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Vorlage - A 61/635/2022  

 
 
Betreff: Konzept Fahrradhauptrouten für Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Vorberatung
13.09.2022 
13. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
15.09.2022 
12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
21.09.2022 
14. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Abschlussbericht Radverkehrskonzept -neu-  
Anlage zum Abschlussbericht Radverkehrskonzept  
Anhang zum Abschlussbericht Radverkehrskonzept -neu-  
Karte Führungsform Übersicht -neu-  
Karte Führungsform Stadtkern -neu-  
Karte Zielnetz Übersicht  
Karte Zielnetz Stadtkern  

Tatbestand:

Die Stadt Erkelenz hatte im Jahr 2020 das Planungsbüro IGS GmbH beauftragt, ein Fahrradvorrangroutennetz (Radhauptrouten) für Erkelenz zu entwickeln. Aufgabe ist es, zusammenhängende Wege und Verbindungen für den Radverkehr zu fördern. Ziel der Gestaltung dieses Netzes ist dabei jedoch nicht, ausschließlich eine schnelle Raumüberwindung zu ermöglichen, sondern eine flächendeckende Erschließung der Stadt bei gleichzeitiger Berücksichtigung z.B. der Belange der Sicherheit, dem Fahrkomfort und der Direktheit des Weges zu gewährleisten. Die Verkehrsnetze bestehen somit nicht nur aus gleichmäßigen Schnellverbindungen (zentrale Achsen) aus allen Ortschaften in die Erkelenzer Innenstadt, sondern aus einem abgestuften System.

 

Die Stadt Erkelenz hat viele Wirtschafts- und Radwege, die die Stadt mit den außenliegenden Stadtteilen und den Nachbarstädten verbinden. Jedoch gibt es noch keine längeren störungsarmen Verbindungen für den Alltagsradverkehr durch das gesamte Stadtgebiet hindurch.

Vor diesem Hintergrund ist ein Konzept für Fahrradhauptrouten erarbeitet worden, durch das eine spürbare Verbesserung der Routenführung und –qualität in der Stadt Erkelenz erreicht werden kann, wenn die folgenden Merkmale bei der Umgestaltung erfüllt werden:

 

-

Bündelung des Radverkehrs möglichst abseits von Hauptverkehrsstraßen

-

Möglichst wenig Autoverkehr/möglichst getrennt vom Autoverkehr

-

Möglichst direkte Führung, möglichst wenig Verlustzeiten

-

Ausgelegt auf hohe Streckengeschwindigkeit des Radverkehrs

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Verlauf durchgängig und optisch erkennbar

-

Hoher Fahrkomfort, komfortabler Belag, ganzjährig gepflegter Zustand

-

Hohe soziale Sicherheit z.B. durch durchgehende Beleuchtung

-

Auf weiten Streckenabschnitten möglichst Platz zum Nebeneinanderfahren

-

Anbindung außerörtlicher bedeutsamer Radwege, z.B. Radschnellwege an die Fahrradhauptrouten

 

Fahrrad-Vorrangrouten und Hauptrouten haben dabei einen mittleren Standard zwischen dem Rad-Basisnetz und den (überregionalen) Radschnellverbindungen. Sie sollen dort zum Einsatz kommen, wo nicht die für Radschnellverbindungen vorgeschriebenen 2.000 Nutzer am Tag vorhanden sind oder die Verbindung eine Länge von 5 bis 10 Kilometer nicht überschreitet, aber der Bedarf nach einer schnellen Radverbindung existiert. Hier sind die unmittelbar um den Stadtkern liegenden Dörfer besonders wichtig, da sich hier am einfachsten die Möglichkeit bietet, den Modal-Split-Anteil des Radverkehrs deutlich zu erhöhen.

 

Die Standards sind im Rahmen des Konzeptes erarbeitet worden und die Möglichkeiten zur Umgestaltung von Straßenabschnitten und Knotenpunkten beispielhaft dargestellt worden.

 

Vorgesehen ist hierbei das gesamte Spektrum der Radverkehrsführung, angefangen bei baulichen Radwegen, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Fahrradstraßen, bis hin zu den Zonenlösungen Tempo 30-Zonen und verkehrsberuhigte Bereiche. Mögliche Konflikte mit dem ruhenden Kfz-Verkehr werden im Konzept thematisiert.

 

Das vorliegende Konzept wurde mit der Konzeption des Zweckverbandes Landfolge Garzweiler abgestimmt, das Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten für das Rheinische Revier ausweist.

 

Eine intensive Abstimmung erfolgte außerdem mit dem Kreis Heinsberg und der west Verkehr sowie mit der AG Fuß- und Radverkehr, in der neben interessierten Bürgerinnen und Bürgern, auch die Fraktionen, Vereine und Behindertenvertretung Mitglied sind.

 

Eine breit angelegte Bürgerbeteiligung fand im April statt, wo online über den „Wegedetektiv“ konkrete Vorschläge zur Verbesserung des Radwegenetzes auf Basis der aktuellen Planung gemacht wurden.

 

Aus allen gesammelten Daten wurde nunmehr ein Radverkehrsnetz, bestehend aus Haupt-und Basisrouten erstellt, Standards für Radverkehrsanlagen definiert und ein Maßnahmenkatalog erarbeitet. Es fungiert als zukünftige Leitlinie für die weitere Verkehrsplanung der Stadt Erkelenz und stellt einen Fahrplan dar, der einer Konkretisierung bedarf. Die Umsetzung der Maßnahmen und erforderliche bauliche Veränderungen bedürfen daher noch einer separaten Beschlussfassung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt.

 

Das Radhauptroutenkonzept für die Stadt Erkelenz wird durch Herrn Vieten von der Ingenieurgesellschaft Stolz mbH in der Sitzung vorgestellt.

 

Weiteres Vorgehen:

Weitere Einzelfallbetrachtungen sowie eine Priorisierung sind nach dem Beschluss des grundsätzlichen Konzeptes erforderlich. Für bauliche Maßnahmen, welche aus dem Konzept resultieren, sind entsprechende Beschlüsse im Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt zu fassen.

 

Die Maßnahmen sollen und können nicht alle gleichzeitig umgesetzt werden sondern Schrittweise.

Vor Beginn der Umsetzungsphasen wird ein Kommunikationskonzept umgesetzt, um möglichst die verschiedenen Verkehrsteilnehmer zu Informieren und auf die Veränderungen im Straßenraum hinzuweisen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„1. Dem Radhauptroutenkonzept nebst Maßnahmenplan in Erkelenz wird zugestimmt.

2. Das Radhauptroutenkonzept in Erkelenz wird als Leitlinie für die zukünftigen Straßenraumgestaltungen in Erkelenz und als städtebauliches Konzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Direkte keine, für einzelne Baumaßnahmen sind bereits Finanzmittel in der Finanzplanung 2023 enthalten.


Anlagen:

Abschlussbericht mit Anlage und Anhang

Karten Zielnetz

Karten Führungsformen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abschlussbericht Radverkehrskonzept -neu- (4535 KB)      
Anlage 2 2 Anlage zum Abschlussbericht Radverkehrskonzept (394 KB)      
Anlage 3 3 Anhang zum Abschlussbericht Radverkehrskonzept -neu- (28980 KB)      
Anlage 7 4 Karte Führungsform Übersicht -neu- (1513 KB)      
Anlage 6 5 Karte Führungsform Stadtkern -neu- (1229 KB)      
Anlage 4 6 Karte Zielnetz Übersicht (4964 KB)      
Anlage 5 7 Karte Zielnetz Stadtkern (3959 KB)