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Fragen und Anmerkungen ergeben sich nicht. Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wird als Leitlinie für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung, Bewertungsgrundlage im Genehmigungsverfahren für Einzelhandelsvorhaben und städtebauliches Konzept i. S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.“ Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme |
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