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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Bürgermeisters |
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Ö 2 |
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Tagebau Garzweiler II
hier: Bericht über Entwicklung seit Ratsbeschluss vom 06.11.2013/Aktueller Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Bürgerpartei, Freie Wähler vom 02.12.2013 |
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/007/2013 |
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Ö 3 |
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Angelegenheit/en aus der 19. Sitzung des Personalausschusses am 18.11.2013 |
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Ö 3.1 |
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Stellenplan 2014 |
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A 10/974/2013 |
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Ö 4 |
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Angelegenheit/en aus der 9. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.12.2013 |
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Ö 4.1 |
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Aufstellung des Teilergebnisplanes 2014 und des Teilfinanzplanes 2014 - 2017 für den Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" |
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0/51/142/2013 |
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Ö 5 |
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Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 |
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A 20/283/2013 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf: Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen: § 1 | Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird | im Ergebnisplan mit | Gesamtbetrag der Erträge auf | 89.620.519 EUR | Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 91.750.519 EUR | im Finanzplan mit | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 83.712.474 EUR | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 82.603.385 EUR | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 7.996.775 EUR | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 9.409.700 EUR | festgesetzt. | | § 2 | Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf | 1.380.000 EUR | festgesetzt. | | § 3 | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf | 13.259.000 EUR | festgesetzt. | | § 4 | Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf | 2.130.000 EUR | festgesetzt. |
§ 5 | Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf | 12.000.000 EUR | festgesetzt. | | | § 6 | Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt: | | 1. | Grundsteuer | | 1.1 | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 240 v.H. | 1.2 | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 420 v.H. | | 2. | Gewerbesteuer auf | 420 v.H. | | | § 7 | Entfällt. | | | § 8 | Bildung von Budgets | Gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet: HV | 1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen | 2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen | 3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser) | 4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen | 5.1 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche mit Ausnahme: - der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen; - der Produkte 11 01 00 und 13 05 00; - solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird; - durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen. Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich zugeordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen werden. 5.2 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00. 5.3 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00. | 6. Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen. | 7. Alle internen Leistungsbeziehungen. | 8. Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wert grenze von 10.000 €. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers. | 9. Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8 aufgeführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers. | |
§ 9 | Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen | Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt: | | Bezeichnung | G01130001 | Erwerb von Grundstücken und Gebäuden | B01180055 | Kastenwagen/Werkstattwagen (Ersatz für HS-2471) | B01180059 | Kehrmaschine (Ersatz für HS-2013) | B01180060 | Schwerlast-LKW mit Kran (Ersatz für HS-2467) | B02157016 | Drehleiter DLK 23/12 Erkelenz-Mitte | E12010024 | Umgestaltung/Sanierung Südpromenade | E12010026 | Straßenerneuerung Brückstraße | E12015006 | Straßenbau Katzem, Am Dreieck (In Katzem bis Ortsende) | E12016004 | Straßenbau Kückhoven, Servatiusstraße (Kleinend bis Stülpend) | E12016011 | Straßenbau Kückhoven, Baugebiet „An der Malter“ | T12010014 | Unterführung Erkelenz, Anton-Raky-Allee (Tunnel) | T12010201 | Park-and-Ride-Anlage, Neußer Straße | E12020026 | Umgestaltung/ Sanierung Südpromenade – Öffentliche Straßenbeleuchtung | E12025009 | Straßenbau Katzem, Am Dreieck (In Katzem bis Ortsende) – Öffentliche Straßenbeleuchtung | E12026002 | Straßenbau Kückhoven, Servatiusstraße (Kleinend bis Stülpend) – Öffentliche Straßenbeleuchtung | E12026004 | Straßenbau Kückhoven, Baugebiet „An der Malter“ – Öffentliche Straßenbeleuchtung |
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18.12.2013 - Rat der Stadt Erkelenz |
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Ö 5 - geändert beschlossen |
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Beschluss: „1. Es werden zusätzlich zum bisherigen Haushaltsentwurf 2014 Mittel von 50.000 € für eine Analyse aufgenommen, die zum einen die Grundannahmen der Energiepolitik aus dem Jahr 1994 aufschlüsselt und zum anderen diesen Annahmen den derzeitigen Ist-Stand sowie aktuellen Prognosen gegenüberstellt. Diese Mittel sind zusätzlich beim Produkt 09 02 00 – Räumliche Entwicklung – und dort beim Konto 542940 – Planungs- und Gutachterkosten – zu veranschlagen. Die Auswirkungen sind im aktuellen Haushaltssatzungsentwurf 2014 einzuarbeiten. 2. Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen: § 1 | Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird | im Ergebnisplan mit | Gesamtbetrag der Erträge auf | 89.620.519 EUR | Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 91.800.519 EUR | im Finanzplan mit | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 83.712.474 EUR | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 82.653.385 EUR | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 7.996.775 EUR | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 9.409.700 EUR | festgesetzt. | | § 2 | Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf | 1.380.000 EUR | festgesetzt. | | § 3 | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf | 13.259.000 EUR | festgesetzt. | | § 4 | Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf | 2.180.000 EUR | festgesetzt. |
§ 5 | Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf | 12.000.000 EUR | festgesetzt. | | | § 6 | Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt: | | 1. | Grundsteuer | | 1.1 | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 240 v.H. | 1.2 | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 420 v.H. | | 2. | Gewerbesteuer auf | 420 v.H. | | | § 7 | Entfällt. | | | § 8 | Bildung von Budgets | Gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet: HV | 1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen | 2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen | 3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser) | 4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen | 5.1 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche mit Ausnahme: - der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen; - der Produkte 11 01 00 und 13 05 00; - solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungs- vermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird; - durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen. Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich zugeordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen werden. 5.2 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00. 5.3 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00. | 6. Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen. | 7. Alle internen Leistungsbeziehungen. | 8. Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wert grenze von 10.000 €. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers. | 9. Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8 aufgeführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Ge- brauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Aus- zahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets herangezogen werden. Entsprechen- de Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers. |
