Bürgerinformationssystem
Erster Beig. Dr. Gotzen erklärt, dass er zu den Medienberichten eine kurze Klarstellung geben möchte. Die Ausschussmitglieder, die an der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses teilgenommen hätten, wüssten, dass er – entgegen einer Presseaussage – rein gar nichts dazu gesagt habe, dass die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe des Beschwerdeführers als spekulativ ansehe. Eine solche Aussage könne er auch gar nicht machen, da ihm hierzu nichts bekannt sei.
Bürgermeister Jansen fragt, ob sich Wortmeldungen ergeben. Dies ist nicht der Fall. Beschluss: „1. Es wird hiermit festgestellt, dass
a) eine mangelhafte Wählbarkeit eines Vertreters / einer Vertreterin nicht vorliegt,
b) Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahlen oder bei der Wahlhandlung nicht vorgekommen sind,
c) ein Einspruch gegen das Wahlergebnis zwar vorliegt, dieser aber als nicht hinreichend begründet zurückzuweisen ist,
d) Gründe für eine Ungültigkeitserklärung über die Feststellung des Wahlergebnisses somit nicht vorliegen, die eine Aufhebung und eine Neufestsetzung erfordern.
2. Die Wahl des Rates der Stadt Erkelenz am 30. August 2009 wird hiermit für gültig erklärt.
3. Die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Erkelenz am 30. August 2009 wird hiermit für gültig erklärt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig, 6 Enthaltungen |
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