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Tatbestand: Die allgemeinverbindliche Anordnung zur Festsetzung von Gebühren für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Erkelenz (Parkgebührenordnung) wurde zuletzt durch Ratsbeschluss vom 03.05.2017 geändert.
Am 29.09.2021 hat der Rat der Stadt Erkelenz mit 47 Ja- und 2 Nein-Stimmen beschlossen, dass das bezahlte Parken in der Innenstadt mit Beginn der Bauarbeiten am Parkhaus „Ostpromenade“ vorübergehend ausgesetzt wird. Die geltenden zeitlichen Parkbeschränkungen bleiben wirksam und sollen verstärkt kontrolliert werden.
Demzufolge ist eine erneute Änderung der Parkgebührenordnung erforderlich. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die als Anlage beigefügte 6. Änderung der allgemeinverbindlichen Anordnung zur Festsetzung der Gebühren für Parkscheinautomaten in der Stadt Erkelenz vom 19.12.2001 (Parkgebührenordnung) wird beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: Aus den im Stadtgebiet vorhandenen Parkscheinautomaten konnten in den letzten Jahren folgende Einnahmen erwirtschaftet werden:
2018: 300.269,30 € 2019: 305.540,67 € 2020: 238.511,45 € (Mindereinnahmen durch Lockdown und allgemeine Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie) 2021: 162.658,40 (Einschränkungen bedingt durch die Corona-Pandemie, Verzicht auf Erhebung von Parkgebühren im Juni und Juli zur Unterstützung der Gastronomie und Handel bei Wiedereröffnung) Anlage: Entwurf der 6. Änderung der allgemeinverbindlichen Anordnung zur Festsetzung von Gebühren für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Erkelenz (Parkgebührenordnung) vom 19.12.2001
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