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Tatbestand: Mit Schreiben vom 31.05.2022 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Die Verwaltung wird beauftragt, im Haushaltsplan 2023 ein neues Produkt „Rad- und Fußverkehr“ im Produktbereich 12 Verkehrsflächen einzurichten.
Hierzu soll ein Sachkonto „Unterhaltungsmaßnahmen“ angelegt werden, über das (konsumtive) Unterhaltungsmaßnahmen für Rad- und Gehwege finanziert werden sollen. Das neue Sachkonto „Unterhaltungsmaßnahmen“ ist mit dem bestehenden Konto „522100 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens“ zu verrechnen, so dass der Haushalt nicht zusätzlich belastet wird. Die Verwaltung wird gebeten, dem Rat zur Höhe des Ansatzes einen begründeten Vorschlag zu machen.“
Begründet wird der Antrag mit fünf verschiedenen Punkten. Die Begründungen können dem beigefügten Antrag entnommen werden. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf diese Anlage verwiesen.
Bereits mit einem Antrag vom 12.09.2021 hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen ähnlich lautenden Antrag zur Einrichtung eines Haushaltspostens „Rad- und Fußverkehr“ gestellt. Dieser Antrag wurde in der Ratssitzung am 08.12.2021 mehrheitlich abgelehnt. Begründet wurde diese Ablehnung insbesondere damit, dass bereits aktuell sowohl im investiven als auch im konsumtiven Bereich entsprechende Ansätze für den Rad- und Fußverkehr alljährlich in den Haushaltsplänen eingeplant werden bzw. worden sind. Gegenüber dieser Begründung hat sich bis heute nichts geändert.
Soll nun, wie beantragt, ein separates Produkt für den Rad- und Fußverkehr eingerichtet werden, so ist dies zunächst grundsätzlich möglich. Allerdings gilt es zu beachten, dass dies sowohl in der Haushaltsplanung als auch in der Haushaltsausführung mit erheblichem zusätzlichen Aufwand verbunden ist. Es ist nämlich nicht damit getan ein neues Sachkonto „Unterhaltungsmaßnahmen“ einzurichten und den Ansatz dafür mit einem bestehenden Konto zu verrechnen, sondern es erfordert ein vielfaches an logistischem Vorlauf und entsprechender Umsetzung. So muss ein neues Produkt sowohl im konsumtiven als auch im investiven Bereich geplant und ausgeführt werden. Während im investiven Bereich der Aufwand und die Anzahl der beteiligten Ämter überschaubar ist, trifft dies auf den konsumtiven Bereich in keinster Weise zu. Im konsumtiven Bereich sind faktisch alle Querschnittsämter als auch verschiedene Fachämter sowohl in der Planung als auch in der Haushaltsausführung zu beteiligen. Beispielhaft sei hier aufgeführt, dass z. B. alle Bediensteten ermittelt und benannt werden müssen, die sowohl als Vollzeitkraft als auch prozentual für das neue Produkt tätig werden sollen. Der so jährlich ermittelte Personenkreis ist dann monetär in den entsprechenden Aufwandsarten abzubilden, monatlich zu buchen und am Ende des Jahres zu überprüfen. Ein anderes Beispiel wären die „internen Leistungsverrechnungen“. Bei den „internen Leistungsverrechnungen“ werden die Leistungsbeziehungen zwischen den verschiedenen Produkten monetär bewertet und als Ertrag bzw. Aufwand abgebildet. Auch diese „internen Leistungsverrechnungen“ wären alljährlich für das neue Produkt zu ermitteln, unterjährig zu buchen und jährlich zu überprüfen.
Zu den in dem Antrag aufgeführten Begründungen ist zu sagen, dass die in den ersten vier Begründungen aufgeführten Sachverhalte bereits jetzt in den aktuellen Haushaltsplänen, auch ohne separate Einrichtung eines eigenen Produktes, umgesetzt werden könnten bzw. bereits in wesentlichen Teilen umgesetzt werden. Auf die fünfte Begründung des Antrages soll nachfolgend kurz eingegangen werden:
Beim Punkt fünf der Begründung wird aufgeführt, dass „… Die Aussage der Verwaltung, die Instandhaltung bestehender Rad- und Gehwege würden über dieses Produkt [120101] abgewickelt, halten wir für unzureichend.“ Sehr wohl ist es so, dass sämtliche Sachaufwendungen für bestehende Rad- und Gehwege über das Produkt 120101 – Straßen, Wege, Plätze, Brücken und Tunnel - abgewickelt werden. Bisher ist es so, dass sowohl die Aufwendungen für den Straßenbereich als auch für die Nebenanlagen, also auch solcher für den Rad- und Fußverkehr, in einer Rechnung ausgewiesen werden. Sollte künftig ein neues Produkt „Rad- und Fußverkehr“ eingerichtet werden, müsste jede dieser Rechnungen dahingehend überprüft und analysiert werden, welche Anteile der Rechnungen auf das Produkt „Straße“ und welche auf das neue Produkt „Rad-und Fußverkehr“ entfallen. Eine Nachfrage beim Fachamt hat ergeben, dass bereits diese Ermittlung mit einem nicht unerheblichen Zeitaufwand verbunden wäre.
Vor diesen Hintergründen empfiehlt die Verwaltung, den Antrag abzulehnen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „...“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31.05.2022
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