§ 9 | Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen | Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt: | | Bezeichnung | G01130001 | Erwerb von Grundstücken und Gebäuden | B01180055 | Kastenwagen/Werkstattwagen (Ersatz für HS-2471) | B01180059 | Kehrmaschine (Ersatz für HS-2013) | B01180060 | Schwerlast-LKW mit Kran (Ersatz für HS-2467) | B02157016 | Drehleiter DLK 23/12 Erkelenz-Mitte | E12010024 | Umgestaltung/Sanierung Südpromenade | E12010026 | Straßenerneuerung Brückstraße | E12015006 | Straßenbau Katzem, Am Dreieck (In Katzem bis Ortsende) | E12016004 | Straßenbau Kückhoven, Servatiusstraße (Kleinend bis Stülpend) | E12016011 | Straßenbau Kückhoven, Baugebiet „An der Malter“ | T12010014 | Unterführung Erkelenz, Anton-Raky-Allee (Tunnel) | T12010201 | Park-and-Ride-Anlage, Neußer Straße | E12020026 | Umgestaltung/ Sanierung Südpromenade – Öffentliche Straßenbeleuchtung | E12025009 | Straßenbau Katzem, Am Dreieck (In Katzem bis Ortsende) – Öffentliche Straßenbeleuchtung | E12026002 | Straßenbau Kückhoven, Servatiusstraße (Kleinend bis Stülpend) – Öffentliche Straßenbeleuchtung | E12026004 | Straßenbau Kückhoven, Baugebiet „An der Malter“ – Öffentliche Straßenbeleuchtung.“ |
Abstimmungsergebnis: 37 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen
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Ö 6 |
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Angelegenheit/en aus der 31. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses am 07.11.2013 |
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Ö 6.1 |
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Abwassergebührenkalkulation 2014 |
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A 20/274/2013 |
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Ö 6.2 |
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Feststellung des Wirtschaftsplanes 2014 mit Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2013 - 2017 |
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A 20/275/2013 |
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Ö 6.3 |
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12. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz für den Städtischen Abwasserbetrieb |
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A 20/276/2013 |
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Ö 7 |
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Angelegenheit/en aus der 6. Sitzung des Schulausschusses am 04.12.2013 |
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Ö 7.1 |
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Klassenbildung in den Grundschulen der Stadt Erkelenz (Einschulungsjahrgang 2014/2015) |
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A 40/256/2013 |
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Ö 8 |
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Angelegenheit/en aus der 8. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 05.12.2013 |
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Ö 8.1 |
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Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2012 gemäß § 101 i. V. m. § 96 Absatz 1 GO NRW |
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A 14/060/2013 |
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Ö 8.2 |
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Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW |
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A 14/061/2013 |
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Ö 8.3 |
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Prüfung und Bestätigung des Gesamtabschlusses 2012 gemäß § 116 Absatz 6 i. V. m. § 101 Absatz 2 bis 8 GO NRW |
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A 14/062/2013 |
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Ö 8.4 |
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Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 116 Absatz 1 i. V. m. § 96 Absatz 1 GO NRW |
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A 14/063/2013 |
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Ö 9 |
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Angelegenheit/en aus der 27. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.12.2013 |
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Ö 9.1 |
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Bebauungsplan Nr. VI/1 "Bauxhof", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
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A 61/275/2013 |
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Ö 9.2 |
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Bebauungsplan Nr. 1200.1 "Tichelkamp", Erkelenz-Schwanenberg
hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
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A 61/276/2013 |
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Ö 9.3 |
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12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Zum Königsberg), Erkelenz-Lövenich
hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
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A 61/277/2013 |
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Ö 9.4 |
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Bebauungsplan Nr. XII "Verlängerung Zum Königsberg", Erkelenz-Lövenich
hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
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A 61/278/2013 |
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Ö 9.5 |
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17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Sadt Erkelenz (Wohnbauflächen In Gerderhahn/Alte Römerstraße), Erkelenz-Gerderhahn
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In Gerderhahn/Alte Römerstraße), Erkelenz-Gerderhahn und Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB |
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A 61/279/2013 |
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Ö 9.6 |
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Bebauungsplan Nr. 0310.2 "Unterhahn", Erkelenz-Gerderhahn
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 0310.2 "Unterhahn", Erkelenz-Gerderhahn und Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB |
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A 61/280/2013 |
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Ö 10 |
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Entscheidung über den Erlass einer Allgemeinverfügung zur Gefahrenabwehr "Glasverbot auf dem Johannismarkt am Altweiberdonnerstag 2014" |
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A 30/155/2013 |
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Ö 11 |
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Änderung der Hauptsatzung
hier: Anpassung der Stadtbezirke |
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A 10/971/2013 |
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Ö 12 |
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Besetzung der Ausschüsse und Gremien |
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A 10/972/2013 |
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Ö 13 |
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Anträge auf Nutzung des Stadtwappens |
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A 10/973/2013 |
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Ö 14 |
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Siebte Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz |
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A 20/277/2013 |
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Ö 15 |
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Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen in der Zeit vom 07.09.2013 bis 21.10.2013 |
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A 20/271/2013 |
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Ö 16 |
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Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen in der Zeit vom 22.10.2013 bis 25.11.2013 |
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A 20/280/2013 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 3 |
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(nichtöffentlich) |
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N 4 |
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(nichtöffentlich) |
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N 5 |
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(nichtöffentlich) |
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