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Vorlage - A 20/013/2009  

 
 
Betreff: 4. Änderung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz für den Städtischen Abwasserbetrieb
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Vorberatung
19.11.2009 
1. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.12.2009 
2. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Abwassergebührenkalkulation 2010  
4. Änderung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004  

Tatbestand:

Tatbestand:

In 2002 wurden letztmalig die Abwassergebühren erhöht. Die Abwassergebühren, die die Niederschlagswassergebühr als auch die Schmutzwassergebühr umfasst, wurde seinerzeit bei der Niederschlagswassergebühr von 1,06 €/m² auf 1,11 €/m² angeschlossener Fläche und bei der Schmutzwassergebühr von 2,07 €/m³ auf 2,14 €/m³  bezogener Frischwassermenge erhöht. Zum 01.01.2005 konnten diese Gebühren dann sogar auf die bis heute geltenden Gebührensätze von 0,95 €/m² angeschlossener Fläche bzw. auf 1,98 €/m³ bezogener Frischwassermenge gesenkt werden.

Wie Sie aus der als Anlage zu dieser Vorlage beigefügten Gebührenkalkulation für 2010 erkennen können, können diese Sätze für 2010 zum Teil nicht mehr bestehen bleiben.

 

Nunmehr muss die Niederschlagswassergebühr von 0,95 €/m² auf 1,07 €/m² angeschlossener Fläche erhöht werden. Die Schmutzwassergebühr kann wie bisher bei 1,98 €/m³ bezogener Frischwassermenge belassen werden.

 

Bei den eingeplanten Aufwendungen für 2010 tritt zwar in der Summe so gut wie keine Änderung gegenüber den Planungen für 2009 ein, jedoch konnten die Gebühren im Vorjahr bereits nur aufgrund von Entnahmen aus der gebildeten Gebührenausgleichrückstellung gehalten werden. In 2010 ist diese Gebührenausgleichsrückstellung für den Bereich des Niederschlagswassers vollständig aufgebraucht. Eine Erhöhung des Gebührensatzes ist somit unumgänglich.

 

Die eigentlich auch notwendige Erhöhung im Bereich der Schmutzwassergebühren konnte durch eine  Entnahme von 275.000 € aus der Gebührenausgleichsrücklage für den Bereich des Schmutzwassers abgefangen werden.

 

Daneben wurde dem Abwasserbetrieb mit  Urteil des VG Aachen vom 28.11.2008 aufgegeben, die Entwässerungssatzung für eine bestimmte Fallkonstellation zu ändern. Soweit das Schmutzwasser zwar vom Abwasserbetrieb  gesammelt und abgeleitet wird, die Reinigung aber ein Dritter übernimmt und dieser seinen Kunden die Leistung in Rechnung stellt, so  muss für solche Fälle in der Entwässerungssatzung ein separater Gebührensatz kalkuliert werden. Eine entsprechende Konstellation ist derzeit im Ortsteil Kückhoven bei einer Veranlagung durch den Niersverband gegeben. In diesem Fall sind die Aufwendungen für die Schmutzwasserbeseitigung zu differenzieren in Aufwendungen für den „Transport“ und solche für die „Reinigung“. Nur die Aufwendungen für den „Transport“ dürfen dann dem vor genannten Personenkreis in Rechnung gestellt werden (so genanntes Doppelbelastungsverbot).

 

Damit dem Urteil des VG Aachen nachgekommen wird, wird vorgeschlagen in der Entwässerungssatzung im § 28 einen zusätzlichen Absatz 14 einzufügen (Siehe Ergänzungstext zum § 28 im Beschlussentwurf) und bei der jährlichen Gebührenkalkulation zukünftig eine entsprechende Differenzierung vorzunehmen (Siehe vorliegende Gebührenkalkulation für 2010).

 

Es wird vorgeschlagen, die beigefügte Satzungsänderung zu beschließen.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte 4. Änderung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004 wird hiermit erlassen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Anlage:

Anlage:

Abwassergebührenkalkulation für 2010

4. Änderung zur Entwässerungssatzung  der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwassergebührenkalkulation 2010 (21 KB)      
Anlage 2 2 4. Änderung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004 (17 KB)