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Tatbestand: Der Stellenplan 2008 wurde in der Sitzung des Rates am 19.12.2007 beschlossen. Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) löst das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) zum 01.08.2008 ab. Es regelt die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.
Zur Zeit der Aufstellung des Stellenplans 2008 war nicht abzusehen, ob und wann das Kinderbildungsgesetz in Kraft treten würde und welchen Konsequenzen dies für die Personalbeschaffung habe. Ab dem 01.08.2008 werden in den Kindergärten Am Hagelkreuz, Adolf-Kolping-Hof, Immerath, Gerderath, Westpromenade, Buscherhof und Kückhoven insgesamt 8 Berufspraktikantinnen im Anerkennungsjahr eingesetzt um die nach dem „KiBiz“ erforderlichen personellen Voraussetzungen zu erfüllen, die sich aus einer noch zu erlassenen Personalvereinbarung ergeben werden. Bisher wurden in den Kindergärten 3 Jahrespraktikantinnen eingesetzt. Praktikannten/innen werden nur nachrichtlich in der Anlage zum Stellenplan aufgeführt. Trotz des Einsatzes der Jahrespraktikantinnen ergibt sich in den Kindergärten Westpromenade (18,0 Std wchtl.) und Am Hagelkreuz (3,75 Std. wchtl.) aufgrund des „Kibiz“ ein aktueller Personalbedarf in Höhe von insgesamt 21,75 Std. wöchentlich. Bezogen auf die ab dem 01.07.2008 erhöhte Arbeitszeit von 39,0 Std. wcht., ergibt dies einen Stellenmehrbedarf von 0,56 Stellen. Dieser durch das Fachamt angemeldete Stellenmehrbedarf von 0,56 Stellen, ist durch den Stellenplan 2008 nicht gedeckt. Die hierfür anfallenden Personalkosten sind im laufenden Haushaltsjahr nicht veranschlagt. Im laufenden Haushaltsjahr 2008 kann dieser Stellenmehrbedarf durch die Inanspruchnahme von nicht bewirtschafteten Stellen (Zeitrente) kompensiert werden, ohne dass sich die Gesamtzahl der Stellen im Stellenplan 2008 verändert. Der Stellenmehrbedarf ist im Stellenplan für das Folgejahr 2009 auszuweisen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss
und Rat): „Im Stellenplan 2009 ist der geltend gemachte Stellenmehrbedarf von 0,56 Stellen für die Ausführung des „KiBiz“ in der Kindergärten der Stadt Erkelenz bei dem Produkten 06 02 16 (KiGa Westpromenade) mit 0,46 Stelle und 06 02 01 (KiGa Adolf-Kolping-Hof) mit 0,10 Stelle jeweils mit der EG 8 TVöD auszuweisen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die monatlichen Kosten belaufen sich auf 1.710,00 €. Die jährlichen Folgekosten betragen 22.200,00 €. Die erforderlichen Mittel werden als Ausgabeermächtigung im Produkthaushalt 2008 unter den Produktsachkonten 060216.5012000 bzw. 060201.5012000 zur Verfügung gestellt. |
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