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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes |
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A 10/221/2022 |
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Ö 2 |
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Mitteilungen des Bürgermeisters |
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Ö 3 |
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Angelegenheit/en aus der 13. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung am 13.09.2022 |
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Ö 3.1 |
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Konzept Fahrradhauptrouten für Erkelenz |
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A 61/635/2022 |
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Ö 3.2 |
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InHK
hier: Konzept zur innerstädtischen Verkehrsführung in Erkelenz |
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A 61/636/2022 |
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Ö 3.3 |
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Änderung der allgemeinverbindlichen Anordnung zur Festsetzung von Gebühren für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Erkelenz (Parkgebührenordnung) vom 19.12.2001 in der Fassung der 5. Änderung vom 23.06.2017 |
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A 30/251/2022 |
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Ö 3.4 |
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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 31.05.2022: Bewerbung für den Fußverkehrs-Check NRW 2023 |
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A 61/638/2022 |
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Ö 3.5 |
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3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/1 "Stadtkern", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB |
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A 61/639/2022 |
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Ö 3.6 |
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4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII "Gewerbegebiet Sportplätze", Erkelenz-Gerderath
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB |
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A 61/640/2022 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „1. Die Bebauungsplanänderung trägt nun folgenden Titel: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath 2. Der Geltungsbereich wird wie in der Anlage ersichtlich geändert. 3. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 4. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen“ |
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13.09.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung |
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Ö 4.2 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „1. Die Bebauungsplanänderung trägt nun folgenden Titel: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath 2. Der Geltungsbereich wird wie in der Anlage ersichtlich geändert. 3. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 4. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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15.09.2022 - Haupt- und Finanzausschuss |
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Ö 2.6 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1. Die Bebauungsplanänderung trägt nun folgenden Titel: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath 2. Der Geltungsbereich wird wie in der Anlage ersichtlich geändert. 3. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 4. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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21.09.2022 - Rat der Stadt Erkelenz |
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Ö 3.6 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: „1. Die Bebauungsplanänderung trägt nun folgenden Titel: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath 2. Der Geltungsbereich wird wie in der Anlage ersichtlich geändert. 3. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 4. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 3.7 |
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35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbliche Bauflächen Brüsseler Allee), Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Feststellungsbeschluss |
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A 61/641/2022 |
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Ö 3.8 |
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37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen östlich Sisalweg), Erkelenz-Holzweiler
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB |
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A 61/642/2022 |
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Ö 4 |
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Wiederwahl des Ersten Beigeordneten der Stadt Erkelenz sowie Fortsetzung der Bestellung zum Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters |
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A 10/222/2022 |
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Ö 5 |
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Besetzung der Ausschüsse und Gremien |
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A 10/223/2022 |
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Ö 6 |
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Erlass einer Satzung über die Aufhebung von Festsetzungen auf Wegeparzellen in den Gemarkungen Immerath und Keyenberg aufgrund der bergbaulichen Inanspruchnahme |
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A 30/254/2022 |
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Ö 7 |
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Beteiligungsbericht der Stadt Erkelenz zum 31.12.2021 |
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A 20/582/2022 |
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Ö 8 |
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Erhöhung der Wertgrenze für Investitionen beim Produkt 120200 - Verkehrsanlagen |
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A 20/581/2022 |
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Ö 9 |
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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 31.05.2022: Einrichtung eines neuen Produktes „Rad- und Fußverkehr“ im Produktbereich 12 - Verkehrsflächen
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A 20/580/2022 |
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Ö 10 |
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Liquidation der NEW b_gas Eicken GmbH (mittelbare Beteiligung über die Kreiswerke Heinsberg GmbH)
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A 20/583/2022 |
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Ö 11 |
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Haushaltswirtschaftliche Angelegenheiten |
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Ö 11.1 |
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Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW |
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A 20/584/2022 |
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Ö 11.2 |
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Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in der Zeit vom 21.05.2022 - 29.08.2022
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A 20/585/2022 |
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Ö 12 |
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Fragestunden für Einwohner/innen |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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