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Vorlage - A 40/179/2009  

 
 
Betreff: Antrag der Europaschule Erkelenz, Realschule der Stadt Erkelenz, auf Einführung des gebundenen Ganztages und der damit verbundenen Festlegung der Zügigkeit
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
01.12.2009 
1. Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
09.12.2009 
2. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Vorberatung
16.12.2009 
2. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Die Schulkonferenz der Europaschule - Realschule der Stadt Erkelenz - hat in ihrer Sitzung am 24.06.2009 einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen, die Einführung des gebundenen Ganztages im Zuge der landesweiten Ganztagsoffensive Sekundarstufe I zum 01.08.2010 zu beantragen. Mit Schreiben vom 06. 07.2009 hat die Bezirksregierung Köln in Absprache mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigt, dass die Möglichkeit besteht, über die Ganztagsoffensive den gebundenen Ganztag an der Realschule einzuführen. Voraussetzung ist neben der vorliegenden Zustimmung der Schulkonferenz ein entsprechendes Votum des Rates der Stadt Erkelenz. Die Einrichtung des gebundenen Ganztages an der Europaschule ist Bestandteil der in den letzten Jahren konsequent vorangetriebenen Neuausrichtung für die Erkelenzer Schullandschaft. Alle zehn Grundschulen werden als offene Ganztagsschule geführt, ebenso die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in den Klassen 1 – 6. Beide in der Stadt Erkelenz vorhandenen Gemeinschaftshauptschulen sind gebundene Ganztagsschulen. Das Cornelius-Burgh-Gymnasium wird zum 01.08.2010 ebenfalls den gebundenen Ganztag einführen. Lediglich im Bildungsgang „Realschule“ hält die Stadt Erkelenz noch kein Ganztagsangebot vor.

 

Durch die Einführung des gebundenen Ganztages an der Europaschule wird sichergestellt, dass die mit einem schulischen Ganztagsbetrieb verbundenen Zielsetzungen, nämlich die Möglichkeit zur Schaffung verbesserter Bildungs- und Abschlusschancen, durch individuelle Förderungen sowie zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch verlässliche Unterrichts/Betreuungszeiten an Vor- und Nachmittagen konsequent von Klasse 1 – 10 verfolgt werden können. Der gebundene Ganztag ist ein wichtiges Element in den Bemühungen zum Ausgleich von Benachteiligungen von Schülerinnen und Schülern aus bildungsfernem Milieu, sowie zur Verbesserung von Chancen beim Übergang in den Ausbildungsberufen.

 

Gemäß § 81 Abs. 1 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15.02.2005 in der derzeit geltenden Fassung sind die Gemeinden im Kreis, die Schulträgeraufgaben erfüllen, verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen und Schulgrößen zu gewährleisten. Sie legen hierzu die Schulgröße fest. Grundlage der Festlegung der Zügigkeit ist in erster Linie die Anzahl der Räume, die für Unterrichtszwecke genutzt werden können sowie die personelle Ausstattung mit Lehrkräften, auf die die Kommune jedoch keinen Einfluss hat. Um die für einen geordneten Schulbetriebe erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, wie die Versorgung des gesamten Stadtgebietes mit einem erreichbaren Realschulangebot sicherzustellen, ist es notwendig, über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße von Schulen hinaus auch eine Beschränkung der möglichen Aufnahmezahl durch einen entsprechenden Zügigkeitsbeschluss festzuschreiben. Die Schulkonferenz Europaschule hat zugestimmt, ab dem Schuljahr 2010/2011 die Anzahl neu aufzunehmender Schülerinnen und Schüler im Jahrgang 5 auf in der Regel sechs Züge zu beschränken. Diese Beschränkung ist notwendig, da aufgrund der räumlichen Situation und der mit einem Ganztagsangebot verbundenen veränderten Rahmenbedingungen nur noch eine beschränkte Anzahl von Schülerinnen und Schülern aufgenommen werden kann. Auf der Basis des Klassenfrequenzrichtwertes für Realschulen von 28 Kindern, Bandbreite 27 – 29, ist eine Beschränkung der Zügigkeit auf sechs angemessen. Rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2011/2012 sollte jedoch überprüft werden, ob diese Beschränkung der Zügigkeit ausreichend ist oder evtl. die Zügigkeit dann auf fünf festgesetzt werden muss.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und RAT):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und RAT):

1.                  „Der Rat der Stadt Erkelenz stimmt der Einrichtung des gebundenen Ganztagsbetriebes für Europaschule Realschule der Stadt Erkelenz zum 01.08.2010 zu.

2.                  Die Zügigkeit der Europaschule - Realschule der Stadt Erkelenz wird zum 01.08.2010 auf sechs festgelegt.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Keine