Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschlussentwurf (als
Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„1.Über
die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit
vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr.I/9
"Kölner Straße - Stadtpark", Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung
aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage -
Stellungnahmen der Öffentlichkeit - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen,
entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit – ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
2.Der
Bebauungsplan Nr. I/9 "Kölner Straße -
Stadtpark", Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüssegemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich
auszulegen..“
08.12.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschluss(als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„1.Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des BebauungsplanesNr. I/9 "Kölner Straße - Stadtpark", Erkelenz-Mittewird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage- Stellungnahmen der Öffentlichkeit - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit – ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Bebauungsplan Nr. I/9 "Kölner Straße - Stadtpark", Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.“
„1.Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des BebauungsplanesNr. I/9 "Kölner Straße - Stadtpark", Erkelenz-Mittewird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage- Stellungnahmen der Öffentlichkeit - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit – ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Bebauungsplan Nr. I/9 "Kölner Straße - Stadtpark", Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen..“
„1.Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des BebauungsplanesNr. I/9 "Kölner Straße - Stadtpark", Erkelenz-Mittewird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage- Stellungnahmen der Öffentlichkeit - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit – ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Bebauungsplan Nr. I/9 "Kölner Straße - Stadtpark", Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen..“