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Tatbestand: Mit Schreiben vom 25.11.2009 beantragt der Erkelenzer-Volleyball-Verein 2000 e. V. die Genehmigung der Stadt Erkelenz, das Stadtwappen auf seiner Vereinsfahne nutzen zu dürfen. Begründet wird dies mit dem Wunsch, bei überregionalen Veranstaltungen die Wurzeln und die Verbundenheit mit der Heimatstadt Erkelenz ausdrücken zu können. Der schriftliche Antrag mit Entwurf der Vereinsfahne ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass dem Wunsch des Antragsstellers entsprochen werden sollte, zumal bereits andere Vereine das Wappen als Identifikationssymbol nutzen (z. B. auf ihren Uniformjacken). Zuständig für den Beschluss über die Genehmigung oder die Versagung einer Genehmigung ist gemäß § 2 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz der Rat. Beschlussentwurf: „Dem Antrag des Erkelenzer-Volleyball-Verein 2000 e. V. vom 25.11.2009 zur Nutzung des Stadtwappens gemäß dem als Anlage beigefügten Flaggen-Entwurf wird hiermit stattgegeben. Die Genehmigung ist mit Widerrufsvorbehalt zu erteilen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Antrag einschl. Fahnenentwurf
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