Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Mit Datum vom 19.01.2008 stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag: „Der Rat der Stadt Erkelenz beauftragt die Verwaltung, zu prüfen, welche Gebäude, die sich im Besitz der Stadt Erkelenz befinden, für eine Installation von Solaranlagen geeignet sind. Über das Ergebnis der Prüfung ist zeitnah zu berichten.“ Bereits in der Sitzung am 19.02.2008 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung dem Antrag grundsätzlich zugestimmt und die Verwaltung beauftragt eine erste Prüfung der städtischen Gebäude vorzunehmen und in einer der nächsten Sitzungen darüber zu berichten. Diese erste Überprüfung der Gebäude ist mittlerweile abgeschlossen. Eine Auflistung mit den wesentlichen zur Beurteilung erforderlichen Parametern ist als Anlage beigefügt. Aus den Kontakten zu kommerziellen Anlagenerrichtern und -betreibern von Photovoltaikanlagen ist bekannt, dass folgende Kriterien für die Auswahl der Dachflächen von entscheidender Bedeutung sind:
Die Punkte 1 und 2 sind von der Verwaltung abgeprüft worden und in der Auflistung neutral dargestellt. Um die statischen Voraussetzungen der einzelnen Dächer zu prüfen, entstehen nicht unerhebliche Kosten. Die weitere Vorgehensweise sollte daher von den Beratungen und dem eventuellen Interesse der Anlagenerrichter abhängig gemacht werden. In der Auflistung sind die Gebäude erfasst, die nach den o.a. Kriterien grundsätzlich für eine Nutzung mit Photovoltaikanlagen in Frage kommen. Bei den geneigten Dächern ist leicht erkennbar, dass von der Vielzahl an Dachflächen durch die vorgegebene Himmelsrichtung nur ein kleiner Teil in idealer Südausrichtung vorhanden ist. Flachdächer eignen sich grundsätzlich wegen der Flexibilität der Ausrichtung auch, allerdings ist der Errichtungsaufwand durch die erforderlichen Zusatzkonstruktionen höher. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass grundsätzlich die Möglichkeit geschaffen werden sollte, durch Dritte Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden zu errichten. Die Modelle dazu, auch bei anderen Kommunen, sind allerdings sehr breit gefächert. Sie reichen von den bereits angesprochenen kommerziellen Errichtern und Betreibern bis zu durch Bürgerengagement errichteten Anlagen. Die Beteilung der Kommune als Gebäudeeigentümer reicht von der Vermietung der Flächen bis zur Teilhabe an Gemeinschaftsanlagen und damit auch an der Einspeisevergütung über das EEG. Von einer Errichtung in eigener Regie wird im Regelfall wegen des hohen Finanzbedarfes abgesehen. Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 1 Kilowattstunde brauchen ungefähr ca. 8 m² Fläche. Die Errichtungskosten liegen im Idealfall (geneigtes Dach) bei ca. 4000-5000 €/m² Anlagenfläche. Um mit diesem Thema den Klimaschutzgedanken in der Stadt Erkelenz zu unterstützen, sollten aus Sicht der Verwaltung die Dachflächen nicht gegen eine Miete, sondern kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die zu erwartenden Mieteinnahmen stehen im Regelfall zum erforderlichen Verwaltungsaufwand sowieso in keinem wirtschaftlichen Verhältnis. Dagegen machen zu hohe Mietforderungen die Anlagenerrichtung unlukrativ. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass sämtliche Kosten für die Errichtung (auch die Überprüfung der statischen Voraussetzungen) und den Betrieb der Anlage gesichert durch den Anlagenbetreiber übernommen werden und dadurch keine Schäden an den Gebäuden entstehen. Eine Beteiligung von Erkelenzer Bürgern z. B. an genossenschaftlichen Betreibermodellen wäre wünschenswert, und sollte auch aus ausschreibungsrechtlichen Gründen gegenüber kommerziellen Betreibern den Vorzug erhalten. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den
Hauptausschuss und an den Rat): „Der Rat der Stadt Erkelenz beschließt, grundsätzlich Dachflächen von städtischen Gebäuden für die Errichtung von Photovoltaikanlagen durch Dritte kostenlos zur Verfügung zu stellen. Um den Klimaschutzgedanken in der Stadt Erkelenz zu unterstützen ist eine Beteiligung von Erkelenzer Bürgern z. B. an genossenschaftlichen Betreibermodellen wünschenswert und sollte gegenüber kommerziellen Betreibern den Vorzug erhalten. Die Verwaltung wird beauftragt, mit ggfls. potentiellen Interessenten zu verhandeln und unter den im Tatbestand geschilderten Rahmenbedingungen vertragliche Vereinbarungen zu schließen. „ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Solardachliste
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