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Beschluss: „Im 2023er Haushaltsplan wird beim Produkt 120200 – Verkehrsanlagen –, als Ausnahme zur Beschlussfassung vom 27.02.2008, die Wertgrenze für den Ausweis von Einzelinvestitionen gem. § 13 KomHVO NRW mit größer 50.000,00 EUR festgesetzt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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