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Vorlage - A 61/163/2009  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. I/9 "Kölner Straße - Stadtpark", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie erneute Offenlage gem. § 4 a Abs. 3 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Vorberatung
08.12.2009 
2. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
09.12.2009 
2. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.12.2009 
2. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahme Öffentlichkeit BBA I/19 Kölner Str. Stadtpark  

Tatbestand:

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 09.12.2008 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Erkelenz dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/9 "Kölner Straße - Stadtpark", Erkelenz-Mitte zugestimmt und beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu beteiligen.

 

1.                 Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 2 vom 30.01.2009 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 10.02.2009 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.

 

2.         Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom       27.01.2009 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens  abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.

 

3.         Beteiligung des Bezirksausschusses

Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 27.01.2009 beteiligt. Seitens des Bezirksausschusses Erkelenz-Mitte wurden keine Stellungnahmen eingereicht.

 

4.                  Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Nach Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz vom 01.04.2009  wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/9 "Kölner Straße - Stadtpark", Erkelenz-Mitte nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 8 vom 09.04.2009   in der Zeit vom 20.04.2009 bis  22.05.2009 öffentlich ausgelegt.

Während der öffentlichen Auslegung wurden abwägungsrelevante Stellungnahmen der Öffentlichkeit vorgetragen. Diese Stellungnahmen sind in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit  - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet.

In dieser Sitzung soll über die vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden.

 

Sollte den Beschlussvorschlägen gemäß der Anlage der Beschlussvorlage gefolgt werden, ist der Bebauungsplan Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark“, Erkelenz-Mitte gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

 

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1.       Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr.  I/9 "Kölner Straße - Stadtpark", Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit – ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Bebauungsplan Nr. I/9 "Kölner Straße - Stadtpark", Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse  gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen..“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage:

Anlage:

Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur BV des BBA Nr. I/9 "Kölner Straße - Stadtpark"

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme Öffentlichkeit BBA I/19 Kölner Str. Stadtpark (84 KB)