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Vorlage - A 10/949/2020  

 
 
Betreff: Verleihung des Heimat-Preises Erkelenz 2020
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
13.02.2020 
36. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
19.02.2020 
32. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Die Stadt Erkelenz hat am 20.09.2019 erstmals den Heimatpreis Erkelenz verliehen. Damit im Jahr 2020 erneut ein Heimatpreis mit Landesfördermitteln verliehen werden kann, bedarf es nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Heimat-Preis“ vom 25.07.2018 eines Ratsbeschlusses, dass die Gemeinde den „Heimat-Preis“ verleihen möchte. Der Ratsbeschluss hat darüber hinaus die Preiskriterien festzulegen.

 

Das Förderprogramm „Heimat-Preis“ ermöglicht dabei eine Auslobung in den Jahren 2019 bis 2022 in der Weise, dass das Land NRW im Rahmen einer Zuweisung das Preisgeld in Höhe von 5.000 EUR fördert. Die Fördersumme ist ausschließlich für Preisgelder einsetzbar; Kosten für die Organisation oder Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Preisvergabe sind nicht förderfähig, müssen also aus städtischen Mitteln aufgebracht werden. Der „Heimat-Preis“ kann als ein einzelner Preis oder in bis zu drei Preiskategorien oder -abstufungen durch die Gemeinde verliehen werden.

 

In der Jury-Sitzung zum Heimatpreis 2019 am 02.09.2019 wurde vereinbart, dass vor Herbeiführung eines Ratsbeschlusses zum Heimatpreis 2020 eine Reflexion des im Jahr 2019 angewandten Verfahrens erfolgen soll.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist nach Abwägung der Vor- und Nachteile des im Jahr 2019 praktizierten Verfahrens festzustellen, dass sich dieses bewährt hat. Die Anzahl der Bewerbungen spricht dafür, dass die Preiskriterien nicht enger gefasst werden sollten. Auch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat für das Jahr 2020 auf die Festlegung eines Schwerpunktes verzichtet. Darüber hinaus erwies sich die Jury als geeignetes Gremium, um eine abgewogene und konsensfähige Preisvergabe durchzuführen. Auch die Fraktionen haben keine Änderungsvorschläge am Verfahren.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1.  Vorbehaltlich der Gewährung einer Zuwendung aus dem Förderprogramm „Heimat-Preis“ durch das Land Nordrhein-Westfalen lobt die Stadt Erkelenz für das Jahr 2020 einen „Heimat-Preis Erkelenz“ aus.

2.  Es werden folgende Preiskriterien festgelegt:

  • Gewürdigt wird mit dem Heimat-Preis der Stadt Erkelenz das allein bürgerschaftlich organisierte Engagement für die Heimat, welches eine möglichst breite Beteiligung der Bürgerschaft mobilisieren konnte und im Stadtgebiet Erkelenz stattfindet oder einen Bezug zum Stadtgebiet hat
  • Preiswürdig ist bereits begonnenes oder abgeschlossenes Engagement für die Heimat
  • Der Heimat-Preis der Stadt Erkelenz wird in drei Abstufungen ausgelobt (1. Preis: 2.500 EUR, 2. Preis: 1.500 EUR, 3. Preis: 1.000 EUR)
  • Vorschläge für die Verleihung der Preise sind aus der Bürgerschaft einzureichen
  • Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine Jury, welche sich aus dem Verwaltungsvorstand und je einem Mitglied jeder Ratsfraktion zusammensetzt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

3.000 EUR für die Durchführung des Verfahrens und die Veranstaltung zur Preisverleihung.