Bürgerinformationssystem
Bürgermeister Jansen trägt vor, dass die Fraktionen über die Gesellschafterversammlung und die Info mit den Fraktionsvorsitzenden und stv. Bürgermeistern in der Angelegenheit bereits gut vorinformiert seien. Trotzdem erläutert er noch einmal die Eckpunkte des Sachverhaltes. Ausschussmitglied Thies ist der Meinung, dass die Gesellschafterversammlung und die Info nichtöffentlich tagen würden und man dort auch zur Verschwiegenheit verpflichtet sei. Deshalb bitte er den Kämmerer, in öffentlicher Sitzung darzulegen, wie sich der Sachverhalt darstelle. Stadtkämmerer Grün erläutert detailliert, wie es zu den Kostenerhöhungen gekommen ist. Er weist die Kritik von Ausschussmitglied Thies nach einer Salami-Taktik entschieden zurück. Nachdem auch Ausschussmitglied Kehren die Frage nach der Kostenerhöhung gestellt hat und ob diese nicht absehbar gewesen sei, trägt Techn. Beigeordneter Lurweg vor, dass man zu Beginn des Projektes mit einem geschätzten Kostenrahmen von 3,6 Millionen gestartet sei, wobei man damals allerdings nur skizzenhafte Vorstellungen gehabt habe. Danach habe man jedoch schnell gesagt, dass der Bau nach einer genaueren Planung nicht zu diesen Kosten umzusetzen sei. Er erläutert die Kostenerhöhung aufgrund von Materialkostenerhöhungen, daraus resultierend gestiegenen Baupreisen, Konzeptanpassungen (z.B. vergrößerter Keller zur Chancenvergrößerung hinsichtlich Gewinnung potenzieller Betreiber) usw. In der Gesellschafterversammlung sei abgesprochen worden, dass man vom beschlossenen Konzept nicht abweichen wolle. Stv. Fraktionsvorsitzender Dederichs trägt für seine Fraktion vor, dass man bereit sei, bis zum jetzt neuen Kostenrahmen zuzustimmen. Man sehe jedoch eine Grenze erreicht. Auf weitere Frage von Ausschussmitglied Thies trägt Stadtkämmerer Grün vor, dass die Geschäftsführung der Kultur GmbH einen Businessplan erstellt habe. Bekanntlich sei mit dem Betrieb einer Stadthalle kein Gewinn zu machen. Die Kultur GmbH erhalte deshalb einen Zuschuss. Die Kultur GmbH gehe derzeit davon aus, mit diesen Zuschussmitteln auszukommen. Trotzdem müsse man immer die Entwicklung abwarten. Bürgermeister Jansen gibt sodann den Sitzungsvorsitz an 1. stv. Bürgermeister Clemens ab. Ausgehend von der Frage, ob man das Objekt bauen wollte oder nicht, trägt er vor, dass die Diskussion sicherlich auch ähnlich gelaufen wäre, wenn man eine städtische Halle gebaut hätte. Auf die Frage nach dem Mehrwertsteuerabzug ist er der Auffassung, dass man alles, was hier zurückfließe, als positiv für die Stadt beurteilen müsse. Im Startkapital für die Stadthalle sei eine Mindestausstattung, z.B. bezüglich Beleuchtung und Bestuhlung etc., bereits enthalten. Man solle bedenken, dass man hierüber im Rat, wenn man die Sache in Eigenregie betrieben hätte, auch noch zu diskutieren gehabt hätte. Anschließend übernimmt Bürgermeister Jansen wieder den Sitzungsvorsitz. Abschließend weist Fraktionsvorsitzender Steingießer darauf hin, dass man in der Angelegenheit sehr genau die Entwicklung der Kosten im Auge behalten habe und werde. Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „Die Stadt Erkelenz gewährt der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz einen weiteren Investitionskostenzuschuss in Höhe von 600.000,00 € im Jahre 2009 zum Umbau und Erweiterung der Stadthalle. Damit werden insgesamt 2,4 Mio. € als Investitionskostenzuschuss der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz gewährt. Der zusätzliche Investitionszuschuss an die Kultur GmbH der Stadt Erkelenz ist bisher nicht veranschlagt. Die entsprechenden Mittel sind daher im Haushaltplan 2009 einzustellen. Infolge des schnellen Baufortschritts sind die für 2009 in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Mittel in Höhe von ebenfalls 600.000 € bereits in diesem Jahr erforderlich. Der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 600.000 € wird hiermit gemäß § 83 GO NW zugestimmt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 233.000 € durch Mehreinzahlungen bei Auftragsachkonto M 16010001 6811000 – nicht eingeplante investive Abschläge nach dem Feinabstimmungsabschlagsgesetz - In Höhe von 367.000 € ist die Deckung gemäß § 83 Abs. 3 GO NW im folgenden Jahr gewährleistet.“ Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme |
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