Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 61/640/2022  

 
 
Betreff: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII "Gewerbegebiet Sportplätze", Erkelenz-Gerderath
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Vorberatung
13.09.2022 
13. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
15.09.2022 
12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
21.09.2022 
14. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, Behörden u. sonst. Träger öffentl. Belange 4. Änd. BBP Nr. VII Gewerbegebiet Sportplätze Erkelenz-Gerderath  
Übersicht Geltungsbereich 4. Änd. BBP Nr. VII Gewerbegebiet Sportplätze Erkelenz-Gerderath  

Tatbestand:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung, und Betriebe der Stadt Erkelenz hat in seiner Sitzung am 11.02.2020 die Aufstellung der 1. Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath, beschlossen und die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf des Bebauungsplanes zu erarbeiten.

Der Titel der v.g. Bebauungsplanänderung trägt nun folgenden Titel: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath. In der Sitzung wurde ferner beschlossen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes die Öffentlichkeit frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Gerderath zu beteiligen.

Ziel und Zweck der Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath, ist diesen Plan auf modernes Planrecht bezüglich der Gliederung des Gewerbegebietes durch die zurzeit aktuelle Abstandsliste umzustellen sowie die Steuerung des Einzelhandels nach dem Einzelhandelskonzept der Stadt Erkelenz in das Festsetzungsgefüge des Bebauungsplanes zu übernehmen. Der Geltungsbereich geht der aus Anlage hervor.

 

  1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 9 vom 13.05.2022 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 30.05.2022 bis 03.06.2022 in der Stadtverwaltung Erkelenz sowie über das Internet durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine Stellungnahmen vorgetragen.

 

  1. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 27.04.2022 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

  1. Beteiligung des Bezirksausschusses

Der Bezirksausschuss Gerderath wurde mit Schreiben vom 27.04.2022 beteiligt.

 

In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet werden.

 

Der Titel der v.g. Bebauungsplanänderung soll wie folgt geändert werden in:

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath.

Damit bleibt die Benennung der Änderung des Ursprungsplan im bisher angewandten Benennungssystem.

Zusätzlich wird der Planbereich des Bebauungsplans derart geändert, dass dieser verkleinert wird und nur das bereits bestehende Gewerbegebiet erfasst. Durch die Planung soll das Gewerbegebiet auf modernes Planrecht bezüglich der Gliederung umgestellt werden sowie die Steuerung des Einzelhandels nach dem Einzelhandelskonzept der Stadt Erkelenz erfolgen. Für die Flächen außerhalb des festgesetzten Gewerbegebietes besteht somit kein Planungserfordernis.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„1. Die Bebauungsplanänderung trägt nun folgenden Titel: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath

2.  Der Geltungsbereich wird wie in der Anlage ersichtlich geändert.

3. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

4. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Erarbeitung des Bebauungsplanes stehen im Haushaltsplan unter dem Produktsachkonto 090100 542940 „Räumliche Planung / Planungs- und Gutachterkosten“ Haushaltsmittel zur Verfügung.


Anlagen:

Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath

 

Übersicht über den Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahmen der Öffentlichkeit, Behörden u. sonst. Träger öffentl. Belange 4. Änd. BBP Nr. VII Gewerbegebiet Sportplätze Erkelenz-Gerderath (640 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht Geltungsbereich 4. Änd. BBP Nr. VII Gewerbegebiet Sportplätze Erkelenz-Gerderath (2065 KB)