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Tatbestand: Am 27.02.2008 hat der Rat die Wertgrenze für den Ausweis von Einzelinvestitionen im jeweiligen Haushaltsplan oberhalb einer Grenze von 10.000,00 EUR beschlossen (vgl. § 13 KomHVO NRW).
Für den Haushaltsplan 2023 ist bereits jetzt erkennbar, dass der neu zu vergebene Vertrag für den „Betrieb der öffentlichen Straßenbeleuchtung in der Stadt Erkelenz (Straßenbeleuchtungsvertrag)“ nicht bis zur Einbringung des Entwurfes der 2023er Haushaltssatzung abgeschlossen sein wird. Dieser Vertrag ist Grundlage für die Planung der jährlich durchzuführenden Investitionsmaßnahmen bei der Straßenbeleuchtung. Um dennoch in 2023 Straßenbeleuchtungsmaßnahmen durchführen zu können und nicht bei jeder Maßnahme das aufwendige Verfahren für außerplanmäßige Genehmigungen nach § 83 GO NRW durchführen zu müssen, ist es notwendig, die Wertgrenze für den Ausweis von Einzelinvestitionen beim Produkt 120200 hochzusetzen. Die Verwaltung schlägt für diesen Ausweis einen Betrag von größer 50.000,00 EUR vor.
Diese Wertgrenze von 50.000,00 EUR für Investitionen beim Produkt 120200 soll einmalig für die Haushaltssatzung 2023 gelten. In der Konsequenz bedeutet dies, dass im kommenden Haushaltsplan beim Produkt 120200 Investitionen für verschiedene Maßnahmen bis einschließlich 50.000,00 EUR pro Maßnahme kumuliert in einer Summe zusammengefasst und abgebildet werden können. Die Konkretisierung und Art und Weise der Ausführung dieser Maßnahmen erfolgt dann in 2023 nach näherer Beschlussfassung im entsprechenden Fachausschuss. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Im 2023er Haushaltsplan wird beim Produkt 120200 – Verkehrsanlagen –, als Ausnahme zur Beschlussfassung vom 27.02.2008, die Wertgrenze für den Ausweis von Einzelinvestitionen gem. § 13 KomHVO NRW mit größer 50.000,00 EUR festgesetzt.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine.
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