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Tatbestand: In seiner Sitzung am 28.10.2008 hat der Ausschuss
für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung dem in der Sitzung vorgestellten
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/3 „Vossemer Straße“,
Erkelenz-Gerderath zugestimmt und beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Gerderath zu beteiligen.
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 7 vom 27.03.2009 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 07.04.2009 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen. 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 20.03.2009 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen. 3. Beteiligung des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss Erkelenz-Gerderath wurde mit Schreiben vom 20.03.2009 beteiligt. Seitens des Bezirksausschusses Erkelenz-Gerderath wurde folgender Beschluss gefasst: „Die Planung wird begrüßt. Die weiteren Schritte zur Bebaubarkeit der Grundstücke sollen so rasch wie möglich vollzogen werden.“ 4. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Nach Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz vom 16.09.2009 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/3 „Vossemer Straße“, Erkelenz-Gerderath nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr.19 vom 18.09.2009 in der Zeit vom 28.09.2009 bis 30.10.2009 öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wurden weder von der Öffentlichkeit noch von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen. Der Bebauungsplan Nr. 0300.1/3 „Vossemer Straße“, Erkelenz-Gerderath soll in dieser Sitzung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden. Aspekte
Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „Der Bebauungsplan Nr. 0300.1/3 „Vossemer Straße“, Erkelenz-Gerderath wird hiermit gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GmbH & Co. KG (GEE) sichergestellt. Die erforderlichen Grundstücksflächen sind im Eigentum der GEE. |
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