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Vorlage - A 61/124/2008  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. IV "Nahversorgungszentrum Katzemer Straße", Erkelenz-Kückhoven
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Vorberatung
03.06.2008 
22. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
04.06.2008 
24. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
18.06.2008 
20. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
TOP A 19 Anlage Abwägung BBP Nr. IV Nahversorgungszentrum Katzemer Straße - TÖB PDF-Dokument

Tatbestand:

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 27.02.2008 hat der Rat der Stadt Erkelenz dem vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven zugestimmt. Die Bezirksausschüsse Erkelenz-Kückhoven und Lövenich waren zu beteiligen.

 

1.                 Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 14.03.2008  an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 4 vom 29.02.2008 bekanntgemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 14.03.2008 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahren planungsrelevante Anregungen vorgetragen, die in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven   – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Beschluss aufgelistet sind.

 

2.            Beteiligung des Bezirksausschusses  

Die Bezirksausschüsse Erkelenz-Kückhoven und Lövenich wurden mit Schreiben vom 14.03.2008 beteiligt.

In seiner Sitzung vom 03.03.2008 erfolgte seitens des Bezirksausschusses Kückhoven bei 4 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme (als Empfehlung an den Rat) folgender Beschluss: „Der Bezirksausschuss Kückhoven stimmt dem Bebauungsplan Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven, zu.“

Des Weiteren wurde folgender einstimmiger (als Empfehlung an die Verwaltung) Beschluss gefasst:

„Vor dem Hintergrund des neuen Vorhabens „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven wird die Verwaltung aufgefordert, die Möglichkeit der Schaffung einer Querungshilfe/Fußgängerüberweg vor allem für Schüler zu untersuchen. Weiter soll die Parksituation/Anlegung von Parkbuchten auf der Katzemer Straße untersucht werden. Der Bezirksausschuss ist über die Ergebnisse zu informieren.“

 

Über das Ergebnis der Abwägung und die Weiterführung des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB soll in dieser Sitzung entschieden werden.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

 

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat):

„1.       Für die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in der als Anlage 1  beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage 1  ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.                     Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Küchoven ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Plankosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes betragen voraussichtlich 35.000,00 EURO

Anlage:

Anlage:

Anlage 1 zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Küchoven – Stellungnahme der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP A 19 Anlage Abwägung BBP Nr. IV Nahversorgungszentrum Katzemer Straße - TÖB (47 KB) PDF-Dokument (31 KB)