Bürgerinformationssystem
Tatbestand: In der Sitzung am 11.12.2007 wurden im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung die Bearbeitungsmethode/- Schritte, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Ziele sowie die ersten Ergebnisse der Erhebung der Angebots- und Nachfragesituation und ökonomischen Rahmenbedingungen vorgestellt. Zwischenzeitlich ist mit Durchführung der Kundenherkunftserhebung bei ausgewählten Einzelhändlern, Haushaltsbefragungen über das räumliche und branchenspezifische Versorgungsverhalten, städtebauliche Analyse aller relevanten Zentren die Analysephase abgeschlossen. Das Beteiligungsverfahren mit Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden mit Erörterungstermin am 12.02.2008, Vorstellung im Arbeitskreis Stadtmarketing am 08.04.2008 sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit mit Beteiligungstermin am 17.04.2008 wurde durchgeführt. Unter Zusammenführung sämtlicher Ergebnisse liegen vor, die Entwicklungsziele und Grundsätze der Steuerung für die zukünftige Einzelhandels- und Zentrenentwicklung sowie der bauplanungsrechtlichen Steuerung, das räumlich konkretisierte Einzelhandels- und Zentrenkonzept, die Bewertung und Darstellung exponierter Standort- und Entwicklungsbereiche, die Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche und die ortstypische Sortimentsliste. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept soll in der Sitzung abschließend zur Beschlussfassung vorgestellt werden. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21Aspekte des Stadtmarketings und agendarelevante Aspekte werden durch die städtebauliche Planung berücksichtigt. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wird als Leitlinie für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung, Bewertungsgrundlage im Genehmigungsverfahren für Einzelhandelsvorhaben und städtebauliches Konzept i. S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Konzept Junker und Kruse – 03. Juni 2008
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