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Vorlage - A 20/014/2009  

 
 
Betreff: Feststellung des Wirtschaftsplanes 2010 mit Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Vorberatung
19.11.2009 
1. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.12.2009 
2. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Wirtschaftsplan 2010  

Tatbestand:

Tatbestand:

Gemäß § 14 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) hat der Eigenbetrieb vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht. Nach § 4 der EigVO ist der Wirtschaftsplan vom Rat festzustellen.

 

Der Wirtschaftsplan wurde allen Ausschussmitgliedern zugestellt.

 

Der Erfolgsplan als Teil des Wirtschaftsplanes setzt die Aufwendungen mit 8.304.212 Euro und die Erträge auf 10.309.141 Euro fest. Dabei ergibt sich ein Gewinn in Höhe von 2.004.929 Euro.

 

Der Vermögensplan, ebenfalls Teil des Wirtschaftsplanes, sieht Einzahlungen von 4.799.421 Euro und Auszahlungen in Höhe von 8.029.000 Euro vor. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einzahlungen und unter Einsatz der aus Abschreibungen erwirtschafteten Eigenmittel ergibt sich ein Kreditbedarf in Höhe von 4.647.000 Euro. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 1.300.000 Euro. Dieser soll voraussichtlich in 2011 als Auszahlung fällig werden.

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

Die Stellenübersicht als Teil des Wirtschaftsplanes enthält keine Stellen, da diese im Stellenplan der Stadt enthalten sind. Zur Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebes bedient er sich des Personals der Stadt. Die hierfür anfallenden Personalkosten werden vom Eigenbetrieb erstattet.

 

Es wird vorgeschlagen, dem Rat die Feststellung des Wirtschaftsplanes zu empfehlen.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund des § 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.08.2009 (GV. NRW. S. 438), wird der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2010 wie folgt festgestellt:

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Aufwendungen auf

8.304.212 EUR

 

b) die Erträge auf

10.309.141 EUR

 

 

 

2.

Vermögensplan

 

 

a) die Einzahlungen auf

4.799.421 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

8.029.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2010 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 4.647.000 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.300.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

Der Wirtschaftsplan 2010 ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage:

Anlage:

Wirtschaftsplan 2010

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wirtschaftsplan 2010 (53 KB)