„Die Stadt Erkelenz gewährt der Kultur GmbH der Stadt
Erkelenz einen weiteren Investitionskostenzuschuss in Höhe von 600.000,00 € im
Jahre 2009 zum Umbau und Erweiterung der Stadthalle. Damit werden insgesamt 2,4
Mio. € als Investitionskostenzuschuss der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz
gewährt.
Der zusätzliche Investitionszuschuss an die Kultur GmbH der
Stadt Erkelenz ist bisher nicht veranschlagt. Die entsprechenden Mittel sind
daher im Haushaltplan 2009 einzustellen.
Infolge des schnellen Baufortschritts sind die für 2009 in
der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Mittel in Höhe von ebenfalls
600.000 € bereits in diesem Jahr erforderlich. Der überplanmäßigen Auszahlung
in Höhe von 600.000 € wird hiermit gemäß § 83 GO NW zugestimmt. Die Deckung
erfolgt in Höhe von 233.000 € durch Mehreinzahlungen bei Auftragsachkonto M
16010001 6811000 – nicht eingeplante investive Abschläge nach dem
Feinabstimmungsabschlagsgesetz - In Höhe von 367.000 € ist die Deckung gemäß §
83 Abs. 3 GO NW im folgenden Jahr gewährleistet.“
04.06.2008 - Hauptausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
„Die Stadt Erkelenz gewährt der Kultur GmbH der Stadt
Erkelenz einen weiteren Investitionskostenzuschuss in Höhe von 600.000,00
€ im Jahre 2009 zum Umbau und Erweiterung der Stadthalle. Damit werden
insgesamt 2,4 Mio. € als Investitionskostenzuschuss der Kultur GmbH der
Stadt Erkelenz gewährt.
Der zusätzliche Investitionszuschuss an die Kultur GmbH der
Stadt Erkelenz ist bisher nicht veranschlagt. Die entsprechenden Mittel sind
daher im Haushaltplan 2009 einzustellen.
Infolge des schnellen Baufortschritts sind die für 2009 in der
mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Mittel in Höhe von ebenfalls 600.000
€ bereits in diesem Jahr erforderlich. Der überplanmäßigen Auszahlung in
Höhe von 600.000 € wird hiermit gemäß § 83 GO NW zugestimmt. Die Deckung
erfolgt in Höhe von 233.000 € durch Mehreinzahlungen bei Auftragsachkonto
M 16010001 6811000 – nicht eingeplante investive Abschläge nach dem
Feinabstimmungsabschlagsgesetz - In Höhe von 367.000 € ist die Deckung
gemäß § 83 Abs. 3 GO NW im folgenden Jahr gewährleistet.“
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
18.06.2008 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„Die Stadt Erkelenz gewährt der Kultur GmbH der Stadt
Erkelenz einen weiteren Investitionskostenzuschuss in Höhe von 600.000,00
€ im Jahre 2009 zum Umbau und Erweiterung der Stadthalle. Damit werden
insgesamt 2,4 Mio. € als Investitionskostenzuschuss der Kultur GmbH der
Stadt Erkelenz gewährt.
Der zusätzliche Investitionszuschuss an die Kultur GmbH der
Stadt Erkelenz ist bisher nicht veranschlagt. Die entsprechenden Mittel sind
daher im Haushaltplan 2009 einzustellen.
Infolge des schnellen Baufortschritts sind die für 2009 in
der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Mittel in Höhe von ebenfalls
600.000 € bereits in diesem Jahr erforderlich. Der überplanmäßigen
Auszahlung in Höhe von 600.000 € wird hiermit gemäß § 83 GO NW
zugestimmt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 233.000 € durch
Mehreinzahlungen bei Auftragsachkonto M 16010001 6811000 – nicht
eingeplante investive Abschläge nach dem Feinabstimmungsabschlagsgesetz - In
Höhe von 367.000 € ist die Deckung gemäß § 83 Abs. 3 GO NW im folgenden
Jahr gewährleistet.“