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Vorlage - A 30/251/2022  

 
 
Betreff: Änderung der allgemeinverbindlichen Anordnung zur Festsetzung von Gebühren für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Erkelenz (Parkgebührenordnung) vom 19.12.2001 in der Fassung der 5. Änderung vom 23.06.2017
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Vorberatung
13.09.2022 
13. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
15.09.2022 
12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
21.09.2022 
14. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Parkgebührenordnung 6. Änderung  

Tatbestand:

Die allgemeinverbindliche Anordnung zur Festsetzung von Gebühren für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Erkelenz (Parkgebührenordnung) wurde zuletzt durch Ratsbeschluss vom 03.05.2017 geändert.

 

Am 29.09.2021 hat der Rat der Stadt Erkelenz mit 47 Ja- und 2 Nein-Stimmen beschlossen, dass das bezahlte Parken in der Innenstadt mit Beginn der Bauarbeiten am Parkhaus „Ostpromenadevorübergehend ausgesetzt wird. Die geltenden zeitlichen Parkbeschränkungen bleiben wirksam und sollen verstärkt kontrolliert werden.

 

Demzufolge ist eine erneute Änderung der Parkgebührenordnung erforderlich.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die als Anlage beigefügte 6. Änderung der allgemeinverbindlichen Anordnung zur Festsetzung der Gebühren für Parkscheinautomaten in der Stadt Erkelenz vom 19.12.2001 (Parkgebührenordnung) wird beschlossen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Aus den im Stadtgebiet vorhandenen Parkscheinautomaten konnten in den letzten Jahren folgende Einnahmen erwirtschaftet werden:

 

2018: 300.269,30 €

2019: 305.540,67 €

2020: 238.511,45 € (Mindereinnahmen durch Lockdown und allgemeine Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie)

2021: 162.658,40 (Einschränkungen bedingt durch die Corona-Pandemie, Verzicht auf Erhebung von Parkgebühren im Juni und Juli zur Unterstützung der Gastronomie und Handel bei Wiedereröffnung)


Anlage:

Entwurf der 6. Änderung der allgemeinverbindlichen Anordnung zur Festsetzung von Gebühren für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Erkelenz (Parkgebührenordnung) vom 19.12.2001

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Parkgebührenordnung 6. Änderung (119 KB)