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Vorlage - A 10/146/2009  

 
 
Betreff: Besetzung der Bezirksausschüsse
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.12.2009 
2. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Gesamtübersicht der 3 Methoden  
Anlage 1-1 zur Sitzungsvorlage Mitte  
Anlage 1-2 zur Sitzungsvorlage Mitte  
Anlage 1-3 zur Sitzungsvorlage Mitte  
Anlage 2-1 zur Sitzungsvorlage Gerderath  
Anlage 2-2 zur Sitzungsvorlage Gerderath  
Anlage 2-3 zur Sitzungsvorlage Gerderath  
Anlage 3-1 zur Sitzungsvorlage Golkrath  
Anlage 3-2 zur Sitzungsvorlage Golkrath  
Anlage 3-3 zur Sitzungsvorlage Golkrath  
Anlage 4-1 zur Sitzungsvorlage Granterath Hetzerath  
Anlage 4-2 zur Sitzungsvorlage Granterath Hetzerath  
Anlage 4-3 zur Sitzungsvorlage Granterath Hetzerath  
Anlage 5-1 zur Sitzungsvorlage Holzweiler Immerath  
Anlage 5-2 zur Sitzungsvorlage Holzweiler Immerath  
Anlage 5-3 zur Sitzungsvorlage Holzweiler Immerath  
Anlage 6-1 zur Sitzungsvorlage Keyenberg Venrath  
Anlage 6-2 zur Sitzungsvorlage Keyenberg Venrath  
Anlage 6-3 zur Sitzungsvorlage Keyenberg Venrath  
Anlage 7-1 zur Sitzungsvorlage Kückhoven  
Anlage 7-2 zur Sitzungsvorlage Kückhoven  
Anlage 7-3 zur Sitzungsvorlage Kückhoven  
Anlage 8-1 zur Sitzungsvorlage Lövenich  
Anlage 8-2 zur Sitzungsvorlage Lövenich  
Anlage 8-3 zur Sitzungsvorlage Lövenich  
Anlage 9-1 zur Sitzungsvorlage Schwanenberg  
Anlage 9-2 zur Sitzungsvorlage Schwanenberg  
Anlage 9-3 zur Sitzungsvorlage Schwanenberg  

Tatbestand:

Tatbestand:

Gemäß § 11 der aktuellen Hauptsatzung der Stadt Erkelenz sind die dort näher festgelegten Bezirksausschüsse (BZA) zu bilden. Die Hauptsatzung legt hierbei feste Relationen zwischen der jeweiligen Anzahl der Ratsmitglieder und der jeweiligen Anzahl der sachkundigen Bürger/innen fest.

 

Die vom Rat  vorzunehmende konkrete Besetzung der BZA steht im Spannungsfeld des § 39 Abs. 4 Nr. 1 GO NRW („Bei der Bestellung der Mitglieder durch den Rat ist das bei der Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielte Stimmenverhältnis zugrunde zu legen.“) und des § 50 Abs. 3 GO NRW (Verhältniswahl/Hare-Niemeyer). Hierbei stellt der § 39 die Spezialvorschrift dar, die nur hinsichtlich des Verfahrens (hier: hinsichtlich des mathematischen Berechnungsverfahrens) vom § 50 (hier: Verfahren nach Hare-Niemeyer) konkretisiert wird.

 

Da es allerdings mehrere vom Innenministerium geprüfte und als juristisch und mathematisch gleichwertige anerkannte Berechnungsmodi bei der Umsetzung der Berechnung nach Hare-Niemeyer gibt, hat der Rat sich im Vorfeld für eine dieser Methoden zu entscheiden. Die Berechnungsmethoden und ihre Ergebnisse wurden dem Rat in der INFO-Runde am 16. November 2009 vorgestellt. Darüber hinaus erhielten die Fraktionen und die fraktions- und gruppenlosen Ratsmitglieder in schriftlicher Form eine Beispielrechnung. Schließlich wurde den Fraktionen in der INFO-Runde eine „Übersicht zu den Besetzungen der vd. BZA nach den vd. Berechnungsmethoden“ ausgehändigt mit der Bitte, sich für eine der in Rede stehenden Methoden zu entscheiden und dann der Verwaltung entsprechende Besetzungsvorschläge hereinzureichen.

 

Selbstverständlich besteht im Rahmen der konkreten Besetzungsvorschläge die Möglichkeit, dass Gruppierungen bzw. Fraktionen sich bilateral über den Austausch einzelner Positionen verständigen.

 

Nach der Entscheidung über die zugrunde zu legende Berechnungsmethode findet keine Wahl nach § 50 Abs. 3 GO NRW statt, da § 39 GO NRW vorrangig zu beachten ist (sh.oben). Eine solche Wahl würde niemals zu Ergebnissen führen können, so wie sie die Kommunalwahl für die einzelnen Stadtbezirke vorgegeben hat.

