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Vorlage - A 30/085/2009  

 
 
Betreff: Erlass einer Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung von Wegeparzellen
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.12.2009 
2. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage Satzung Wegeparzellen  

Tatbestand:

Tatbestand:

Aufgrund der bergbaulichen Inanspruchnahme muss die Zweckbestimmung der Wegeparzellen der Gemarkung Immerath Flur 22, Nrn. 52 teilw. und 54 teilw. aufgehoben werden.

 

Da diese Wirtschaftswege im Flurbereinigungsverfahren Immerath entstanden sind, kann eine Aufhebung der Zweckbestimmung nur nach den Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes erfolgen. Dort ist festgelegt, dass eine Aufhebung der Zweckbestimmung nur über den Erlass einer entsprechenden Satzung möglich ist. 

 

Die Absichtserklärung, eine entsprechende Satzung zu erlassen, wurde am 28.05.2009 im Amtsblatt bekannt gemacht und eine zweimonatige Frist zur Erhebung von Einwendungen gewährt. Einwendungen wurden in dieser Frist nicht erhoben.

 

Diese Satzung ist vor der Bekanntmachung der Aufsichtsbehörde beim Landrat des Kreises Heinsberg zur Genehmigung vorzulegen.

 

Die genehmigte Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit)

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit)

 „Die dem Original dieser Niederschrift beigefügte Satzung der Stadt Erkelenz über die Aufhebung der Zweckbestimmung von Wegeparzellen in der Gemarkung Immerath (Flur 22, Nrn. 52 teilw. und 54 teilw.) aufgrund der bergbaulichen Inanspruchnahme, wird erlassen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

RWE-Power zahlt an die Stadt Erkelenz für die Dauer der Inanspruchnahme der Wegeparzellen die in den entsprechenden Vereinbarungen festgelegten Entschädigungen.

 

Anlage:

Anlage:

Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung von Wegeparzellen.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Satzung Wegeparzellen (107 KB)