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Tatbestand: Die Bauarbeiten zum Umbau der Stadthalle sind in vollem Gange. Ein Großteil der Gewerke wurde bereits submittiert und die Aufträge über die Kultur GmbH vergeben. Nach den jetzigen Submissionsergebnissen liegen die Gesamtbaukosten für den Umbau und Neubau der Stadthalle Erkelenz bei rd. 4,2 Mio. €. Dies ist eine Abweichung vom bisherigen Kostenrahmen um rd. 300.000,00 €. Bereits in seiner Sitzung am 14.03.2007 und am 15.03.2007 hat der Hauptausschuss und der Bau- und Werksausschuss des Rates der Stadt Erkelenz einen Umbau mit einem Kostenrahmen von 3,9 Mio. € genehmigt. Dabei wurde die Verwaltung jedoch beauftragt, im weiteren Planungsprozess Einsparpotenziale zu untersuchen, die aber nicht zu qualitativen Einschränkungen der Konzeption führen dürfen. Diese Einsparungen lassen sich nach den derzeitigen Submissionsergebnissen nicht realisieren. Durch zusätzliche Anforderungen im Bereich der Haustechnik und des Brandschutzes, die sich in der Planungsphase ergaben, sind viel mehr Kostensteigerungen hinzugetreten. Ebenso gibt es im Zusammenhang mit den Überlegungen zum späteren Betrieb der Halle Anforderungen, die sinnvoll die Ausgestaltung und die Nutzungsmöglichkeiten der Halle verbessern und flexibilisieren und die zusätzlich zu höheren Baukosten führen. Durch weitere Maßnahmen im Bereich der Raumakustik, Verstärkung der vorhandenen Hausanschlüsse im Elektrobereich, die im Vorfeld nicht absehbar waren, und durch sinnvolle Planungsänderungen im Kellerbereich sind ebenfalls Mehrkosten entstanden. Die Gesellschafterversammlung der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz hat sich in seiner Sitzung am 14.04.2008 ausführlich mit dem durch weitere und erhöhte Anforderungen entstehenden Mehrkosten beschäftigt. Die Gesellschafter-versammlung hat dabei einstimmig den Beschluss gefasst: „Die Gesellschafterversammlung der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz beschließt, die Planungen für den Umbau/Neubau der Stadthalle weiterhin an einen für die spätere Nutzung und Betrieb der Stadthalle optimalen Standard auszurichten, hierbei jedoch auch alle Einsparpotenziale zu realisieren. Es wird angeregt, in den Gremien der Stadt Erkelenz eine Beschlussfassung über einen Zuschuss der Stadt zu den Investitionskosten herbeizuführen, soweit sie den von der Kultur GmbH zu tragenden Anteil von 1.800.000 Euro überschreiten.“ Da die Standardverbesserungen insgesamt für notwendig erachtet werden, die Finanzierung aus Mitteln der Gesellschaft jedoch den späteren Betrieb belasten würde, wird vorgeschlagen, einen zusätzlichen Investitionskostenzuschuss von 600.000,00 € der Kultur GmbH zu gewähren. Der zusätzliche Investitionszuschuss an die Kultur GmbH der Stadt Erkelenz ist im Haushaltsplan 2008 nicht veranschlagt. Die entsprechenden Mittel wären daher im Haushaltsplan 2009 zu veranschlagen. Infolge des schnellen Baufortschrittes sind die für 2009 in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Mittel in Höhe von ebenfalls 600.000 € bereits in diesem Jahr erforderlich. Hierzu müssten sie überplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckungsvorschläge sind im nachfolgenden Beschlussentwurf festgehalten. Es ergibt sich somit die Finanzierung wie folgt: 2007 Rechnungsergebnis 274.000 € 2008 Ansatz 926.000 € 2008 überplanmäßig 233.000 € 2009 Ansatz für Deckung nach § 83 Abs. 3 GO NW 367.000 € 2009 Ansatz des zusätzlichen Investitionszuschusses 600.000 € 2.400.000 € .....========== Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die Stadt Erkelenz gewährt der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz einen weiteren Investitionskostenzuschuss in Höhe von 600.000,00 € im Jahre 2009 zum Umbau und Erweiterung der Stadthalle. Damit werden insgesamt 2,4 Mio. € als Investitionskostenzuschuss der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz gewährt. Der zusätzliche Investitionszuschuss an die Kultur GmbH der Stadt Erkelenz ist bisher nicht veranschlagt. Die entsprechenden Mittel sind daher im Haushaltplan 2009 einzustellen. Infolge des schnellen Baufortschritts sind die für 2009 in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Mittel in Höhe von ebenfalls 600.000 € bereits in diesem Jahr erforderlich. Der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 600.000 € wird hiermit gemäß § 83 GO NW zugestimmt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 233.000 € durch Mehreinzahlungen bei Auftragsachkonto M 16010001 6811000 – nicht eingeplante investive Abschläge nach dem Feinabstimmungsabschlagsgesetz - In Höhe von 367.000 € ist die Deckung gemäß § 83 Abs. 3 GO NW im folgenden Jahr gewährleistet.“ Finanzielle Auswirkungen: siehe Beschluss |
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