 

Der Vorlage sind Blankolisten für die einzelnen BZA beigefügt, und zwar für die verschiedenen Berechnungsmethoden (weil bislang von Seiten der Politik noch nicht der Verwaltung signalisiert ist, welche Methode mehrheitsfähig ist).

 

Die Gruppierungen und Fraktionen werden gebeten, beim Ausfüllen der Listen nicht nur die Namen der Vorgeschlagenen einzutragen, sondern auch deren aktuelle Anschriften und – wenn möglich – das Geburtsdatum, damit die vorgeschlagenen Personen eindeutig benannt und deren Mandatsfähigkeit von der Verwaltung im Vorfeld überprüft werden kann.

 

Im Rat vertretene Fraktionen, die in einem bestimmten BZA nicht mit einem ordentlichen Mitglied vertreten sind, können selbstverständlich – wie dies bisher bereits der Fall war – in diesen konkreten BZA ein beratendes Ausschussmitglied gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW entsenden. Die Bestellung dieser beratenden Ausschussmitglieder hat durch Wahlbeschluss des Rates zu erfolgen, so wie der Rat für die Wahlbeschlüsse über die Bestellung der ordentlichen Mitglieder zuständig ist.

 

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„1. Der Rat der Stadt Erkelenz entscheidet sich hinsichtlich der Berechnung der den einzelnen Gruppierungen zufallenden Bezirksausschusssitze für die Methode 1  -  2   -  3 1(Sh. beigefügte „Übersicht zu den Besetzungen der vd. BZA nach den vd. Berechnungsmethoden“!).

 

2. Die Bezirksausschüsse werden – wie in den beigefügten Besetzungslisten festgehalten – besetzt.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Sitzungsgelder (für sachkundige Bürger/innen) nach tatsächlicher Sitzungshäufigkeit.

 

Anlage:

Anlage:

„Übersicht zu den Besetzungen der vd. BZA nach den vd. Berechnungsmethoden“;

Besetzungslisten

 

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1Nicht Zutreffendes bitte streichen.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 28 1 Gesamtübersicht der 3 Methoden (14 KB)      
Anlage 1 2 Anlage 1-1 zur Sitzungsvorlage Mitte (9 KB)      
Anlage 2 3 Anlage 1-2 zur Sitzungsvorlage Mitte (9 KB)      
Anlage 3 4 Anlage 1-3 zur Sitzungsvorlage Mitte (9 KB)      
Anlage 4 5 Anlage 2-1 zur Sitzungsvorlage Gerderath (9 KB)      
Anlage 5 6 Anlage 2-2 zur Sitzungsvorlage Gerderath (10 KB)      
Anlage 6 7 Anlage 2-3 zur Sitzungsvorlage Gerderath (9 KB)      
Anlage 7 8 Anlage 3-1 zur Sitzungsvorlage Golkrath (9 KB)      
Anlage 8 9 Anlage 3-2 zur Sitzungsvorlage Golkrath (9 KB)      
Anlage 9 10 Anlage 3-3 zur Sitzungsvorlage Golkrath (9 KB)      
Anlage 10 11 Anlage 4-1 zur Sitzungsvorlage Granterath Hetzerath (10 KB)      
Anlage 11 12 Anlage 4-2 zur Sitzungsvorlage Granterath Hetzerath (10 KB)      
Anlage 12 13 Anlage 4-3 zur Sitzungsvorlage Granterath Hetzerath (10 KB)      
Anlage 13 14 Anlage 5-1 zur Sitzungsvorlage Holzweiler Immerath (10 KB)      
Anlage 14 15 Anlage 5-2 zur Sitzungsvorlage Holzweiler Immerath (10 KB)      
Anlage 15 16 Anlage 5-3 zur Sitzungsvorlage Holzweiler Immerath (9 KB)      
Anlage 16 17 Anlage 6-1 zur Sitzungsvorlage Keyenberg Venrath (10 KB)      
Anlage 17 18 Anlage 6-2 zur Sitzungsvorlage Keyenberg Venrath (10 KB)      
Anlage 18 19 Anlage 6-3 zur Sitzungsvorlage Keyenberg Venrath (10 KB)      
Anlage 19 20 Anlage 7-1 zur Sitzungsvorlage Kückhoven (9 KB)      
Anlage 20 21 Anlage 7-2 zur Sitzungsvorlage Kückhoven (9 KB)      
Anlage 21 22 Anlage 7-3 zur Sitzungsvorlage Kückhoven (9 KB)      
Anlage 22 23 Anlage 8-1 zur Sitzungsvorlage Lövenich (9 KB)      
Anlage 23 24 Anlage 8-2 zur Sitzungsvorlage Lövenich (9 KB)      
Anlage 24 25 Anlage 8-3 zur Sitzungsvorlage Lövenich (9 KB)      
Anlage 25 26 Anlage 9-1 zur Sitzungsvorlage Schwanenberg (9 KB)      
Anlage 26 27 Anlage 9-2 zur Sitzungsvorlage Schwanenberg (9 KB)      
Anlage 27 28 Anlage 9-3 zur Sitzungsvorlage Schwanenberg (9 KB)