Die jetzige Realschule der Stadt Erkelenz, Schulring 2,
41812 Erkelenz, ist berechtigt, in Zukunft einen Eigennamen zu führen. Aus der
Bezeichnung muss gemäß § 6 Abs. 6 des Schulgesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15.02.2005 in der derzeit geltenden Fassung
der Schulträger, die Schulform und die Schulstufe erkennbar sein. Außerdem muss
sich von der Bezeichnung anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden. Auf
dieser Grundlage wird folgender Name beschlossen:
Europaschule Erkelenz
– Realschule der Stadt Erkelenz
Schulring 2, 41812
Erkelenz
04.06.2008 - Hauptausschuss
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an Rat):
Beschluss (als Empfehlung an Rat):
„Die jetzige Realschule der Stadt Erkelenz, Schulring
2, 41812 Erkelenz, ist berechtigt, in Zukunft einen Eigennamen zu führen. Aus
der Bezeichnung muss gemäß § 6 Abs. 6 des Schulgesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15.02.2005 in der derzeit geltenden Fassung
der Schulträger, die Schulform und die Schulstufe erkennbar sein. Außerdem muss
sie sich von der Bezeichnung anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden. Auf
dieser Grundlage wird folgender Name beschlossen:
Europaschule Erkelenz
– Realschule der Stadt Erkelenz
Schulring 2, 41812
Erkelenz“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
18.06.2008 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„Die jetzige Realschule der Stadt Erkelenz, Schulring
2, 41812 Erkelenz, ist berechtigt, in Zukunft einen Eigennamen zu führen. Aus
der Bezeichnung muss gemäß § 6 Abs. 6 des Schulgesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15.02.2005 in der derzeit geltenden Fassung
der Schulträger, die Schulform und die Schulstufe erkennbar sein. Außerdem muss
sich von der Bezeichnung anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden. Auf
dieser Grundlage wird folgender Name beschlossen:
Europaschule Erkelenz
– Realschule der Stadt Erkelenz