochbauamt
hier: Grundsatzbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Bauaufsichts- und Hochbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
11.02.2020 
37. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
13.02.2020 
36. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
19.02.2020 
32. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Das Hochbauamt bewirtschaftet den gesamten städtischen Gebäudebestand, neben der allgemeinen Bauunterhaltung beinhaltet dies auch u.a. die regelmäßigen Wartungen und Instandhaltungen sowie das Energiemanagement.

 

Zum Energiemanagement gehören die Planung und der Betrieb von energietechnischen Erzeugungs- und Verbrauchseinheiten. Ziele sind sowohl die Ressourcenschonung als auch der Klimaschutz und Kostensenkungen, bei Sicherstellung des Energiebedarfs der Nutzer. Das Energiemanagement umfasst dabei zunächst die Erfassung des Energiebedarfs und des Energieverbrauchs, die entsprechenden Daten werden ausgewertet und bilden die Grundlage für eine Optimierung der Energieeffizienz. Es werden entsprechende Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt. Diese Maßnahmen werden anschließend validiert und ggf. durch Nachsteuerung optimiert.

 

Grundlage zur Einführung eines Energiemanagements sind eine Bestandserhebung und Bestandsdokumentation, die Liegenschaften werden untersucht und bewertet, die Organisationsstrukturen des kommunalen Energiemanagements werden überprüft. Nach Einführung bildet das Energiemanagementsystem die Grundlage für die Sanierungs- und Maßnahmenplanung und bildet die Datengrundlage für die Energieberichte und Umweltbilanzen.

 

 

 

derzeitige Situation

Grundlage des Gebäude- und Energiemanagements sind derzeit verschiedene, überwiegend selbst aufgebaute Insellösungen, die teilweise durch die Entwicklungen im EDV-Bereich nicht mehr den heutigen Standards entsprechen. Weder ist daher ein durchgängiges Wartungsmanagement gewährleistet, noch können alle Möglichkeiten eines modernen Energiemanagements genutzt werden.

 

 

Lösung

Aufbauend auf der bereits bei der Stadt Erkelenz eingeführten Software zum Finanzmanagement bietet dieser Softwareentwickler eine Software zum Facilitymanagement. Diese ist modular aufgebaut, so dass auch ein schrittweiser Aufbau möglich und geplant ist. Diese Software soll im Jahr 2020 eingeführt werden. Ein wichtiger Baustein ist dabei das Energiemanagement, das bereits im ersten Schritt eingeführt werden soll.

 

Grundlage der Einführung eines Gebäude- und Energiemanagements ist ferner die Erfassung des gesamten Gebäudebestandes. Dazu muss der vorhandene Datenbestand geprüft, erweitert und in das neue System übertragen werden. Dies umfasst die Gebäudedaten, die Plangrundlagen, die technischen Daten sowie die bisherigen Informationen zu Energieverbräuchen.

 

Für diese Einführungsphase stehen Fördermittel im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMU zur Verfügung, dazu liegt ein Angebot der energielenker Beratungs GmbH über die Erstellung eines Förderantrages vor. Die Förderung umfasst die Beratung bei der Aufbau- und Ablauforganisation einerseits und die Erfassung und Dateneingabe zum Gebäudebestand andererseits.

 

Im Rahmen des Förderantrages ist der Beschluss des Rates zur Einführung des Energiemanagements vorzulegen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

Die Einführung eines Energiemanagements in der Stadt Erkelenz, beginnend mit dem Jahr 2020, entsprechend der Vorlage der Verwaltung wird beschlossen. Begleitend soll ein Förderantrag für ein Energiemanagementsystem im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) gestellt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die erforderlichen Finanzmittel sind in den Haushalt unter B01100044 Einführung Liegenschafts- und Gebäudemanagementsystem eingestellt.